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gesetzliche Betreuung

 

Anhörung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Anhörung im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Guten abend, mich interessiert, wie eine Anhörung abläuft, welche Fragen gestellt werden und welcher Zeitumfang für diesen Termin anberaumt ist. ...


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Alt 04.12.2010, 18:51   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 03.12.2010
Ort: geht euch nix an
Beiträge: 51
Standard Anhörung

Guten abend,

mich interessiert, wie eine Anhörung abläuft, welche Fragen gestellt werden und welcher Zeitumfang für diesen Termin anberaumt ist.

Erfährt man das sofort, ob die Betreuung bewilligt wird oder erst später?

Es würde mich freuen, wenn mir jemand Auskunft geben könnte.

Freundliche Grüße
Same.Bro ist offline  
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Alt 04.12.2010, 19:33   #2
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
Standard

Hallo!

Vielleicht hilft das schon etwas weiter:

Betreuungsverfahren ? Wikipedia

Den Anhörungen, denen ich bisher (als Begleiter) beiwohnen durfte, bezogen sich grundsätzlich auf Betreuungen, welche auf den Wunsch der Betreuten hin eingerichtet werden sollten...entsprechend gering war in den Fällen der Diskussionsbedarf und entsprechend schnell ging alles über die Bühne!


Lieben Gruß,
Thorsten
__________________
Superthor! ist offline  
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Alt 04.12.2010, 20:33   #3
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 03.12.2010
Ort: geht euch nix an
Beiträge: 51
Standard

danke für die Antwort.

Gelesen hab ich wirklich alles. Mir geht es konkret darum, was mich bei diesem Termin erwartet.

Zitat:
.... bezogen sich grundsätzlich auf Betreuungen, welche auf den Wunsch der Betreuten hin eingerichtet werden sollten...entsprechend gering war in den Fällen der Diskussionsbedarf und entsprechend schnell ging alles über die Bühne!
das hört sich schon mal gut an. Also 10 bis 20 Min?

Freundliche Grüße
Same.Bro ist offline  
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Alt 05.12.2010, 09:49   #4
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
Standard

Zitat:
Zitat von Same.Bro Beitrag anzeigen
das hört sich schon mal gut an. Also 10 bis 20 Min?

Ja, länger als 20 Minuten hats nicht gedauert!
__________________
Superthor! ist offline  
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Alt 08.12.2010, 19:26   #5
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 03.12.2010
Ort: geht euch nix an
Beiträge: 51
Standard

ich habe eigentlich mehr Resonanz auf meine konkreten Fragen erwartet

freundliche Grüße
Same.Bro ist offline  
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Alt 08.12.2010, 19:41   #6
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Dieburg
Beiträge: 252
Standard

Hallo same.bro

ich war nun schon bei wirklich vielen Anhörungen und noch keine zwei sind gleich abgelaufen. Sei es die Dauer, sei es evtl. die sofortige Mitteilung des Beschlusses, sei es die Zulassung von begleitendem Beistand usw......

Es wird wohl ungefähr so laufen:
Der Richer wird Dich fragen, wer Du bist und Dir dann sagen, wer er ist.
Dann wird er nochmals darstellen, was der Gegenstand/die Fragestellung der Anhörung ist. Vermutlich wird er hierzu gleich darüber aufklären, welche Informationen, z.B. Gutachten oder Stellungnahmen von Beteiligten ihm schon vorliegen.

Idealerweise wird er Dich dann fragen, ob Du alles soweit verstanden hast und wie Du das siehst. Evtl. fragt er Dich aber auch einfach direkt, ob Du mit allem einverstanden bist.

Schreibe Dir vor der Anhörung auf jeden Fall auf, was Du zur Sache alles anführen möchtest und bestehe darauf, es zu Gehör zu bringen. Lege Dir den Satz bereit: "Ich möchte noch etwas dazu sagen."Du kannst Deinen Notizettel dann einfach vorlesen, auch wenn es nur Stichworte sein sollten.

Ich sage dies, weil es auch mir als Betreuer bei manchen Anhörungen schon etwas zu schnell zuging.

Ansonsten mach' Dich nicht verrückt. Es ist ja kein Tribunal sondern lediglich eine Anhörung.

Grüße,
Flafluff.
Flafluff ist offline  
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Alt 08.12.2010, 19:42   #7
Einsteiger
 
Registriert seit: 04.11.2010
Beiträge: 16
Standard

Hallo,

du meinst jetzt sicher den Termin mit dem Richter, in dem die Betreuung dann festgelgt wird, oder?

Bei mir war das so, dass ich mit meiner Mutter als Vertrauensperson, der zukünftigen Betreuerin und dem Richter in einem kleinen Büro an einem Tisch zusammen gesessen habe.

Der Richter hat dann gefragt, wer die Betreuung angeregt hat. Da ich das selber war, hat er mich dann noch gefragt, in welchen Bereichen ich selber Betreuungsbedarf sehe und dann selbst noch Anregungen zum Umfang der Betreuung gegeben. Er war sehr nett und freundlich, ich habe mich nicht unter Druck gesetzt gefühlt.

Es wurden dann die Bereiche für die Betreuung festgelegt, die Betreuungszeit vorerst auf 2 Jahre festgesetzt. Mit dem Hinweis, dass ich jederzeit die Aufhebung der Betreuung beantragen könne, war der Termin dann auch schon vorbei.

Danach habe ich mich noch kurz mit der ausgewählten Betreuerin unterhalten und einen ersten Termin mit ihr vereinbart.

Ich hoffe, ich konnte dir ein wenig helfen.

Falls noch Fragen sind, einfach sagen!

Gruß
Daja
Dajachen ist offline  
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Alt 09.12.2010, 19:48   #8
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 03.12.2010
Ort: geht euch nix an
Beiträge: 51
Standard

Danke Euch und bin schon etwas weniger nervös. Ich habe auch selbst beantragt und am Montag ist die Anhörung

Grüße
Same.Bro ist offline  
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