Dies ist ein Beitrag zum Thema Geld für den persönlichen Bedarf im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
gibt es einen Höchstbetrag, den meine zu betreuende Person monatlich für den persönlichen Bedarf aus Ihrem Vermögen erhalten darf. ...
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 14.01.2011
Beiträge: 3
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Hallo, gibt es einen Höchstbetrag, den meine zu betreuende Person monatlich für den persönlichen Bedarf aus Ihrem Vermögen erhalten darf. Im Moment bekommt sie 200 Euro Taschengeld. Sie ist im Pflegeheim untergebracht. Das Taschengeld reicht oft nicht aus, da sie gerne Geld für besondere Schokolade und Parfüm ausgibt und auch gerne mal im Restaurant essen möchte. |
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#2 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,090
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Hallo,
grundsätzlich dürfen Betreute eigenständig über ihr (gesamtes) Geld verfügen. Der Betreuer soll bzw. muss dann eingreifen, wenn es erforderlich erscheint um Schaden abzuwenden. Wichtig ist, dass die existentiellen Ausgaben für Unterkunft, Nahrung und Kleidung gesichert sind. Wenn die Betreute gerne Schokolade ist, Parfüm kauft oder ins Restaurant geht, so sei es ihr gegönnt; der Heimalltag ist trist genug und ein bißchen (mehr) Lebensqualität steht ihr doch zu. Wenn die betr. Ausgaben nicht aus dem Rahmen fallen - bitteschön. mfg |
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#3 |
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Einsteiger
Registriert seit: 06.01.2011
Beiträge: 15
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Hallo Knuddel!!!
![]() Mich würde mal dazu interessieren wie der Heimplatz deiner Betreuten finanziert wird? Denn so wie ich hier schon mehrfach gelesen habe, stehen einem Betreuten im Pflegeheim(bei dem das Sozialamt mit einspringt) ca. 100 Euro Taschengeld im Monat zu. Da ist deine Betreute mit 200 Euro schon recht gut dran.( Diesen Betrag haben viele ALG2-Empfänger/Empfänger von Grundsicherung auch als TG-Betrag im Monat und diese müssen davon ihren Lebensunterhalt bestreiten.) Aber: wenn wir mal davon ausgehen würden, dass die Betreute den Platz selbst finanziert und auch ausreichend Vermögen da ist, warum sollte es dann nicht möglich sein , diesen Taschengeldbetrag aufzustocken??? Denn ein Betreuer sollte ja zum Wohle des Betreuten handeln, solange es dem Betreuten nicht schadet oder wie es auch dem Betreuer zuzumuten ist. Und wenn sie nun mal gerne eine bestimmt Schoki-Sorte isst und auch schon immer gewohnt ist... ![]() Ich nehme mal an, dass du auch die Betreuung für den Bereich Vermögensvorsorge hast. Ist diese mit einem Einwilligungsvorbehalt? Also , um deine Frage richtig beantworten zu können, müsste man schon genau wissen, wer den Heimplatz finanziert. Liebe Grüße von mir. |
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#4 | |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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Zitat:
... mich auch. 200 €?! Davon träumen meine Leute. R
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
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#5 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,585
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Moin Moin
Es soll doch glattweg auch noch Selbstzahler geben... Ist die Rente dick genug oder wg. Hausverkauf noch Vermögen vorhanden, dann ist das Sozialamt aus der Heimfinanzierung raus. So einfach geht das. Und wenn der oder die Betreute das Heim schon selber bezahlen muss, warum soll dann das Heimtaschengeld nur 96,93 betragen? Bloß, weil ein Betreuer auf die Euronen schaut, muss man doch nicht gleich wie ein armes Würstchen behandelt werden. Mal ganz davon abgesehen: Wenn die Kohle doch vorhanden sein soll, warum sollte dann ein hochdementer Heimbewohner, der nur noch Bettlägerig ist nicht auch mal eine kleine Party für die anderen schmeißen dürfen. Und wenn der Erfolg nur der ist, dass er von den anderen wieder wahrgenommen und am Bett besucht wird, dann ist es doch den Einsatz wert, oder? MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#6 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 03.12.2010
Ort: geht euch nix an
Beiträge: 51
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Hallo,
.... auch Geldscheine zum Schiffchen falten und den Rhein runter fahren lassen darf ein Betreuter..... weder Kinder, noch Enkel noch sonstige Personen haben einen Anspruch auf dieses angesparte Vermögen und darüber zu bestimmen und ein Betreuter ohne Einwilligungsvorbehalt hat es bestimmt nicht nötig, um seine Kröten wegen ein paar Süßigkeiten betteln zu müssen. Kein Richter würde seine Zustimmung geben, dass ein in solcher Weise vermögender Betreuter, der seinen Heimplatz auf Dauer finanzieren kann, in irgendeiner Weise eingeengt werden darf!
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vielmals freundlich grüßend
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#7 |
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Einsteiger
Registriert seit: 24.12.2010
Beiträge: 18
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ziemlich interessante Diskussion. Meine Schwiegermutter hat eine ähnliche Konstellation, sie hat ca. 11.000 € Mieteinnahmen im Monat und auch nur ein Heimtaschengeld von 100 €, wobei das so genannte "Taschengeld" benutzt wird, um Zusatzkosten wie z.B. Praxisgebühr, Fußpflege und Inkontinenzartikel zu bezahlen, die vom Heim organisiert werden. Für wirklich private Ausgaben müßte sie zusätzliches GEld abheben, wass sie auch tut. Dort gibt es jetzt mit Betreuerin und Rechtspflegerin auch eine Auseinandersetzung, allerdings weniger um die angemessenen Höhe als um die frage, ob meine Schwiegermutter verpflichtet ist, hierüber Belege über die Einzelausgaben abzuliefern, was sie nicht möchte, die Rechtspflegerin aber für unerlässlich hält. Hat jemand Tipps zur Rechtslage? ich persönlich kann mir nicht vorstellen, dass man als betreute Person sein gesamtes Recht auf Privatheit einbüßt und noch nachweisen muß, was man in den Klingelbeutel legt...
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,090
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Zitat:
Buchführung ist grundsätzlich zwar nicht schlecht, dass aber Betreute - im Gegensatz zu Betreuern - dazu verpflichtet werden können, wäre mir neu. Die Rechtspflegerin möge hierfür mal die Rechtsgrundlage nennen. Wie bereits erwähnt: Zitat:
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#9 |
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Einsteiger
Registriert seit: 06.01.2011
Beiträge: 15
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Hallo srklara!
Also ich glaube auch kaum, dass deine Schwiegermutter dazu verpflichtet werden kann, jeden einzelnen Beleg aufzuheben. Ich weiß ja nicht, wie die Betreuerin deiner Schwiegermutter handhabt, aber es müsste doch völlig ausreichend sein, wenn sich die Betreuerin die Geldabhebungen deiner Schwiegermutter von ihr quittieren lassen würde.- Also, dass auch ersichtlich ist, dass sie (die Schwiegermutter) das Geld erhalten hat. LG |
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#10 | |
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Gibt einen aus
Registriert seit: 07.06.2010
Ort: Bamberg
Beiträge: 111
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Zitat:
Die Betreuerin benötigt Nachweise, dass das Geld bei deiner Schwiegermutter angekommen ist - mehr nicht. Gegebenenfalls eine Erklärung deiner Schwiegermutter, das Geld selbst verwendet zu haben. Das sollte dem Gesetzt genügen. Aber: Sollte der Eindruck im Raum stehen, dass deine Schwiegermutter nicht mehr zurechnungsfähig ist, dann müßte die Betreuerin evtl. eine entsprechende Ausweitung der Betreuung beantragen. |
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