Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Geschäftsunfähigkeit

Dies ist ein Beitrag zum Thema Geschäftsunfähigkeit im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, ich habe mal eine frage - ist vielleicht total beknackt, aber trotzdem: In vielen Threads von euch tauchen über ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Forum für Angehörige und betreute Menschen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 09.01.2011, 20:53   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 24.12.2010
Beiträge: 18
Standard Geschäftsunfähigkeit

Hallo,
ich habe mal eine frage - ist vielleicht total beknackt, aber trotzdem: In vielen Threads von euch tauchen über die betreuten Personen die Begriffe "ist geschäftsunfähig" oder "nicht geschäftsunfähig" auf, das scheint ja auch nicht ganz unwichtig zu sein. Wie kann ich das bei meiner Schwiegermutter rausfinden, ob es eine "offizielle Einschätzung" dazu gibt oder woraus leitet sich das sonst ab? In den Unterlagen zur Betreuung finden wir nichts dazu. Betreuung wurde auf - getrennte aber gleichzeitige - anregung beider Kionder eingerichtet, die sich sehr kümmern aber gegenseitig nicht besonders vertrauen, so dass eine familiäre Lösung leider nicht in Frage kam. Meine Schwiegermutter ist dement, aber noch nicht besonders weit fortgeschritten. Sie ist zeitlich weitgehend desorientiert, erkennt aber alle, weiß über ihr Leben Bescheid und kann Wünsche und Gedanken klar äußern. Danke für Eure Hilfe, lg und gute Nacht Klara
srklara ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 10.01.2011, 06:20   #2
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,904
Standard

Hallo Klara,

das könnte im Betreuungsbeschluss stehen wenn das vorher im Attest oder Betreuungsgutachten attestiert gewesen wäre.

Ansonsten bleibt da nur der Weg zum Gutachter. Wenn das Gericht ein Gutachten in Auftrag gegeben hat dann zahlt das Gericht. Wenn nicht und ihr der Meinung seid die Schwiegermutter ist geschäftsunfähig dann müssten die teuren Gutachterkosten von Euch getragen werden.

Grüsse Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 10.01.2011, 15:39   #3
Einsteiger
 
Registriert seit: 24.12.2010
Beiträge: 18
Standard

Danke dir für die schnelle Info ! Unsere Intention ist genau umgekehrt, wir haben eher den Eindruck, dass man ihr zu wenig zutraut und nun erwartet, dass sie ihre Tage ruhig "im Heim absitzt". Bevor wir dort versuchen ins GEspräch zu kommen, tauchte diese Frage nach der Geschäftsfähigkeit auf... Lg und weiter frohes vernetzen Klara
srklara ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 08:52 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27