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Messie

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Meine Freundin hat von sich aus ,einen Antrag auf Betreuung gestellt.Sie ist sehr schwer depressiv und lebt mit ihrem krebskranken ...


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Alt 20.11.2010, 13:26   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 22.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 43
Standard Messie

Meine Freundin hat von sich aus ,einen Antrag auf Betreuung gestellt.Sie ist sehr schwer depressiv und lebt mit ihrem krebskranken Mann und ihrer 17 jährigen Tochter in einer Messie Wohnung.Sie hat das Messie Problem seit Jahren.Da es jetzt aber so schlimm ist,das sie nichts mehr auf die Reihe bekommt und immer mehr verwahrlost ,habe ich ihr geraten einen Antrag auf Betreuung zu stellen.
Am Montag hat sich eine Ärtzin ,beauftragt vom Gericht bei ihr zum Hausbesuch angemeldet.Nun hat sie Angst entmündigt zu werden.
Ich denke es gibt keinen Grund dazu .
Was wird konkret auf sie zukommen.Ich hoffe das ihr geholfen wird,bin aber unsicher wie die Hilfe aussehen wird.
mirsarda ist offline  
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Alt 20.11.2010, 18:02   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.11.2010
Ort: Nürnberg...
Beiträge: 84
Standard

Zitat:
Zitat von mirsarda Beitrag anzeigen
und immer mehr verwahrlost ,habe ich ihr geraten einen Antrag auf Betreuung zu stellen.
Verwahrlosung ist Definitionssache und ab welchem Grad 'nix mehr geht'. Früher gab es doch die schöne Entschuldigung des creativen Chaosses. Wenn es andere Wege gäbe, das creative Chaos zu regeln, dann bräuchte sie keine Entmündigungsangst entwickeln, weil Betreuung ein mächtiges Instrument ist, das erst als letztes Mittel der Wahl eingesetzt werden sollte.
neuhamsterdam ist offline  
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Alt 21.11.2010, 14:13   #3
Admin
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,585
Standard

Moin Mirsada

Wegen einer Entmündigung muss sich Deine Freundin keine Angst machen. Die gibt es nicht mehr. eine Betreuung kann zwar auch das Gefühl vermitteln in einigen Punkten "entmündigt" zu sein, aber das ist sehr subjektiv:
Auf einmal ist da jemand, der das gleiche Recht hat zu entscheiden, wie Du. Schluck....
Das ist aber etwas anderes als: auf einmal ist da jemand, der entscheidet, und Du hast nix mehr zu melden!!! Das war früher die Vormundschaft, die es seit 1992 für Erwachsene nicht mehr gibt.

Was die Messie-Geschichte angeht: Eigentlich müßte
noch nicht mal eine Betreuung beschlossen werden. Die Hilfe über eine psychiatrische Sozialstation könnte schon ausreichen. Also jemand, der gemeinsam mit Deiner Freundin einen Weg aus dem Chaos heraus zu finden hilft.
Eine Betreuung ist für die Hilfe dem Messie-Chaos zu entkommen dann sinnvoll, wenn Deine Freundin sich mit ihren wichtigen Entscheidungen immer wieder selbst ein Bein stellt und dadurch auch die Unterstützung der psychiatrischen Hilfeangebote umwirft. An diesem Punkt kann eine Betreuerin ein "P" vorsetzen.
(In dem betreffenden Moment wird das "P" Deiner Freundin sicherlich nicht schmecken - aber etwas später wird sie die Notwendigkeit erkennen können und nicht mehr sauer darum sein)

MfG

Imre
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 28.11.2010, 00:14   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
Standard

Hallo Imre,

stimmt genau, was du sagst. Aber ist man einmal von Behörden her bekannt, kippt das schnell ins Gegenteil um, was man will.

Die Betreuungsbehörde (die sozialpsychiatrische Station- oder der Dienst, sind der Betreuungsbehörde angeschlossen) kriegt Wind von der Sache, und wie schnell kann sie nach Inaugenscheinnahme der Wohnverhältnisse eine Betreuung anregen. Die Anregung kann genau von dieser Behörde erfolgen oder von außen und dann muss diese Behörde reagieren.

Sich selbst an solche Behörden zu wenden, kann kreuzgefährlich sein.
Und auch die ganzen Hilfsdienste, wie Arbeiterwohlfahrt etc. sind verpflichtet, Behörden Mitteilungen zu machen. Sobald man solche Leute im Hause hat, ist keine Gewähr mehr, dass nix passiert, was man nicht will.

Hierzu gehört der erste Hausbesuch und später noch die Ladung eines Sachverständigen, z.B. eines Psychiaters des Gesundheitsamtes oder eines von der Betreuungsbehörde beauftragten Psychiaters '(Kosten Gutachten um die 300,00 € mindestens). Toller Nebenverdienst dieser Psychiater, die oft selber einen an der Rassel haben.

Sollte man dieser Ladung des Gesundheitsamtes keine Folge leistet, kann Polizeigewalt zur Vorführung angewendet werden (Landesgesetze). Das Ding mit Polizeieinsatz, Aufbruch einer Wohnung, Abführung mit Handschellen womöglich, Vorführung. Wenn man sich bockig stellt, kann es passieren, dass man als krankheitsuneinsichtig hingestellt wird und dann Gnade Gott > Gutachten > Betreuung und das ganze Tralala.


Wer einmal in den Klauen von Behörden ist, kriegt die nicht mehr so schnell los. Man tauscht sich aus. Und jede Sozialstation kann auch jeder Zeit bei der Behörde eine Anregung zur Betreuung machen.

Besonders anfällig sind Menschen mit Behinderungen, Rentner, Arbeitslose, die der Willkür des Staates einer Betreuung ausgesetzt sind. Oder traut sich ne Betreuungsbehörde einem erwerbsfähigen Mitbürger dem ne Betreuung aufzuerlegen. Ausnahme.

Die A-Karte haben Kranke, Arbeitslose, Rentner, gezogen. Die sind sozusagen Freiwild.

Der Versuch s.Zt. Behördenmitarbeiter dienstunfähig durch einen bestimmten Gutachter zu erklären, ging nach jahrelangem Rechtsstreit tüchtig in die Hose (Pressemitteilungen).

Wer den Gutachter bezahlt, bekommt auch sein Gutachten. Zu wessen Gunsten, darf man erraten.

Es grüßt m.

Geändert von mary (28.11.2010 um 00:31 Uhr) Grund: Imre
mary ist offline  
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Alt 28.11.2010, 10:06   #5
Admin
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,585
Standard

Hallo Mary,

Mal die Teufelin nicht so an die Wand - sie kommt womöglich.
Ich kann mir gut vorstellen, dass es Regionen gibt, in denen man es noch nicht verschmerzt hat, dass das alte Vormundschaftsrecht nicht mehr gilt und Behörden davon ausgehen, dass die Bürger eher als Untertanen und Bittsteller anzusehen oder zumindest zu behandeln sind. (Die GEZ hat da z.B. die Führungsposition inne und die bleierne Pickelhaube auf).
Diese Regionen sind sehr vereinzelt und mit Sicherheit nicht der Standard.

Die Aufgabe der Betreuer ist es sich nach Wohl und Wille der Betreuten zu richten und nicht die große Aufräumorgie zu starten, weil irgendein Vermieter, Verwandter, Amts- oder Sozialhansel das möchte.
Wenn der oder die Betreute selber unter der "Messie"-situation leidet, dann sollte der Betreuer sich was einfallen lassen, um die Leidenssituation zu ändern. Das kann bedeuten, dass er eine Aufräumhilfe organisiert, kann aber auch eine Therapie sein. Je nach dem was geht.

Wenn ein Betreuter kein Geld hat, solltest auch Du inzwischen im Forum gelesen haben, dass er/sie die evtl. anstehenden Gutachten nicht bezahlen muss.
Andereseits: Ist Geld vorhanden, halte ich es durchaus für gerechtfertigt für die Betreuungskosten auch aufzukommen. Die Betreuungsarbeit ist die Organisation des eigenen Lebens, was ein Betreuter aber selber nicht mehr - oder nur noch zum Teil - schafft.
Wenn ein Betreuter aber lieber in seinem Chaos versinkt, kann es gut sein, dass er mit einem geordneteren Leben (und damit der Betreuungsarbeit) nicht zufrieden ist.

MfG

Imre
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 01.12.2010, 13:54   #6
Angehörige mit Vorsorgevollmacht
 
Registriert seit: 12.11.2008
Beiträge: 285
Standard

Hallo Mary,

hast Du eigentlich bedacht, was Deine Aussagen anstellen können?

Viele Menschen die hier Fragen sind verwirrt und brauchen echte Antworten. Mit Deinen Schreckenzenarien hilfst Du Ihnen nicht weiter.

Nicht jeder Messi bekommt eine Betreuung. Aber wenn eine Frau, die dieses Symptom hat, zusätzlich einen kranken Mann und ein Kind in der "Nach"Pubertät, Hilfe sucht, sollte man sie bestärken.

Bitte schliesse nicht immer von Deinen vermeintlich schlechten Erfahrungen auf andere.

Liebe Grüße
Lisa
Lisa ist offline  
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