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Rechnungslegung des Betreuers gegenüber Betreutem

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Ich bin dafür, dass, wenn ein Betreuter unter EV wissen will, was mit seinen Finanzen passiert, den Betreuer zur Rechnungslegung ...


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Alt 20.12.2010, 23:41   #1
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Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
Standard Rechnungslegung des Betreuers gegenüber Betreutem

Ich bin dafür, dass, wenn ein Betreuter unter EV wissen will, was mit seinen Finanzen passiert, den Betreuer zur Rechnungslegung auffordern sollte, wenn dieser ihm monatliche Kontoauszüge vorenthält.

Wird der Betreuer diesem Ansinnen des Betreuten nicht nachkommen. hat er das Recht über Gericht die Rechnungslegung einzusehen, sich Kopien von dieser zu machen und bei Bedarf nachzufragen.

Nur so kann ein Betreuter nachvollziehen, was mit seinen Finanzen los ist und kein Misstrauen trübt die Betreuung.

Ein RA-Betreuer könnte ja z.B. irgendwelche Kosten der Beratung in dem Rechtsgebiet, wovon er Null Ahnung hat, einen anderen Kollegen beauftragen und damit Kosten produzieren, z.B. auch bei Teilnahme an Gerichtsterminen, wo der Betreuer lt. Bestallungsurkunde im Aufgabenbereich benannt ist, aber kein EV in diesem Bereich ist.

Was auch bekannt sein soll: Vermögenslose Betreute so im Taschengeld kurz zu halten, damit sich aus Einkommen ein Vermögen = (2.600 €) ansammelt, um damit irgendwelche Betreuungskosten zu decken?

Eine Anfrage würde dann vom Rechtspfleger kommen, man könne sich an den Kosten der Betreuung beteiligen.

Derlei Anfrage wurde bisher erfolgreich abgeschmettert von einem Betreuten mit §§-Gerassel und Ruhe im Karton war. Zudem wurden dem Gericht die Kosten des beauftragten RA zur Abwehr der unberechtigten Forderung auferlegt.

m.
mary ist offline  
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