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gesetzliche Betreuung

 

Messie die 2.

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nun hat meine Freundin seit 3 Wochen eine Betreuerin.Sie hat sich noch nicht persönlich vorgestellt,aber schon Amtshandlungen getätigt ,ohne dies ...


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Alt 21.12.2010, 15:59   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 22.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 43
Standard Messie die 2.

nun hat meine Freundin seit 3 Wochen eine Betreuerin.Sie hat sich noch nicht persönlich vorgestellt,aber schon Amtshandlungen getätigt ,ohne dies mit meiner Freundin abzusprechen.
Als sie beim Einkaufen bezahlen wollte,war ihre ec-Karte gesperrt.Bei der Bank wurde ihre Karte eingezogen und sie erhielt die Auskunft,das sie solange sie unter Betreuung steht,keine mehr erhält.
Die Alg 2 Leistungen wurden bis auf weiteres eigestellt,da angeblich zu viel Vermögen vorhanden ist.Meine Freundin war der Meinung es wäre das Schonvermögen.
Wie auch immer , ich finde es nicht schön ,das die Betreuerin nichts mit ihr besprochen hat .

Hat man die Möglichkeit,die Betreuung innerhalb der ersten 4 Wochen wieder aufheben zu lassen?
So hatte sie sich das nicht gedacht.
mirsarda ist offline  
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Alt 21.12.2010, 17:23   #2
Admin
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,585
Standard

Moin Mirsada

Wenn sich die Betreuerin nach 4 Wochen noch nicht gemeldet hat, ist das natürlich nicht schön. Sage Deiner Freundin doch, sie solle sich an das Gericht wenden und man soll ihr die Adresse oder Telefonnummer der Betreuerin geben, da sie von sich aus Kontakt aufnehmen will. (Bisher war ja noch keiner...)

Wg. der Kontokarte könnte die Betreuerin tatsächlich dahinterstecken. Dafür müßte sie aber wissen, wo Deine Freundin ihr Konto hat. Das müßte ihr irgendjemand gesagt haben, sonst kann sie nicht dafür verantwortlich sein.
Ist es möglich, dass die Betreuerin vielleicht nicht die schnellste ist, aber das mit dem Konto nicht an ihr liegt? Eine Bank sperrt Konten gelegentlich auch so, wenn zu viel Miese drauf sind.


Dann paßt das aber nicht mit dem ALG2.
Wg. Einstellung ALG 2:
Da kann man so nichts genaues sagen, ohne zu wissen, wie viel Geld die Betreute tatsächlich hat.
War ein neuer Antrag fällig?

Frage doch einfach noch mal nach.

MfG

Imre
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Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 21.12.2010, 18:00   #3
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 22.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 43
Standard

Das Konto ist im plus .Meine Freundin hat im Bertreuungsbüro angerufen und nachgefragt.Die Sperrung wurde bestätigt,von einer Kollegin,auch die Einstellung der Alg 2 Leistungen,wegen Vermögens.
Nun hat sich die Betreuerin für Mittwoch zum Hausbesuch angemeldet.
Meine Freundin hat in ihrer Wohnung unter all den Kartons auch wertvollen Schmuck .Nun hat sie Angst,das auch noch die Wohnung geräumt,entmüllt wird und Werte entdeckt werden.
mirsarda ist offline  
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Alt 21.12.2010, 18:19   #4
Admin
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,585
Standard

Hallo Mirsada

Die Angst, ihre Bude könnte ausgeräumt und die ganzen tollen Wertsachen würden weggeworfen werden, haben alle Messies.
So ziemlich grundsätzlich.

Das muss nicht sein. Sie soll sich erst mal mit der Betreuerin unterhalten. Es ist sogar sinnvoll, dass sie klar sagt, das und welche Wertsachen sie hat und dass diese in das Vermögensverzeichnis aufgenommen werden. Das ist wie eine Versicherung dafür, dass die Sachen zumindest nicht von der Betreuerin weggeworfen werden.

Zu den Wertsachen: Es kann auch sein, dass die tollen Wertsachen einen ideellen. aber sonst keinen materiellen Wert haben. Beim Vermögensverzeichnis geht es um materielle Werte.

Wartet es doch erst mal den HB ab. Da wird sich sicherlich das meißte schon klären.

Viel Glück
wünscht

Imre
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 21.12.2010, 20:13   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.11.2010
Ort: Nürnberg...
Beiträge: 84
Standard

Zitat:
Zitat von mirsarda Beitrag anzeigen
Bei der Bank wurde ihre Karte eingezogen
Kenne ich auch, ist aber vermutlich ein ganz anderer Fall (was aber nicht zwingend beweisbar ist).

Und wenn die Betreuerin sich zwar noch nicht gemeldet hat, aber profilaktisch den Geldfluss schonmal absperrt, dann war sie doch die schnellste und irgendwie hat sie doch von der Existenz des Kontos erfahren. Da hat sich wohl Imre geirrt. Das konnte er nicht wissen.
neuhamsterdam ist offline  
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Alt 21.12.2010, 21:46   #6
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 03.12.2010
Ort: geht euch nix an
Beiträge: 51
Standard

Hallo,

mein erster Gedanke war: Betreuer kann man sich aussuchen

Das könnte ich mir nicht vorstellen, eine rechtliche Betreuung zu akzeptieren und das noch freiwillig, die hinterrücks, ohne mich kennengelernt zu haben und persönlich Anteil nimmt, an meinen Eigentumsverhältnissen manövriert. Das ist m.E. geschmacklos!

Den job auf diese Art zu gestalten, wirkt auf mich, dass die eingerichtete Betreuerin sich ihren job so einfach wie möglich und nicht sehr engagiert gestaltet .

So ist - bzw. war 1992 - m.E. das Gesetz nicht gedacht.

Was ich tun würde?: In einer Situation wo ich nicht mehr weiß, wo vorne und hinten ist, würde ich das für eine Zeit akzeptieren und wäre im Grunde meines Herzens bitter enttäuscht.

MFG

Same.Bro
Same.Bro ist offline  
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Alt 22.12.2010, 04:58   #7
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,904
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Guten Morgen,

natürlich ist es keine schöne Erfahrung wenn man von jetzt auf sofort, ohne vorherige Nachricht, auf Änderungen stösst. Das sollte auch nicht so sein.

Die Sache mit der Bank ist erklärlich. Wir müssen zum sog. Stichtag ein Vermögensverzeichis anfertigen. Je nach Bank haben Kollegen manchmal damit Probleme, es wäre also möglich dass zuerst der Gang zur Bank angetreten wurde. Manchmal werden bestimmte Dinge, vor Beginn der Betreuung bekannt da z.B. ja immer jemand auch die betreuung angeregt hatte und die betreuungsstelle dann erst mal ermittelt.

Wenn tatsächlich Vermögen vorhanden ist bei gleichzeitigem ALG II Leistungsbezug dann kann es u.U. auch schon mal zu einer ersten und vorläufigen Kontosperrung kommen damit evtl. Rückzahlungen gewährleistet bleiben.
Wenn ich z.B. eine Situation so einschätze, dass es recht brenzlig werden könnte dann verschiebe ich Gespräche auch auf später und rette was zu retten ist.

Genau wie Imre denke ich, das sich heute beim HB einiges klären lassen wird und auch zu der Sache mit dem Schmuck kann ich ihm nur beipflichten.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden.
michaela mohr ist offline  
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Alt 22.12.2010, 07:22   #8
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 15.10.2010
Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 38
Standard

Hallo allerseits und einen schönen kalten guten Morgen!

Habe den Verlauf verfolgt und wundere mich doch ein wenig über den Ablauf.

Bei uns im AG-Bezirk wird den Betreuern - unabhängig davon, ob eaB oder BB - die Übernahme der Betreuung angeboten. Dabei gibt es Infos bzgl. "Fall" und Hintergründen, soweit bekannt. Der nächste Schritt ist dann, dass Kontakt zu dem potentiellen Betreuenden aufgenommen wird, bzw. man gemeinsam mit dem Richter die Person zwecks Anhörung aufsucht. Erst danach folgt die Bestellung.

Kann mir nur vorstellen, dass dieser Ablauf evtl. bei einer Eil-Betreuung außer Acht gelassen wird. Klingt mir hier aber jetzt nicht so, als hätte ein akuter Notfall vorgelegen.

Von daher finde ich das Vorgehen nicht ok. Betreuter und Betreuer können ja beide vor Aufnahme der Betreuung (so denn fähig) ihre Meinung kundtun und ggf. auch die Betreuung ablehnen, wenn z.B. die "Chemie" so gar nicht stimmt.

Ich würde keine Betreuung übernehmen, wenn ich denjenigen/diejenige, um dessen/deren Belange ich mich kümmern soll, vorher nicht wenigstens ein Mal gesehen hätte. Aber vielleicht sehe ich das ja falsch?

Wünsche jedenfalls ein schönes Weihnachtsfest, auf dass alle Menschen in Frieden leben (auch wenn es eine Illusion ist),

lG, Marion
Orion ist offline  
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Alt 22.12.2010, 07:41   #9
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 03.12.2010
Ort: geht euch nix an
Beiträge: 51
Standard

hinzu kommt, dass diese Betreuung eigeninitiativ angelaiert wurde :

Zitat:
Meine Freundin hat von sich aus ,einen Antrag auf Betreuung gestellt.Sie ist sehr schwer depressiv und lebt mit ihrem krebskranken Mann und ihrer 17 jährigen Tochter in einer Messie Wohnung.Sie hat das Messie Problem seit Jahren.Da es jetzt aber so schlimm ist,das sie nichts mehr auf die Reihe bekommt und immer mehr verwahrlost ,habe ich ihr geraten einen Antrag auf Betreuung zu stellen.
Am Montag hat sich eine Ärtzin ,beauftragt vom Gericht bei ihr zum Hausbesuch angemeldet.Nun hat sie Angst entmündigt zu werden.
Quelle vom 20.11.2010: Messie

Freundliche Grüße
Same.Bro ist offline  
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