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Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Betreuung = Entmündigung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuung = Entmündigung im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo neuhamsterdam. Zitat: Kann sein, dass dieses bestimmende Verhalten die Tatsache widerspiegeln soll, dass man sich eine Mutter auch nicht ...


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Alt 28.12.2010, 05:31   #21
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
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Hallo neuhamsterdam.

Zitat:
Kann sein, dass dieses bestimmende Verhalten die Tatsache widerspiegeln soll, dass man sich eine Mutter auch nicht aussuchen kann.
Was ist das denn für ein ...ähem ?

Wenn die Zeit von allen Beteiligten es erlaubt und die Sachlage nicht dagegen spricht dann wird der neue Betreuer dem Betreuten vorgestellt. Aber....

Das mit dem "sich aussuchen" geht genausowenig bei Ämtern und Behörden, da sind die Sachbearbeiter nach Buchstaben eingeteilt. Ich habe jetzt mit Absicht diesen Vergleich genommen weil es ähnlich zu sehen ist. Der Betreuer soll seine Betreuten rechtlich verteten, ein Anspruch den man an jeden Berufsbetreuer zu Recht also stellen kann, unabhängig von der Person.

Gruss Michaela
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 28.12.2010, 21:12   #22
Forums-Geselle
 
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Ort: Nürnberg...
Beiträge: 84
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Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Der Betreuer soll seine Betreuten rechtlich verteten, ein Anspruch den man an jeden Berufsbetreuer zu Recht also stellen kann, unabhängig von der Person.
Und der Betreute soll seine Ansprüche rechtlich vertreten, damit die Betreuung unnötig wird. Denn eine rechtlich selbständige Person benötigt keine Betreuung.

Damit aber der Betreute zeigen kann, dass er fähig ist, seine Rechte zu vertreten, muss er Betreuer Dienst nach Vorschrift machen (siehe diesen Thread und andere Threads), damit der Betreute das Gefühl bekommt, seine Rechte vertreten zu müssen. Wenn der Betreuer Rundumsorge betreiben würde, hätte der Betreute kein Mangelgefühl.

Natürlich wirst Du jetzt wieder mit der Statistik kommen, dass 99 Prozent der Betreuungen optimal funktionieren - die natürlich bei Überprüfungsverlangen unter dem Schutz der Verschwiegenheit stehen - und damit alle lebenswirklichen Erfahrungen gekonnt und professionell in den Wind argumentieren. Auch ein Teil des Betreuerjob, zielgerichtet argumentieren, zum "Besten" des Klienten. Mag ja sein, dass das für das gewisse Mass an Vorzeigefälle nötig ist, um wenigstens die Fassade zu wahren.

Aber Bemutterung ist nicht der Job eines Betreuers. Dass er das Gegenteil ist, ist Berufsgeheimnis. Stimmt's oder hab ich recht?
neuhamsterdam ist offline  
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Alt 29.12.2010, 13:55   #23
Einsteiger
 
Registriert seit: 30.11.2010
Beiträge: 12
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Hallo
An Alle die sich nochmals zu Wort gemeldet haben:
Der Berichterstatter hat die Geschichte einer bereits berufstätigen Frau mit einer Hirnschädigungen nach einem Hirntumor in das Forum gestellt. Die Frau sitzt nach einem Unfall im Pflegeheim verursacht durch ihre Gehprobleme nun wie ein Gefangene im Rollstuhl. Sie kann sich selbst nicht helfen. Sie braucht keine Bemutterung sondern juristische Hilfe. Sie kann ohne fremde Hilfe keine Beschwerden verfassen oder zu einem Richter oder Anwalt gehen. Sie hoffte auf die Hilfe der Eltern, denn dies haben sie nach einer 25 jährigen Betreuung und Pflege in dieses Pflegeheim gebracht. Doch diese wohnen 400 km entfernt. Sie haben das falsche Pflegeheim ausgesucht und dies zu spät bemerkt. Inzwischen haben sie in dem Paragraphen-Dschungel des Betreuungsrechts ihre Rechte und Vollmachten verloren.

An TreptowKöpenik:
Das ist richtig was Du schreibst. Die Mutter als ehrenamtliche Betreuerinhat nicht rechtzeitig oder falsch reagiert. Sie wollte sich bei den zuständigen Behörden beraten lassen, aber es war keiner da oder sie hat keinen Rat bekommen. Das ist nicht die Norm aber es kommt vor. Als sie die Fehler bemerkte war es zu spät. Ihr Anwalt sagt: "Es gibt kaum einen legalen Weg die Geschehnisse zurückzudrehen. Die neue Betreuerin hat inzwischen alle notwendigen Befugnisse."
Diese bestimmt nun, dass der Aufenthalt in diesem Pflegeheim genau richtig ist. Diese bestimmt auch, dass die früheren Behandlungen in der Neurologie unerheblich sind und dass die Hausärztin die richtige Therapie verordnet. In diesem Fall wird eine Hirnschädigung mit Gymnastik bzw. Physiotherapie behandelt. Wozu braucht man dann noch eine Neurologie? Die Mutter schreibt Briefe an die neue Betreuerin um ihre 25 jährige Erfahrung in der gesundheitlichen Behandlung einzubringen. Sie erhält keine oder nur knappe Antworten.

Dann gibt es in dem Forum Beiträge in denen sich Forum-Profis über die behinderte Frau und den Berichterstatter auch noch lustig machen.
Wer denkt in dieser Situation an Entmündigung oder Menschenraub, oder auch an Seilschaften denen das Wohl der Betreuten, der Schutz der Familie, oder auch der Sinn des Betreuungsrechts nichts bedeutet???
Der Berichterstatter hatte nicht erwartet von den "Profis" einen Rat zu hören wie man der behinderten Frau jetzt noch helfen kann.
Der Bericht war eher als Warnung gedacht an Eltern, die ein behindertes Kind in ein Pflegeheim geben wollen. Besonder Vorsicht sollten sie walten lassen wenn das Kind älter wird und zusätzlich ein gesetzlicher Betreuer eingesetzt wird!
Die Eltern als Versorgungspflichtige müssen immer bezahlen!!!.
Damit beende ich meine Beiträge in diesem Forum.
Vielen Dank an die Forums-Teilnehmer die ernst gemeinte Beiträge geliefert haben. KE

Geändert von KarlErich (29.12.2010 um 14:46 Uhr)
KarlErich ist offline  
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Alt 29.12.2010, 20:27   #24
Stammgast
 
Benutzerbild von andre
 
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Ort: Thüringen
Beiträge: 519
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Zitat:
Zitat von KarlErich Beitrag anzeigen
Hallo
..."Der Berichterstatter hat die Geschichte einer bereits berufstätigen Frau mit einer Hirnschädigungen Sie kann sich selbst nicht helfen. Sie braucht .... juristische Hilfe. Sie kann ohne fremde Hilfe keine Beschwerden verfassen oder zu einem Richter oder Anwalt gehen.
Der Berichterstatter hatte nicht erwartet von den "Profis" einen Rat zu hören wie man der behinderten Frau jetzt noch helfen kann.
Der Bericht war eher als Warnung gedacht an Eltern, die ein behindertes Kind in ein Pflegeheim geben wollen. Besonder Vorsicht sollten sie walten lassen wenn das Kind älter wird und zusätzlich ein gesetzlicher Betreuer eingesetzt wird!
Die Eltern als Versorgungspflichtige müssen immer bezahlen!!!.
Hallo "Berichterstatter", es ist ja nicht ganz so, dass die Betroffene Frau keine Hilfen bekomme. Sie hat ja den "Berichterstatter", der ihre Geschichte bekannt macht und nach Rat sucht. Wenn sie die juristische Hilfe die sie braucht nicht durch die gerichtl. eingesetzte rechtl. Betreuerin (organisiert) erhält, warum helfen sie nicht und organisieren den Kontakt zu einem Anwalt ?
Ihre "Warnung" betreffend: was empfehlen Sie denn älter werdenden Eltern, die sich nicht mehr hinreichend um ihr behindertes Kind kümmern können ? Wo sollten sie es "hingeben"?
Halten Sie denn stationäre Hilfeeinrichtungen für derartige Fälle generell für die falsche Lösung ? Welche andere Lösung / Hilfemöglichkeit schlagen sie vor ?
mit freundlichem Gruß und der Hoffnung auf Antwort
andre krüger
__________________
Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen, dass Möglichkeiten genutzt werden, die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen, zu bessern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern.(§ 1901 Abs. 4 BGB)
andre ist offline  
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Alt 30.12.2010, 07:06   #25
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Ort: Darmstadt
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Guten Morgen zusammen,

....und schon haben wir noch im alten Jahr den schönsten Kladderadatsch.
Da ist 1. ein enttäuschter Teilnehmer der deswegen mal blind um sich schlägt und dann sind da noch 2. die anderen, der liebe Andre z.B., die sich wirklich Mühe geben zu verstehen und Hilfe- soweit möglich- zu leisten.

Vielleicht kann man versuchen das "Problem" gedanklich mal zu trennen.
Zu 1: es ist absolut verständlich bei schwierigen Ausgangslagen vrzweifelt zu sein, sich hilflos zu fühlen, auch Wut zu kriegen usw.- rein menschlich sehr verständlich soweit.

Was nicht mehr verständlich ist, ist wenn Ratschläge die nichts ins vorherige Konzept passen überlesen und ignoriert werden. Wenn von Dingen ausgegangen wird die nicht vorhanden sind, wenn rechtliche Grundlagen ins Gegenteil verkehrt werden und durch wiederholte Behauptungen sich vielleicht dann doch als richtig erweisen sollen. So entstehen keine praktikablen Lösungen- für nichts im Leben.

Zu 2: es ist auf Dauer unglaublich frustrierend mit zu erleben wie Hilfen sich aus Gründen rein persönlicher Befindlichkeiten (s.o.) ins glatte Gegenteil verkehren.
Es kann einem als Betreuer wirklich Angst machen zu lesen: das ist eine Warnung, ebenfalls s.o. Was sind oder wären die Alternativen im Hinblick auf Entscheidungen, Versorgungssituationen usw. für eine behinderte Person deren Eltern wahrscheinlich zwangsläufig vor ihr sterben werden? Alleine und völlig rechtlos zurück zu bleiben?
Genau aus diesem Grund wurde vom Gesetzgeber vogeschrieben bei Eintritt der Volljährigkeit demjenigen einen Betreuer zur Seite zu stellen.
Es ist ebenfalls unzweifelhaft richtig, dass das jetzt bestehende Betreuungsrecht Lücken aufweist und auch nicht immer so funktoniert wie es sollte aber was nützt es die Gräben zu vertiefen, vermeintlich Schuldige an der, manchmal, falschen Stelle zu suchen? Es geht nicht ums Recht haben sondern um Hilfen für die Betroffenen, bzw. das sollte es.

Jedes Ding hat immer seine zwei Seiten und noch viele weitere Aspekte. Ich würde mir wirklich wünschen dass diese, gerade auch im Hinblick auf den letzten Eintrag von KE zukünftig wenigstens gedanklich versuchsweise Beachtung finden könnten.

Grüsse Michaela
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michaela mohr ist offline  
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Alt 30.12.2010, 08:21   #26
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Hi, ich bin grade dabei, mich hier im Forum etwas einzulesen, mich betrifft auch der ewige "Spannungszustand" Betreuer-Angehörige. Ich bin froh darüber, wie Michaela hier und in anderen Threads versucht zu deeskalieren, das ist wohl genau der richtige Weg, wenn auch mühsam. Ein Aspekt erscheint mir da aber etwas vernachlässigt: Es geht bei der Betreuung ja nicht nur darum zum Besten ( genauer gesagt "zum Wohl" ) der Betreuten zu agieren, sondern die Betreuung soll sich wo immer möglich auch an den Wünschen orientieren. Ich finde, dass kommt hier noch zu wenig vor. Ich stelle mir es als eine der schwierigsten Anforderungen an Betreuer vor, von eigenen Wertvorstellungen, Einstellungen, Maßstäben usw. konsequent abzusehen, wenn man sich die vielleicht unvernünftigen, hysterischen, abgefahrenen, albernen usw. Wünsche der Klienten vorstellt. Dazu gehört wahrscheinlich auch immer ein Vertrauen und eine Zuneigung zu Angehörigen, bei denen man aus professioneller Sicht vielleicht lieber eine gehörige Portion Skepsis anbringen möchte. Da die nahen Angehörigen sind oft aber die einzigen verlässlichen Größen bzw. Bezugspersonen und emotionale Anker und könnten bei einer guten zusammenarbeit auch eine gute Ressource sein. LG Klara
srklara ist offline  
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Alt 30.12.2010, 17:00   #27
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Moin Klara

Natürlich hast Du recht: Die Betreuungsollte sich auch nach den Wünschen der Betreuten Personen richten. Glücklicherweise ist das auch in den allermeisten Fällen so. Das geht schon. Das ist allerdings auch nicht so spektakulär, als dass es hier im Forum oder womöglich in der Presse oder sonstigen Medien erscheinen würde. Es hebt einfach nicht die Auflage oder Quote...

Die Fälle, in denen die Wünsche der Betreuten nicht berücksichtigt werden und die hier im Forum vorgestellt werden, sind nicht so übermäßig viele. Aber es kommt durchaus vor.
Hier ist aber auch gerne zu hinterfragen, ob es sich um die Vorstellung der Wünsche von Betreuten handelt oder evtl. dessen, was sich andere (Freunde oder Angehörige von Betreuten) als deren Wünsche vorstellen. Das kann manchmal weit auseinander liegen - und führt dann auch zu wilden Diskussionen, weil man irgendwann nicht mehr weiß, wer will was und wie sieht es mit dem Wohl aus - oder wer definiert das Wohl der Betreuten (das wird sicherlich auch unterschiedlich gesehen).
Du merkst schon der Diskussionsstoff geht hier nie aus und die Versuche von Michaela heftig werdende Debatten zu deeskalieren werden immer wieder notwendig sein. Unterstützen wir Michaela, dass sie nicht alleine damit bleibt.

Einen guten Rutsch ins neue Jahr
wünscht

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 30.12.2010, 18:07   #28
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Hallo zusammen,

danke natürlich für die "flores" aber es ging mir ehrlich gesagt weniger um eine partielle Deeskalation als um das Thema an sich.

Das Thema wäre im Grossen und Ganzen: wie gehe ich mit Problemen in einer Betreuung um?
Deshalb habe ich versucht inhaltlich zu trennen und die verschiedenen Ebenen die es meiner Ansicht nach grundsätzlich dabei gibt zu benennen.
Jede Seite und jeder Aspekt hat seine Berechtigung, seinen Stellenwert in einem solchen Prozess. Aber nur wenn man sich selbst das klar macht gibt es die Möglichkeit aus der Hilflosigkeit und Untätigkeit herauszufinden und gemeinsam zu Lösungen zu kommen- das gilt gleichermassen für Angehörige wie für Betreuer.

Rutsch schön, aber rutscht nicht aus, Grüsse.
Michaela
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Alt 31.12.2010, 06:49   #29
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ohne das ganze jetzt zur Endlos-GEschichte werden zu lassen...

ich finde genau das ist doch ein wesentliches Merkmal von Deeskalation: strikte Besinnung auf die Sachfragen im Streitfall

und guten Rutsch für alle, darf dann um 0.00 Uhr auch ein bisschen Eskalation dabei sein
srklara ist offline  
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arztwechsel, betreuungsrecht, entmündigung, pflegeheim

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