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Betreuung aufheben

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Sehr geehrte Foren Mitglieder und Betreuer,Ich habe seit Fünf Jahren eine Gesetzliche Betreuerin die wie ich vermute mir was Einredet ...


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Alt 28.11.2010, 21:09   #1
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Registriert seit: 02.11.2010
Beiträge: 1
Standard Betreuung aufheben

Sehr geehrte Foren Mitglieder und Betreuer,Ich habe seit Fünf Jahren eine Gesetzliche Betreuerin die wie ich vermute mir was Einredet was nachher nicht gesagt worden sein soll.Wie sie haben kein Geld,Konoauszugbräuchte ich nicht.Sie beschwert sich über meinen Umgang mit Geld dabei habe ich das gefühl sie brauch mein Geld.Der Betreuer den ich 8 Jahre zu vor hatte, hat mich und seine Klienten um 90 tausend € gebraucht und in den jahren bei mir 8 tausend € gebracht wie schriftlich vom Gericht mitgeteilt.Ich habe große Probleme seitdem mit Eltern und Schlechten Kontakten.Beim Psychater war ich um die Betreuung mit Attest aufzulösen darauf warte ich noch bis meine Schulden abbezahlt sind.Frage darf der Betreuer das Konto Überziehen?Ich Beziehe Grundsicherung und muß mit 140€ im Monat über die Runden kommen.Zudem wird keine diskretion abgehalten.Ich bin das Wöchentliche Taschengeld satt und suche anregungen zur Beendiegung per Beschluss.

Geändert von Schöffe31 (28.11.2010 um 21:12 Uhr)
Schöffe31 ist offline  
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Alt 29.11.2010, 18:16   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.11.2010
Ort: Nürnberg...
Beiträge: 84
Standard

Zitat:
Zitat von Schöffe31 Beitrag anzeigen
Ich Beziehe Grundsicherung und muß mit 140€ im Monat über die Runden kommen.
Das sind nach Adam Riese 5 (in Worten: fünf) Euro täglich. Mein Betreuer kriegt zwar immerhin sechs (in Zahlen: 6) Euro täglich von mir, aber damit muss er auch auskommen. Da ist bei Dir noch Luft nach unten. Ich hab seit einem Jahr überhaupt kein Geld mehr dank Betreuer von einem Geldinstitut bekommen. Geht auch. Man muss nur creativ sein.
Zitat:
Zitat von Schöffe31 Beitrag anzeigen
Ich bin das Wöchentliche Taschengeld satt
Zitat:
Zitat von http://www.heise.de/tp/blogs/6/110554
"Reiche sind nicht therapierbar", gab Anfang der Neunziger ein Lehranalytiker seinen Schülern mit in die Stunde. Als Grund nannte er das viele Geld [...] Während man die normal begüterten Patienten bei ihrem Ärger packen kann und ihnen auf den Zahn fühlen, damit endlich das Unterbewusste spricht und offen legt, warum die therapeutische Arbeit gerade an diesem Punkt verweigert wurde, gilt für die Reichen das "Inspector Sledge Hammer"-Prinzip": Selbst Folter kann bei manchen Personen kein Unterbewusstes heranschaffen.
Man sagt ja, der Unterschied zwischen wohlhabend und reich ist, dass der Wohlhabende noch den Überblick über seinen Besitz hat, der Reiche hingegen nicht mehr. Indem dass mein Betreuer vor drei Jahren alle meine Papiere an sich nehmen durfte und diese seitdem nicht mehr (von sich aus) hergibt, hat er mich reich gemacht.

Geändert von neuhamsterdam (29.11.2010 um 18:18 Uhr)
neuhamsterdam ist offline  
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Alt 04.12.2010, 00:45   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
Standard

Das kannst du, sofern ein Arzt, Psychiater, dir bestätigt, dass er dich für gesund und handlungsfähig hält. Aber musst mit Widerstand des Betreuers rechnen, der ja dein Ansinnen vom Beenden mitgeteilt bekommt, hierauf dem Gericht aus seiner Sicht Mitteilung machen muss.

und noch was: deine Grammatik. Ich fürchte, so schnell wird nix mit Finito.

Gruss m.
mary ist offline  
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Alt 04.12.2010, 13:07   #4
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,904
Standard

Zitat:
Aber musst mit Widerstand des Betreuers rechnen, der ja dein Ansinnen vom Beenden mitgeteilt bekommt, hierauf dem Gericht aus seiner Sicht Mitteilung machen muss.
na Mary,

heute mal wieder schräg unterwegs? Manche Betreuungen beenden Betreuer nur zu gerne, von grundsätzlichem Widerstand also keine Spur.
Und wenn ein Betreuter gerne seine Betreuung aufgehoben sehen will dann macht er davon, als selbständiger und eigenverantwortlicher Mensch, dem Gericht gefälligst selbst Mitteilung.
Betreuer sind keine Übermittlungsboten oder Handlungsgehilfen schlechthin.

Gruss Michaela
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 04.12.2010, 13:26   #5
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
Standard

Oh Gott, watt issn hier los.
Datt sieht ja aus wie`n Thread der Frustrierten

schnell, weg
R
__________________
"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!"
Rudi ist offline  
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Alt 04.12.2010, 16:07   #6
Stammgast
 
Benutzerbild von andre
 
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 519
Standard Betreuung aufheben

Zitat:
- habe seit Fünf Jahren eine Gesetzliche Betreuerin
- Konoauszugbräuchte ich nicht.
- habe ich das gefühl sie brauch mein Geld.
- Beim Psychater war ich um die Betreuung mit Attest aufzulösen - darauf warte ich noch bis meine Schulden abbezahlt sind.
- Frage darf der Betreuer das Konto Überziehen?
- Ich Beziehe Grundsicherung und muß mit 140€ im Monat
Hallo,
Du hast eine Betreuerin (gesetzliche Vertreterin), weil Du Deine entsprechenden Angelegenheiten wegen einer Krankheit/Behinderung nicht allein regeln kannst.
Fallen die Gründe weg, also kannst Du Deine Angelegenheiten wieder allein regeln oder bist nicht mehr so krank... Antrag an das Gericht auf Aufhebung der Betreuung stellen.
Kontoauszüge von einem Konto, bei dem Du Kontoinhaber bist, sind Dein Eigentum.
Deine Betreuerin "braucht Dein Geld nicht", sie wird es sorgsam verwalten, denn sie muss 1x /Jahr über den Umgang mit den Geld Rechenschaft an das Gericht ablegen.
Deine Betreuerin darf keine Kredite (Kontoüberziehung) ohne gerichtliche Genehmigung machen. Du schreibst leider nichts von Deinen anderen Ausgaben (außer Miete). Der Regelsazu bei der Grundsicherung ist 359 Euro. Davon zieht man dann noch die anderen laufenden Kosten wie Strom usw. ab. Der Rest steht Dir zu. (Was wird denn sonst noch abgezogen?) Mache doch mal gemeinsam mit Deiner Betreuerin einen Haushaltsplan, dann hast Du den Überblick über Deine Einnahmen/Ausgaben . Grüsse andre
__________________
Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen, dass Möglichkeiten genutzt werden, die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen, zu bessern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern.(§ 1901 Abs. 4 BGB)
andre ist offline  
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Alt 04.12.2010, 23:51   #7
Gesperrt
 
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Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
Standard Messie

Michaela, ich, nie schräg unterwegs. Aber musst ja deine Zunft verteidigen.

Könnte man praktisch zum Betreuer sagen "Sie dumme Nuss will ich nicht mehr sehen, Sie sind unfähig und dumm dazu, ich werde Behörden von ihrer Unfähigkeit mit Beweis informieren und verweigere weitere Zusammenarbeit mit Ihnen" und tut dies auch und schon wäre die Sache geritzt für den Betreuten?

Ein Profi als Betreuer würde wohl freiwillig das Feld räumen. Aber der Betreuer könnte auch sagen, das ist der Krankheit zuzuordnen, das ignoriere ich einfach. Bei soviel Misstrauen in der Betreuung bringt die Betreuung Null und ist nur noch Ballast und nicht mehr dem Wohle des Betreuten zugänglich.


m.

Geändert von mary (04.12.2010 um 23:59 Uhr)
mary ist offline  
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Alt 05.12.2010, 05:31   #8
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,904
Standard

Mary ,

das ist jetzt mal wieder so was wie eine allerletzte Warnung. Du solltest sie unbedingt ernst nehmen.

Dieses inhaltlich sinnlose Rumgeblubbere mit dem Du fast jeden Thread zumüllst nervt nicht nur mich sondern andere auch. Darauf einzugehen macht keinen Sinn aber jetzt ist mal gut damit die Thread von anderen fast ständig kaputt zu schreiben.

Gruss Michaela
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 11.12.2010, 22:11   #9
Forums-Geselle
 
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Beiträge: 84
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Und wenn ein Betreuter gerne seine Betreuung aufgehoben sehen will dann macht er davon, als selbständiger und eigenverantwortlicher Mensch, dem Gericht gefälligst selbst Mitteilung.
Hab ich doch. Ich habe bei der Anhörung zweimal gesagt, dass ich keinen Betreuer brauche.

0 == 1 ?

Noch klarer geht es ja wohl nicht.
neuhamsterdam ist offline  
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Alt 11.12.2010, 23:44   #10
Gesperrt
 
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
Standard Hamster

Hamster, musst das auch begründen können, Nachweise, Beweise.

In die Betreuung schneller rein, leichter. Raus total schwierig, obwohl es so leicht dargestellt wird. Such dir nen Ehrenamtler, wenn es die Aufgabenkreise erlauben. Welches Handicap plagt dich? Behördenangelegenheiten, Wohnung, Finanzen?

Welche Entlastung willst du und welche nicht, was ist realisierbar für dein Leben.

Gruss m.
mary ist offline  
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