Dies ist ein Beitrag zum Thema Richt. Beschluß: geschlossene Station (Fragen) im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo ihr Lieben,
ich habe eure Informationen an Momo weitergegeben,
und ihr auch gesagt,
daß das unter Vorbehalt ist,
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#11 |
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Forumsikone
Registriert seit: 30.06.2005
Ort: Hilden (bei Düsseldorf, NRW)
Beiträge: 3,046
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Hallo ihr Lieben,
ich habe eure Informationen an Momo weitergegeben, und ihr auch gesagt, daß das unter Vorbehalt ist, also ohne Gewähr. Sie bedankt sich ganz herzlich bei euch!!! Sie wird sich jetzt erst einmal darum kümmern, daß ihre Betreuerin endlich wieder bei ihr vorbeischaut. Ach so, Momo hat noch eine Ergänzungsfrage: Die Ärzte wollen ihr in nächster Zeit probeweise für eine oder mehrere Stunden alleinigen Ausgang gewähren, aber nur unter der Bedingung, daß sie ihren Hausschlüssel vorab in der Klinik abgibt. Nun möchte sie wissen, ob diese Verknüpfung rechtens ist. Einen lieben Gruß & noch einen schönen Abend Jörg
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#12 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,904
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Hallo Jörg,
auch das lässt sich "so" nicht beantworten. Ich denke, es kommt darauf an was die Klinik therapeutisch mit dem Ausgang erreichen möchte. Momo sollte das am besten mit ihren Ärzten besprechen. Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#13 |
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Stammgast
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 562
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(wobei es die Unterbringungssache von MOMO im Kern mitberührt) UN-Behindertenrechtskonvention (einfaches Bundesgesetz in der BRD seit 26.03.2009): Artikel 12 Gleiche Anerkennung vor dem Recht (1) Die Vertragsstaaten bekräftigen, dass Menschen mit Behinderungen das Recht haben, überall als Rechtssubjekt anerkannt zu werden. (2) Die Vertragsstaaten anerkennen, dass Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen gleichberechtigt mit anderen Rechts- und Handlungsfähigkeit genießen. (3) Die Vertragsstaaten treffen geeignete Maßnahmen, um Menschen mit Behinderungen Zugang zu der Unterstützung zu verschaffen, die sie bei der Ausübung ihrer Rechts- und Handlungsfähigkeit gegebenenfalls benötigen. (4) Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass zu allen die Ausübung der Rechts- und Handlungsfähigkeit betreffenden Maßnahmen im Einklang mit den internationalen Menschenrechtsnormen geeignete und wirksame Sicherungen vorgesehen werden, um Missbräuche zu verhindern. Diese Sicherungen müssen gewährleisten, dass bei den Maßnahmen betreffend die Ausübung der Rechts- und Handlungsfähigkeit die Rechte, der Wille und die Präferenzen der betreffenden Person geachtet werden, es nicht zu Interessenkonflikten und missbräuchlicher Einflussnahme kommt, dass die Maßnahmen verhältnismäßig und auf die Umstände der Person zugeschnitten sind, dass sie von möglichst kurzer Dauer sind und dass sie einer regelmäßigen Überprüfung durch eine zuständige, unabhängige und unparteiische Behörde oder gerichtliche Stelle unterliegen. Die Sicherungen müssen im Hinblick auf das Ausmaß, in dem diese Maßnahmen die Rechte und Interessen der Person berühren, verhältnismäßig sein. (5) Vorbehaltlich dieses Artikels treffen die Vertragsstaaten alle geeigneten und wirksamen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen das gleiche Recht wie andere haben, Eigentum zu besitzen oder zu erben, ihre finanziellen Angelegenheiten selbst zu regeln und gleichen Zugang zu Bankdarlehen, Hypotheken und anderen Finanzkrediten zu haben, und gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen nicht willkürlich ihr Eigentum entzogen wird. lg nam P.S: Das "Schlüssel-Herausgabe-Modell" hat an sich weder eine Rechtsgrundlage noch dürfte das therapeutische Relevanz haben ( es sei denn man ist ein Verfechter billiger Konditionierungstherapiemodelle). Wenn MOMO das freiwillig macht....ist es insoweit o.k. und auch ihre Entscheidung. Meine Therapeutin würde ich fragen, ob sie noch alle Sinne beisammen hat, wenn sie mir diesen Vorschlag machen würde (abgesehen, dass das eher unwahrscheinlich wäre, weil ich mir eine Therapeutin nach anderen Kriterien aussuche....) Was kommen denn noch für Vorschläge? Wenn Sie für mich den Schnee auf dem Gehweg räumen, dann können und dürfen sie auch raus? Wäre natürlich therapeutisch zweckmässig, weil es ein Arzt "anordnet".......... Übrigens: Fast 90 % der Studien im Bereich der Psychopharmakologie werden von den betreffenden Unternehmen bezahlt.......na....ein Schelm wer böses dabei denkt und dann auch noch an der notwendigen Objektivität seines behandelnen Arztes zweifelt!
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Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud Geändert von nam (03.01.2011 um 11:08 Uhr) |
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#14 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,904
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Hallo nam,
ich sehe keinen Sinn darin Dinge aus dem Kontext- der uns hier auch nur teilweise bekannt ist- zu reissen. Es geht nicht um Schlüsselherausgabefragen rechtlicher Natur im Allgemeinen. Es geht um jemanden der Geschlossen untergebracht werden musste wegen Eigengefährdung. Wenn der/diejenige sich jetzt mittels einer Ausgangsregelung ohne Auflagen weiterhin z.B. in Gefahr bringt dann sehe ich deutlich ein ärztliches/therapeutisches Konzept bei der vorgeschlagenen Regelung. Die Schneeräumungsidee in diesem Zusammenhang ist inhaltlich nicht nachvollziehbar. Gruss Michaela
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#15 |
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Forumsikone
Registriert seit: 30.06.2005
Ort: Hilden (bei Düsseldorf, NRW)
Beiträge: 3,046
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Hallo Michaela und nam
(und auch alle anderen Forumsmitglieder), ich habe vorhin mit Momo telefoniert. Sie dankt euch sehr herzlich! (Vielen Dank auch von mir!) Sie hat mit den Ärzten folgende Regelung getroffen: Momo bekommt morgen 2x 30 Minuten Ausgang. Ihren Wohnungsschlüssel muß sie nicht im Schwesternzimmer abgeben, stattdessen wird er in ihrem Schrank eingeschlossen. Mit dieser Abmachung kommt sie einigermaßen klar. Wenn es gut läuft, wird sie zunehmend mehr Ausgang bekommen. Ich möchte noch etwas erklären: (Momo, wenn du das später liest, nimm es mir bitte nicht übel. Ich hatte es dir gegenüber ja auch schon ausgesprochen.) Ich bin sehr erleichtert, daß Momo endlich auf der Geschlossenen ist. Lieber länger als kürzer. In so einer schweren Krise greift nur noch ein solcher Zwangsaufenthalt. Das ist meine Erkenntnis aus fast 10 Jahren Freundschaft mit Momo. (Momo: )(Ich hoffe, ich habe jetzt nicht zu viel ausgeplaudert, Momo.) Ich schreibe euch das, damit ihr nicht zu besorgt seid! So belastend die Einweisung in die Geschlossene für Momo ist, jeder weitere Tag dort ist ein geschenkter Tag, der sie der Stabilisierung ein gutes Stück näher bringt. Ich grüße euch lieb Jörg
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#16 |
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Forumsikone
Registriert seit: 30.06.2005
Ort: Hilden (bei Düsseldorf, NRW)
Beiträge: 3,046
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Hallo ihr Lieben,
Momo läßt euch herzlich grüßen. Sie wird vielleicht schon diese Woche entlassen. Viele liebe Grüße Jörg
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#17 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 16.10.2009
Ort: Nähe Magdeburg
Beiträge: 77
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HTML-Code:
UN-Behindertenrechtskonvention Ich finde es traurig, wenn jemand zwangsweise eingewiesen wird. Ich persönlich halte davon nichts, aber manchmal ist es wirklich notwenig. Kenne jemand, der hat in seiner manischen Phase unmögliches gemacht, autos gekauft und Sachebn gekauft , die unnütz waren und soweiter! aber wenn jemand Schriften verbreitet, über gott und sonstiges , dann finde ich das eine Tragödie, wenn solch ein Mensch immer wieder eingewiesen wird!! Ich habe Mitleide mit allen Menschen, denen solches widerfährt!! Bei Fremdgefährdung, sehe ich es ein, b ei eigengefährdung nicht. denn ich stehe für das Recht auf den Freitod!! |
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#18 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 16.10.2009
Ort: Nähe Magdeburg
Beiträge: 77
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Zitat:
Es gibt tatsächlich Patienten, denen die Psychatirie gut tut, da kann man schlecht urteilen, wenn man die Unmstände nicht kennt. Denke trotzdem, dass die Psyhatrie auch Unheil anrichten kann, insbesondere Medikamente, die ohne Wissen den Personen verabreicht werden, bzw. ohne Aufklärung!! die Nebenwirkungen werden oft heruntergespielt! Falsche diagnosen seien auch an der agesordnung wie ich öfters hörte und erlebte |
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#19 |
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Stammgast
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 562
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Zur Frage der Fremdgefährdung:
Ist nur relevant im Falle der öffentlich-rechtlichen Unterbringung. Bei der zivilrechtlichen Unterbringung kommt nur der Aspekt der Eigengefährdung in Betracht. Viele Betreuer haben so einen Argumentationsaufbau (so wird ein "nerviger" Betreuer (gegen über Dritten) mit etwas anderen Worten zum Fremdgefährder dargestellt. Nur "leider" ist das Betreuungsrecht ausschließlich am Wohl des Betreuten auszurichten.... bisher konnte ich so betreffende und somit unbegründete Anträge von meinen Betreuern abwenden. Den Richter kann man bei der Gelegenheit gleich immer fragen, warum er da handwerkliche Probleme hat und auch noch unnötige Kosten produziert...weil sich ein Betreuer ohne hinreichende Rechtsgrundlage produziert. Ist aber (aus welchen Gründen auch immer) leider noch oft so an den Betreuungsgerichten.... liegt bestimmt auch daran, dass sich die wenigsten Betroffenen wehren (können). lg nam
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Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud |
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