Dies ist ein Beitrag zum Thema Abrechnung im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo alle zusammen,
ich bin ehrenamtliche Betreuerin meines dementen Vaters, außer mir gibts keine Verwandten mehr (was ein Glück zu ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
Gesperrt
Registriert seit: 11.10.2010
Ort: Schönberg
Beiträge: 2
|
Hallo alle zusammen,
ich bin ehrenamtliche Betreuerin meines dementen Vaters, außer mir gibts keine Verwandten mehr (was ein Glück zu sein scheint, was man hier so liest). Ich habe grade das erste Jahr rum, eine Vermögensaufstellung gemacht und meine entstandenen Fahrtkosten bei Gericht eingereicht, das war ne ganze Menge, da ich oft wegen eines Hausverkaufs nach Kiel fahren musste. Ich habe treu und brav jedes Mal aufgeschreiben, wenn ich eine Fahrt zu meinem Vater ins Heim oder zu Behörden etc. gemacht habe. Nun sagt mir der Rechtspfleger, Besuche bei meinem Vater können nicht abgerechnet werden, nur 1xim Quartal, den Rest müsse ich selbst zahlen. Auch wenn ich ihm Kleidung, Spezialshampoo etc bringe??? Welche Kosten kann ich überhaupt geltend machen? Vielen Dank für die Auskünfte, mutti-vom dienst |
|
|
|
|
|
#2 |
|
Held der Arbeit
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
|
Hallo!
Ganz auf die Schnelle...vielleicht hilft Dir das: Betreuer (Ehrenamt) ? Wikipedia Lieben Gruß, Thorsten
__________________
|
|
|
|
|
|
#3 |
|
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,155
|
HAllo Mutti vom Dienst,
ich nehme an du hast auch die Vermögenssorge als Bestandteil der Betreuung. Soll deine "Vergütung" aus der Staatskasse gezahlt werden oder aus dem Vermögen deines Vaters? Grundsätzlich ist es halt so das dir bei einer Einzelabrechnung die notwendigen Kosten für eine rechtliche Betreuung erstattet werden können. Es geht halt nicht um deine Besuchsfahrten zu deinem Vater sondern um Fahrten die für deine Tätigkeit als Betreuerin notwendig waren. Für Shampoo oder Kleidung hättest du ja auch jemand vor Ort beauftragen können. Du kannst mal im Rechtspflegerforum z.B. hier: Vergütung für ehrenamtlichen Betreuer zurückgewiesen nachschauen Gruß, Andreas
__________________
Die Nutzung der Suchfunktion verursacht weder kurz- noch langfristige Schäden , führt aber oft zu Erhöhung des Wissensstandes.
|
|
|
|
|
|
#4 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 31.08.2009
Ort: Neustadt (in einem von vielen)
Beiträge: 123
|
Hallo Mutti-vom-Dienst,
habe für eine recht aufwendige eaB nach § 1836 Abs. II eine pauschale Vergütung von 2 Stunden/mtl. beantragt und bekommen. Du hast evtl. eine ähnliche Chance aufgrund des Hausverkaufes. Mit 0,20 € je km, Porto/Papier/Kopien nach Belegen kommt eaB in der Regel nicht über die Pauschale. Da Wahl zwischen realen Aufwendungen und Pauschale bindend, ist taugt vielleicht auf lange Sicht (und das Haus mal verkauft ist) die Pauschale mehr. Gruß inne-huhn Geändert von inne-huhn (15.12.2010 um 18:19 Uhr) |
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|