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Abrechnung

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Hallo alle zusammen, ich bin ehrenamtliche Betreuerin meines dementen Vaters, außer mir gibts keine Verwandten mehr (was ein Glück zu ...


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Alt 15.12.2010, 15:17   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 11.10.2010
Ort: Schönberg
Beiträge: 2
Standard Abrechnung

Hallo alle zusammen,

ich bin ehrenamtliche Betreuerin meines dementen Vaters, außer mir gibts keine Verwandten mehr (was ein Glück zu sein scheint, was man hier so liest). Ich habe grade das erste Jahr rum, eine Vermögensaufstellung gemacht und meine entstandenen Fahrtkosten bei Gericht eingereicht, das war ne ganze Menge, da ich oft wegen eines Hausverkaufs nach Kiel fahren musste. Ich habe treu und brav jedes Mal aufgeschreiben, wenn ich eine Fahrt zu meinem Vater ins Heim oder zu Behörden etc. gemacht habe. Nun sagt mir der Rechtspfleger, Besuche bei meinem Vater können nicht abgerechnet werden, nur 1xim Quartal, den Rest müsse ich selbst zahlen. Auch wenn ich ihm Kleidung, Spezialshampoo etc bringe??? Welche Kosten kann ich überhaupt geltend machen?

Vielen Dank für die Auskünfte,

mutti-vom dienst
mutti-vom-dienst ist offline  
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Alt 15.12.2010, 16:10   #2
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
Standard

Hallo!

Ganz auf die Schnelle...vielleicht hilft Dir das:

Betreuer (Ehrenamt) ? Wikipedia

Lieben Gruß,

Thorsten
__________________
Superthor! ist offline  
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Alt 15.12.2010, 16:22   #3
agw
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,155
Standard

HAllo Mutti vom Dienst,

ich nehme an du hast auch die Vermögenssorge als Bestandteil der Betreuung.
Soll deine "Vergütung" aus der Staatskasse gezahlt werden oder aus dem Vermögen deines Vaters?

Grundsätzlich ist es halt so das dir bei einer Einzelabrechnung die notwendigen Kosten für eine rechtliche Betreuung erstattet werden können. Es geht halt nicht um deine Besuchsfahrten zu deinem Vater sondern um Fahrten die für deine Tätigkeit als Betreuerin notwendig waren. Für Shampoo oder Kleidung hättest du ja auch jemand vor Ort beauftragen können.

Du kannst mal im Rechtspflegerforum z.B. hier: Vergütung für ehrenamtlichen Betreuer zurückgewiesen

nachschauen

Gruß,
Andreas
__________________
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agw ist offline  
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Alt 15.12.2010, 18:17   #4
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von inne-huhn
 
Registriert seit: 31.08.2009
Ort: Neustadt (in einem von vielen)
Beiträge: 123
Standard

Hallo Mutti-vom-Dienst,

habe für eine recht aufwendige eaB nach § 1836 Abs. II eine pauschale Vergütung von 2 Stunden/mtl. beantragt und bekommen.
Du hast evtl. eine ähnliche Chance aufgrund des Hausverkaufes.

Mit 0,20 € je km, Porto/Papier/Kopien nach Belegen kommt eaB in der Regel nicht über die Pauschale. Da Wahl zwischen realen Aufwendungen und Pauschale bindend, ist taugt vielleicht auf lange Sicht (und das Haus mal verkauft ist) die Pauschale mehr.

Gruß
inne-huhn

Geändert von inne-huhn (15.12.2010 um 18:19 Uhr)
inne-huhn ist offline  
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