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Geld für den persönlichen Bedarf

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Hallo, gibt es einen Höchstbetrag, den meine zu betreuende Person monatlich für den persönlichen Bedarf aus Ihrem Vermögen erhalten darf. ...


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Alt 15.01.2011, 10:27   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 14.01.2011
Beiträge: 3
Standard Geld für den persönlichen Bedarf

Hallo,
gibt es einen Höchstbetrag, den meine zu betreuende Person monatlich für den persönlichen Bedarf aus Ihrem Vermögen erhalten darf. Im Moment bekommt sie 200 Euro Taschengeld. Sie ist im Pflegeheim untergebracht.
Das Taschengeld reicht oft nicht aus, da sie gerne Geld für besondere Schokolade und Parfüm ausgibt und auch gerne mal im Restaurant essen möchte.
Knuddel ist offline  
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Alt 15.01.2011, 12:32   #2
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,090
Standard

Hallo,

grundsätzlich dürfen Betreute eigenständig über ihr (gesamtes) Geld verfügen.

Der Betreuer soll bzw. muss dann eingreifen, wenn es erforderlich erscheint um Schaden abzuwenden.

Wichtig ist, dass die existentiellen Ausgaben für Unterkunft, Nahrung und Kleidung gesichert sind.

Wenn die Betreute gerne Schokolade ist, Parfüm kauft oder ins Restaurant geht, so sei es ihr gegönnt; der Heimalltag ist trist genug und ein bißchen (mehr) Lebensqualität steht ihr doch zu. Wenn die betr. Ausgaben nicht aus dem Rahmen fallen - bitteschön.

mfg
carlos ist offline  
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Alt 15.01.2011, 12:43   #3
Einsteiger
 
Registriert seit: 06.01.2011
Beiträge: 15
Standard

Hallo Knuddel!!!

Mich würde mal dazu interessieren wie der Heimplatz deiner Betreuten finanziert wird?
Denn so wie ich hier schon mehrfach gelesen habe, stehen einem Betreuten im Pflegeheim(bei dem das Sozialamt mit einspringt) ca. 100 Euro Taschengeld im Monat zu. Da ist deine Betreute mit 200 Euro schon recht gut dran.( Diesen Betrag haben viele ALG2-Empfänger/Empfänger von Grundsicherung auch als TG-Betrag im Monat und diese müssen davon ihren Lebensunterhalt bestreiten.)

Aber: wenn wir mal davon ausgehen würden, dass die Betreute den Platz selbst finanziert und auch ausreichend Vermögen da ist, warum sollte es dann nicht möglich sein , diesen Taschengeldbetrag aufzustocken???

Denn ein Betreuer sollte ja zum Wohle des Betreuten handeln, solange es dem Betreuten nicht schadet oder wie es auch dem Betreuer zuzumuten ist. Und wenn sie nun mal gerne eine bestimmt Schoki-Sorte isst und auch schon immer gewohnt ist...

Ich nehme mal an, dass du auch die Betreuung für den Bereich Vermögensvorsorge hast. Ist diese mit einem Einwilligungsvorbehalt?
Also , um deine Frage richtig beantworten zu können, müsste man schon genau wissen, wer den Heimplatz finanziert.

Liebe Grüße von mir.
Glockenblume ist offline  
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Alt 15.01.2011, 15:41   #4
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
Standard

Zitat:
Zitat von Glockenblume Beitrag anzeigen
Mich würde mal dazu interessieren wie der Heimplatz deiner Betreuten finanziert wird?

... mich auch. 200 €?! Davon träumen meine Leute.

R
__________________
"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!"
Rudi ist offline  
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Alt 15.01.2011, 17:51   #5
Admin
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,585
Standard

Moin Moin

Es soll doch glattweg auch noch Selbstzahler geben...
Ist die Rente dick genug oder wg. Hausverkauf noch Vermögen vorhanden, dann ist das Sozialamt aus der Heimfinanzierung raus.
So einfach geht das.

Und wenn der oder die Betreute das Heim schon selber bezahlen muss, warum soll dann das Heimtaschengeld nur 96,93 betragen?
Bloß, weil ein Betreuer auf die Euronen schaut, muss man doch nicht gleich wie ein armes Würstchen behandelt werden.

Mal ganz davon abgesehen: Wenn die Kohle doch vorhanden sein soll, warum sollte dann ein hochdementer Heimbewohner, der nur noch Bettlägerig ist nicht auch mal eine kleine Party für die anderen schmeißen dürfen. Und wenn der Erfolg nur der ist, dass er von den anderen wieder wahrgenommen und am Bett besucht wird, dann ist es doch den Einsatz wert, oder?

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 15.01.2011, 19:23   #6
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 03.12.2010
Ort: geht euch nix an
Beiträge: 51
Standard

Hallo,

.... auch Geldscheine zum Schiffchen falten und den Rhein runter fahren lassen darf ein Betreuter.....

weder Kinder, noch Enkel noch sonstige Personen haben einen Anspruch auf dieses angesparte Vermögen und darüber zu bestimmen

und ein Betreuter ohne Einwilligungsvorbehalt hat es bestimmt nicht nötig, um seine Kröten wegen ein paar Süßigkeiten betteln zu müssen. Kein Richter würde seine Zustimmung geben, dass ein in solcher Weise vermögender Betreuter, der seinen Heimplatz auf Dauer finanzieren kann, in irgendeiner Weise eingeengt werden darf!
__________________
vielmals freundlich grüßend
Same.Bro ist offline  
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Alt 16.01.2011, 10:29   #7
Einsteiger
 
Registriert seit: 24.12.2010
Beiträge: 18
Standard

ziemlich interessante Diskussion. Meine Schwiegermutter hat eine ähnliche Konstellation, sie hat ca. 11.000 € Mieteinnahmen im Monat und auch nur ein Heimtaschengeld von 100 €, wobei das so genannte "Taschengeld" benutzt wird, um Zusatzkosten wie z.B. Praxisgebühr, Fußpflege und Inkontinenzartikel zu bezahlen, die vom Heim organisiert werden. Für wirklich private Ausgaben müßte sie zusätzliches GEld abheben, wass sie auch tut. Dort gibt es jetzt mit Betreuerin und Rechtspflegerin auch eine Auseinandersetzung, allerdings weniger um die angemessenen Höhe als um die frage, ob meine Schwiegermutter verpflichtet ist, hierüber Belege über die Einzelausgaben abzuliefern, was sie nicht möchte, die Rechtspflegerin aber für unerlässlich hält. Hat jemand Tipps zur Rechtslage? ich persönlich kann mir nicht vorstellen, dass man als betreute Person sein gesamtes Recht auf Privatheit einbüßt und noch nachweisen muß, was man in den Klingelbeutel legt...
srklara ist offline  
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Alt 16.01.2011, 10:42   #8
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,090
Standard

Zitat:
Zitat von srklara Beitrag anzeigen
die frage, ob meine Schwiegermutter verpflichtet ist, hierüber Belege über die Einzelausgaben abzuliefern, was sie nicht möchte, die Rechtspflegerin aber für unerlässlich hält.
Hm?

Buchführung ist grundsätzlich zwar nicht schlecht, dass aber Betreute - im Gegensatz zu Betreuern - dazu verpflichtet werden können, wäre mir neu.

Die Rechtspflegerin möge hierfür mal die Rechtsgrundlage nennen.

Wie bereits erwähnt:


Zitat:
grundsätzlich dürfen Betreute eigenständig über ihr (gesamtes) Geld verfügen.

Der Betreuer soll bzw. muss dann eingreifen, wenn es erforderlich erscheint um Schaden abzuwenden.
mfg
carlos ist offline  
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Alt 16.01.2011, 11:01   #9
Einsteiger
 
Registriert seit: 06.01.2011
Beiträge: 15
Standard

Hallo srklara!

Also ich glaube auch kaum, dass deine Schwiegermutter dazu verpflichtet werden kann, jeden einzelnen Beleg aufzuheben.
Ich weiß ja nicht, wie die Betreuerin deiner Schwiegermutter handhabt, aber es müsste doch völlig ausreichend sein, wenn sich die Betreuerin die Geldabhebungen deiner Schwiegermutter von ihr quittieren lassen würde.- Also, dass auch ersichtlich ist, dass sie (die Schwiegermutter) das Geld erhalten hat.

LG
Glockenblume ist offline  
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Alt 16.01.2011, 11:16   #10
Gibt einen aus
 
Registriert seit: 07.06.2010
Ort: Bamberg
Beiträge: 111
Standard

Zitat:
Zitat von srklara Beitrag anzeigen
Dort gibt es jetzt mit Betreuerin und Rechtspflegerin auch eine Auseinandersetzung, allerdings weniger um die angemessenen Höhe als um die frage, ob meine Schwiegermutter verpflichtet ist, hierüber Belege über die Einzelausgaben abzuliefern, was sie nicht möchte, die Rechtspflegerin aber für unerlässlich hält. Hat jemand Tipps zur Rechtslage?
Solange kein EV vorliegt und deine Schwiegermutter geschäftsfähig ist, kann sie mit ihrem Geld machen, was sie will - Schiffchen falten eingeschlossen. Und es geht die Rechtspflegerin schlicht nichts an, ob deine Schwiegermutter davon Chanelkleider kauft, Pralinen ißt oder sich 'nen Callboy kommen läßt. Kurz: Deine Schwiegermutter kann die Anforderungen der Rechtspflegerin schlicht ignorieren, denn sie ist ihr keine Auskunft schuldig. Sie ist ja auch nicht verpflichtet, irgendwem irgendwas zu vererben. Sie ist nicht einmal verpflichtet, ihren Heimaufenthalt langfristig zu sichern.

Die Betreuerin benötigt Nachweise, dass das Geld bei deiner Schwiegermutter angekommen ist - mehr nicht. Gegebenenfalls eine Erklärung deiner Schwiegermutter, das Geld selbst verwendet zu haben. Das sollte dem Gesetzt genügen.

Aber: Sollte der Eindruck im Raum stehen, dass deine Schwiegermutter nicht mehr zurechnungsfähig ist, dann müßte die Betreuerin evtl. eine entsprechende Ausweitung der Betreuung beantragen.
Chrysologus ist offline  
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