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Betreuerwechsel

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Hallo , ich bin neu hier und hoffe, hier ein wenig Hilfe zu finden . Für meine 19jährige Tochter (Persönlichkeitsstörung ...


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Alt 28.12.2010, 21:53   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 27.12.2010
Beiträge: 2
Standard Betreuerwechsel

Hallo ,

ich bin neu hier und hoffe, hier ein wenig Hilfe zu finden .

Für meine 19jährige Tochter (Persönlichkeitsstörung Typ Borderline mit Depressionen und Suizidgefahr, seit Anfang September ohne festen Wohnsitz) wurde Ende September auf eigenen Wunsch ein Betreuer für die Bereiche Wohnen, Gesundheit, Geld und behördliche Angelegenheiten bestellt.
Sie hat sich Anfang Oktober die Rufnummer geben lassen und mehrfach erfolglos versucht, den Betreuer zu erreichen. Es gibt keinen AB, so dass sie auch keine Nachricht hinterlassen konnte. Es handelt sich um einen Betreuer, der sowohl für die Stadt als auch freiberuflich tätig ist.
Nachdem ich vor ein paar Tagen erfahren hatte, dass sie den Betreuer nicht erreichen kann, habe ich mich unter Anderem an die Betreuungsabteilung des AG gewendet und die Sachlage geschildert. Der Herr dort sagte mir dann, dass er sowieso mit dem Betreuer noch einen Termin hätte und ihn auf meine Tochter ansprechen würde und ihm auch noch mal die Handynummern meiner Tochter geben würde.
Ein anderer Herr von der Stadt vom Fachbereich Wohnen, mit dem ich über die Wohnsituation meiner Tochter gesprochen und auch von dem Betreuer erzählt hatte, rief mich am selben Tag zurück. Auch er hatte mit dem Betreuer gesprochen, da er diesen von anderen Personen kennt. Diesem gegenüber hat der Betreuer zum Ausdruck gebacht, dass meine Tochter sich allen Maßnahmen entziehen würde..... Das fand ich sehr interessant, da dieser Mensch bis zu diesem Zeitpunkt ja noch gar keinen Kontakt zu meiner Tochter aufgenommen hatte. Ich kann mir das nur so erklären, dass er sich in dem Wohnheim, aus dem meine Tochter Anfang September aus disziplinarischen Gründen entlassen wurde, nach ihr erkundigt hatte und die Aussage von dort einfach übernommen hat.
Zwei Tage später bekam ich eine Nachricht meiner Tochter, dass der Betreuer sich den Tag davor dann endlich mal bei ihr gemeldet hatte. Sie saß zu dem Zeipunkt gerade in der Bahn und konnte daher nicht so frei sprechen. Nachdem meine Tochter einem Treffen in der Wohnung eines Bekannten, bei dem sie sich zur Zeit auhalten kann, nicht ohne Rücksprache zustimmen wollte (was ja eigentlich normal ist, da die Wohnung nun mal nicht ihre ist), warf er ihr erneut mangelnde Mitarbeit vor und sagte ihr, sie könne ja einen Betreuerwechsel beantragen, wenn sie nicht mit im zusammenarbeiten wolle!!! Das fand ich schon ein starkes Stück- erst sich monatelang nicht melden und ihr dann mangelnde Mitarbeit vorwerfen. Jetzt will meine Tochter wirklich nicht mehr mit ihm zusammenarbeiten, was ich auch verstehen kann.

Nun zu meinen Fragen:
1. Gibt es da eigentlich keine zeitliche Frist, in der sich der
Betreuer bei dem Betreuten zu melden hat?
2. Kann man einen formlosen Antrag stellen oder gibt es dafür spezielle Antragsformulare?
3. Wie ist das eigentlich in so einem Fall mit der Bezahlung des Betreuers? Meine Tochter oder ich müssen bisher nichts bezahlen, aber es wäre ja auch nicht einzusehen, dass überhaupt irgendjemand irgendetwas an diesen Herrn zahlen muss.

So, das war jetzt ziemlich viel und ich hoffe, mich einigermaßen verständlich ausgedrückt zu haben.

Viele Grüße-Tanja

Geändert von tbbm (28.12.2010 um 21:57 Uhr)
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Alt 29.12.2010, 06:35   #2
Lisa Müller
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo an alle,

ich bin auch noch neu hier aber möchte fragen ob denn auch stimmt was die Tochter erzählt hat?

Viele Grüsse von
Lisa Müller
 
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Alt 29.12.2010, 06:54   #3
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,904
Standard

Hallo Tanja,

zunächst habe ich noch einige Fragen. Was ist damit gemeint?
Zitat:
Es handelt sich um einen Betreuer, der sowohl für die Stadt als auch freiberuflich tätig ist.
Aber jetzt zu Deinen Fragen:
Zitat:
1. Gibt es da eigentlich keine zeitliche Frist, in der sich der
Betreuer bei dem Betreuten zu melden hat?
Nein, vorgeschrieben ist nichts aber in der Regel meldet der Betreuer sich umgehend bei seinem Schützling. Wenn Du bereits mit dem Betreuungsgericht deswegen Kontakt hattest dann wird oder ist mit Sicherheit schon etwas geschehen. Kein Gericht schaut einfach nur zu wenn der Betreuer sich grundlos bei dem Betreuten nicht melden würde

Zitat:
2. Kann man einen formlosen Antrag stellen oder gibt es dafür spezielle Antragsformulare?
Deine Tochter, nicht Du, kann dem Gericht formlos mitteilen dass sie, und aus welchen Gründen einen Betreuerwechsel möchte. Dieses Schreiben wird dann dem Betreuer zur Stellungnahme vorgelegt und dann sieht man weiter.

Zitat:
3. Wie ist das eigentlich in so einem Fall mit der Bezahlung des Betreuers? Meine Tochter oder ich müssen bisher nichts bezahlen, aber es wäre ja auch nicht einzusehen, dass überhaupt irgendjemand irgendetwas an diesen Herrn zahlen muss.
Sollte Vermögen vorhanden sein bekommt deine Tochter (manchmal quartalsweise, also alle drei Monate) eine Rechnung, ist die Betreute mittellos, was ich nach der schilderung der Obdachlosigeit jetzt einfach einmal annehme, zahlt die Staatskasse.

Bei einem Borderliner wäre ich sehr vorsichtig was Angaben betreffen. Meiner Erfahrung nach steht stellenweise das Funktionalisieren einzelner Personen oft sehr im Mittelpunkt aller Aktion.

Im Übrigen ist für alle Fragen rund um das Betreuungsrecht folgende Seite sehr zu empfehlen:
Hauptseite ? Betreuungsrecht-Lexikon

Gruss Michaela
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 29.12.2010, 22:22   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 27.12.2010
Beiträge: 2
Standard Betreuerwechsel

Hallo,

@Lisa Müller: Nun, man kann allen Menschen nur vor den Kopf schauen, auch ich kann nicht 100%-ig sicher sein, dass alles so stimmt, wie sie es wieder gibt. Allerdings kenne ich ihre Reaktion sehr genau, wenn sie bei einer Lüge ertappt wird und die Reaktion auf meine Frage, ob nicht vielleicht doch schon mal ein Kontakt statt gefunden hat, wie der Betreuer ja gegenüber dem Herrn von der Stadt angedeutet hat, sagte ziemlich klar aus, dass sie in diesem Fall die Wahrheit gesagt hat. Ich muss dazu sagen, dass ich ihr die Frage persönlich gestellt habe und ihre Reaktion daher sehr genau beobachten konnte.

@michaela mohr:
Zu Deiner Frage: Mir wurde gesagt, es handele sich um einen Betreuer,der sowohl bei einem Verein als auch freiberuflich tätig ist. Ich habe mich in meinem vorherigen Posting falsch ausgedrückt.

- Ich hatte keinen Kontakt mit dem Betreuungsgericht, sondern mit einem Herrn von der Betreuungsbehörde (es sei denn, dass ist ein und dasselbe). Und das ist ja das Interessante daran: Der Betreuer hat sich einen Tag nach meinem Gespräch mit dem Herrn von der Betreuungsbehörde bei meiner Tochter gemeldet.

- Dass nur meine Tochter den Antrag stellen kann, ist uns bekannt. Es ging nur darum, zu klären, ob da eine bestimmte Form gewahrt werden muss oder ob das formlos als Brief geht was Du ja beantwortet hast.

- Wird denn vor einer Bezahlung in irgendeiner Form geprüft, ob da überhaupt eine Betreuung statt gefunden hat?
Und nein, weder bei meiner Tochter noch bei mir gibt es ein Vermögen, sonst sähe die ganze Situation anders aus......

Was die Aussagen von Borderlinern angeht, bin ich mir da absolut im Klaren, dass sehr vieles mit Vorsicht zu genießen ist, das habe ich ja oben auch schon erklärt.
Gerade das macht es so schwierig, den richtigen Weg zu finden. Denn auch einer Borderlinerin kann man nicht grundsätzlich unterstellen, die Sachen falsch wieder zu geben oder falsch verstanden zu haben und die Gefahr, den Rest Vertrauen, den meine Tochter überhaupt noch hat, aufs Spiel zu setzen, ist sehr hoch.

Danke für den Tip mit dem Betreuungsrechtlexikon, da hatte ich schon mal versucht, näheres über die notwendige Form des Antrags für einen Betreuerwechsel zu finden, leider ohne Erfolg. Ansonsten ist das sehr interessant.

Viele Grüße- Tanja
tbbm ist offline  
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