Dies ist ein Beitrag zum Thema Komapatientin und Lebensgefährte im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
In einem früheren Beitrag habe ich schon über diese Betreuung geschrieben (35 Jahre mit Lebensgefährten zusammen, der keine Ahnung von ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 25.07.2010
Ort: 57539 Breitscheidt
Beiträge: 11
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In einem früheren Beitrag habe ich schon über diese Betreuung geschrieben (35 Jahre mit Lebensgefährten zusammen, der keine Ahnung von nichts hat). Nun musste diese Patientin heute operiert werden (Magenspiegelung), und der Lebensgefährte war total erbost darüber, dass man die Zustimmung bei mir und nicht bei ihm eingeholt und ihn nicht informiert hatte. Er machte mir Vorwürfe, dass ich nicht Wäsche und persönliche Sachen der Frau abhole - in den nächsten Tagen werde er alles hinauswerfen.
Wie verhält man sich in einem solchen Fall als Betreuung? |
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#2 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 14.11.2010
Ort: Nürnberg...
Beiträge: 84
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Sieht er denn ein, dass die Nachvollziehbarkeit der Lebensgemeinschaft für Aussenstehende wenig konkret beweisbar ist?
Ansonsten würde ich es mit Fingerspitzengefühl angehen. Das lässt sich auf diese Distanz wenig beurteilen. Wenn er denn 35 Jahre ihr Lebensgefährte war, dann kann man es durchaus nachvollziehen, dass er diese Gefühlslage hat, wenn er nicht vom Betreuer informiert wurde. |
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#3 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,904
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Guten Morgen EBunde,
erinnere ich das richtig, die Frau ist inzwischen nach der OP im Heim? Wenn die ehemaligen Wohnverhältnisse sich ändern und es zu einer Heimaufnahme kommt dann muss der Betreuer natürlich dafür sorgen, dass die persönlichen Gegenstände aus der Wohnung soweit möglich ins Heim gebracht werden. Nicht indem er selbst hand anlegt sondern indem er das organisiert. Deine Betreute ist doch Komapatientin? Besprich mit dem Heimsozialarbeiter was sinnvoll ist ihr ins Zimmer zu stellen und was viellecht Sinn macht im Heim aufzubewahren. Es wäre natürlich einfacher wenn zum Lebensgefährten ein gutes Verhältnis besteht so das dieser die Dinge ins Heim bringt. Vielleicht lässt sich das doch noch in Erinnerung an die langjährige Partnerschaft bewerkstelligen. Wegen der Erlaubnis zur OP kannst Du ihn ja freundlich darauf hinweisen, dass solche Dinge nun von Gerichts wegen und krankheitsbedingt einfach anders geregelt sind als früher. Gruss Michaela
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#4 |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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Herzlichen Glückwunsch zur Nr. 2000
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
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#5 | |
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Held der Arbeit
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
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Zitat:
Lieben Gruß, Thorsten
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#6 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,904
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Hallo Thorsten,
soll ich jetzt sagen: da hat der Betreuer dann ein wirkliches Problem an der Backe? So ist das nämlich tatsächlich. Wenn eine Wohnung wegen Heimaufenthalt augelöst werden muss dann mache ich das oft so: mit der Betreuten -wenn möglich- klären was noch benötigt und gewünscht ist. Wegen dem Rest- da ich in alle möglichen (Obdachlosen)organisationen/Tafel/Oxfam/Kollegen/Selbsthilfeprojekte/Drogenhilfe usw. gut eingebunden bin frage ich rum. Wer braucht was? Will was? Alles gegen Abholung und wenn möglich weitere Entsorgung. Wenn ich aus der Wohnung unbedingt etwas wollte, der Lebensgefährte mich aber nichts holen lässt und gleichzeitig droht alles wegzu werfen dann hätte er mit mir ein grosses Problem. In der Regel reicht dazu ein scharfes Schreiben damit man/ich an die Sachen ran kann. Gruss Michaela
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Held der Arbeit
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
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Hallo Michaela!
Zitat:
Zitat:
Eine haarige Sache...unschön das! Lieben Gruß, Thorsten
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#8 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,904
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Hallo Thorsten
sorry aber diese Frage war hier schon so oft dass ich die Hälfte die Du jetzt erwähnst natürlich vergessen habe. Also, vorher unter Zeugen natürlich eine Bestandsaufnahme machen, am besten mit Fotos. Aber vielleicht schreibt noch einer von den anderen was, gut betuchte Kunden habe ich schon lange nicht mehr gehabt und deshalb auch keine Whgsauflösungen mehr. Gruss Michaela
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#9 |
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Einsteiger
Registriert seit: 25.07.2010
Ort: 57539 Breitscheidt
Beiträge: 11
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Danke für eure Antworten, die mich ein Stück weitergebracht haben. Zur Erläuterung: Die Frau bekommt 550 Euro Rente, die bisher auf das Konto des Lebensgefährten gezahlt wurden; sie ist also nicht gut betucht.
Ich habe letzte Woche (nachdem der Mann mir endlich die Vers.-Nr. gegeben hat) eine Änderung veranlasst. Weitere anfallende Kosten, auch für die Wohnungsräumung, müssten also vom Sozialamt übernommen werden, wenn ich es nicht selbst machte. Der Antrag ist vorab per Fax gestellt; das Formular weist noch Lücken auf, weil der Lebensgefährte meint "nichts damit zu tun zu haben", wie er heute morgen mal wieder sagte. Ich werde nun das lückenhafte Formular verschicken, denn das Sozialamt hat viel mehr Möglichkeiten als ich. Wenn ich anfangs noch dachte, dass der Mann hilflos ist, so glaube ich ihm das nun nicht mehr............... |
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#10 |
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Einsteiger
Registriert seit: 25.07.2010
Ort: 57539 Breitscheidt
Beiträge: 11
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