Dies ist ein Beitrag zum Thema Aufgabenkreise, in denen kein EV angeordnet ist im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Was nutzt mir der Kontostand, wenn ich nix auszahlen kann, weil der Automat nix hergibt. Wobei ich den Kontostand mit ...
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#11 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 14.11.2010
Ort: Nürnberg...
Beiträge: 84
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Was nutzt mir der Kontostand, wenn ich nix auszahlen kann, weil der Automat nix hergibt. Wobei ich den Kontostand mit der neuen Bankkarte (die mir sogar selber zugeschickt wurde, welche eine Ausnahme von der Ausnahme) am Terminal erfahren kann.
Wenn der Betreuer verpflichtet gewesen wäre, dann hätte der Betreuer dem Betreuungsrichter bei der Anhörung auch sagen müssen, dass ich gesagt habe, dass ich keinen Betreuer brauche. Wobei ich es sogar zweimal gesagt habe und der Betreuungsrichter es selber gehört hat. Ich hab ja die Kontoauszüge lange Zeit selber zugeschickt bekommen, aber das hat anscheinend der Betreuer lange nach Beginn der Betreuung geändert und am Bankschalter wurde ich dann auch mit meinem Ansinnen, die Kontoauszüge zu bekommen, abgewiesen. Ich habe den Verdacht, meine Betreuung soll gar keinen Sinn machen und ich als Betreuter soll das endlich mal merken. Dazu bin ich aber nicht verpflichtet. |
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#12 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,585
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Hallo Neuhamsterdam
Weshalb ist die Betreuung denn eingerichtet worden und gibt es da vielleicht einen Einwilligungsvorbehalt in der Vermögenssorge??? Wenn der Betreuer alles einfach nur so macht, bekommt er Ärger. Wenn der Richter aber schon von Dir gehört mehrfach hat, dass die Betreuung gar nicht notwendig ist, dann scheint er da anderer Meinung zu sein. Also irgendetwas pass da nicht. Im übrigen gibt es durchaus Gründe einem Betreuten auch nur die Kenntnis über die Existenz eines Kontos auf seinen Namen vorzuenthalten! Nämlich dann, wenn er sonst wieder anfängt, auf Lastschrift zu bestellen und womöglich die Unterschrift des Betreuers zu fälschen. Alles schon da gewesen... MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#13 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 14.11.2010
Ort: Nürnberg...
Beiträge: 84
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Zitat:
Nein, ich hatte noch nie das Ansinnen, die Unterschrift des Betreuers zu fälschen, nein, ich hatte noch nie das Ansinnen, mich in einen Bestellrausch zu begeben, nein, ich hatte noch nie das Ansinnen, über meine Verhältnisse zu leben. Mal eine Theorie: Es soll eine paradoxe Betreuung darstellen. Fakt ist, dass ich vor mehr als einem Jahr letztmals die Möglichkeit hatte, Bargeld von einer Bank abzuheben. Es entspricht nicht der Lebenswirklichkeit <- Schlüsselwort , dass jemand im Mitteleuropa des 21. Jahrhundert kein Bargeld für das tägliche Leben benötigen würde.Die nächsten Stichworte sind Einzelfall und Schwarze Schafe, ich will mal niemand mit seiner Gegenargumentation hängen lassen. Geändert von neuhamsterdam (27.11.2010 um 13:35 Uhr) |
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