Dies ist ein Beitrag zum Thema Übergabepflicht bei Betreuungsende im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Michaela,
habe mit großem Interesse nun fast drei Stunden alle Beiträge gelesen, da auch ich Probleme mit Ämtern und ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 17.06.2010
Beiträge: 11
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Hallo Michaela,
habe mit großem Interesse nun fast drei Stunden alle Beiträge gelesen, da auch ich Probleme mit Ämtern und Behörden habe. Ich habe 10 Jahre die Betreuung ehrenamtlich für meine behinderte Tochter gemacht und wurde nun von allen die mit im Boot sitzen "rausgekickt", da ich eine "Querulantin" bin. Aber nun zu meiner eigentlichen Frage: Ist die Übergabe der Unterlagen an einen neuen Betreuer immer Holschuld? Weil der neue Betreuer meiner Tochter von mir erwartet, dass ich alle Unterlagen entweder - meiner Tochter in die Hand drücke - mit der Post zu ihm schicke - per Email sende - oder erst mal in Kopie vorbeibringe Ich habe eigentlich nichts von all dem vor, da ich jedes Schriftstück für mich kopieren und amtlich beglaubigen lassen werde. Dann kann er gerne die Originale bekommen aber nur mit Einzelauflistung und gegen Unterschrift. Die Übergabe verzögert sich bereits seit 5 Monaten, da das Amtsgericht von mir erstmalig eine detaillierte Schlussabrechnung haben will (für 1 Jahr jede einzelne Kontobewegung aufgelistet und belegt), mir aber hierfür noch von 2 verschiedenen Sozialämtern Bestätigungen von abgerechneten Geldern fehlen. Ich habe wegen Untätigkeit schon Dienstaufsichtsbeschwerden eingereicht, diese liegen jetzt bei den jeweiligen Bezirksstadträten vor, da die Amtsleiter meine DA nicht bearbeitet haben. Ich habe die Abrechnung für das Amtsgericht wie alle 9 Jahre formlos gemacht (wurde nie beanstandet), man hat mir alle 90 Seiten (einschl. Aufstellung Vermögensverzeichnis) wieder zurück geschickt mit der Aufforderung sie anders zu machen. Mir ist bekannt, dass der neue Betreuer für mich eine Entlastungserklärung ausstellen kann - was aber in den seltensten Fällen erfolgt - verständlicherweise. Ich habe es ihm trotzdem vorgeschlagen, keine Reaktion. Während der 5 Monate war die Überprüfung, ob noch Betreuung benötigt wird oder Aufhebung erfolgt ist. Ich habe den Betreuer aufgefordert, mir hierüber einen Nachweis vorzulegen, da hiervon abhängt wer denn nun die Unterlagen bekommt. Der Betreuer oder meine Tochter selbst. Hierzu ist er nicht bereit. Ich bin von dem neuen Betreuer nicht begeistert, da er seit 2 Jahren den Freund meiner Tochter sehr unzureichend betreut, somit mir meine Arbeit erschwert hat bzw. ich für ihn sehr viel erledigen musste, da auch meine Tochter sonst mehrmals ohne Geld da gestanden hätte. Er hat u.a. dem Sozialamt wissentlich zusätzlich erhaltene Gelder unterschlagen und somit für seinen Betreuten Schulden verursacht. Dies kam durch eine Überprüfung vom Sozialamt raus. Trotz Beschwerde meinerseits ist er zum neuen Betreuer ernannt worden. Selbst als Mutter hatte ich keine Chance hierfür einen neutralen Betreuer (als Gegenbetreuer) einsetzen zu lassen, da es ja bequemer ist, einen Betreuer für beide zu bestellen. Wie soll ich mich nun verhalten? Muss er die Unterlagen bei mir abholen oder ich ihm alle 10 Ordner hinschleppen? Ich wünsche allen hier Beteiligten ein schönes Weihnachtsfest und ein gesundes neues Jahr und bin für jeden Tipp dankbar. Liebe Grüße von Theoliene
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#2 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,904
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Hallo Theoliene,
Du könntest den neuen Betreuer (mit Einschreiben per Rückschein) darüber informieren, dass er nach Vorlage seiner Legitimation- also dem Betreuerausweis- und nach voriger telefonischer Terminvereinbarung die Unterlagen bei Dir abholen kann. Bei der Übergabe der Betreuungsunterlagen handelt es sich definitiv um eine Holschuld des neuen Betreuers. Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#3 |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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Hallo Theoline
Ich habe bei deinem Beitrag eher den Eindruck, du ziehst dich hier auf die sicherlich bestehende "Holpflicht" zurück - a la: na soll sich mal kümmern, wie er das Zeug von mir bekommt. Bei der Übergabe gehts vor allem darum, dass reibungsarm das Betreuungsverfahren übergeben wird und der neue Betreuer in die Lage gerät, sich schnellstmöglich einen Überblick zu verschaffen. Deine Position hier gefällt mir überhaupt nicht. Wenn es passte, weil ich in der Gegend grade zu tun hatte, habe ich dem folgenden Kollegen die Unterlagen auch schon mal "hingeschleppt". R
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
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#4 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 14.11.2010
Ort: Nürnberg...
Beiträge: 84
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Zitat:
Selbstbewusstsein gründet sich auch und vor allem darauf, im Falle des Falles einigermassen zu wissen, was zu tun ist. Ausschliesslich Schönwetter ist lebensfeindlich. |
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