Dies ist ein Beitrag zum Thema Vorleistungen im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ich bin neu hier und muss mich leider mit Betreuungsfragen auseinandersetzen, da ich mich mit meiner Schwester in Fragen der ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 21.01.2011
Beiträge: 2
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Ich bin neu hier und muss mich leider mit Betreuungsfragen auseinandersetzen, da ich mich mit meiner Schwester in Fragen der Betreuung meiner Mutter nicht einigen kann.
Ich habe eine Betreuungsvollmacht für meine Mutter, habe 3 Jahre lang zuerst meinen Vater bis zu seinem Tod begleitet , dann nach einem Jahr zu Hause für meine Mutter einen Heimplatz organisiert, wo sie jetzt seit 10 Monaten wohnt. Mit meiner Schwester streite ich um den Umfang der Betreuung nach der Heimunterbringung. Sie hält sowohl zusätzliche Leistungen (z. B. Service für regelmäßige Spaziergänge) in der jetzigen Situation für unnötig, wie sie auch meine (erheblichen) Vorleistungen für mein Privatvergnügen hält. Wie erfahre ich, welche Vorleitungen ich in Anrechnung bringen kann und unter welchen Umständen? Der Streit begann, nachdem ich mit ihr über ihre Vorstellungen zu einer Auszahlung sprechen wollte, da sie bis dahin keinerlei Interesse am Elternhaus gezeigt hatte. Sie versteift sich auch den Standpunkt, dass solche Verhandlungen erst nach Eintritt des Erbfalls zu führen sind. Da aber ich den Löwenanteil an Betreuungsleistung erbringe und für die Zukunft planen möchte, bin ich an einer vorzeitigen Klärung sehr interessiert. Meine Mutter ist wegen vaskulärer Demenz im 1. Stadium im Heim. Und ein Streitpunkt ist auch, wie weit sie geschäftsfähig ist. Was kann ich tun, um zu einer Klärung der Situation zu kommen, wie weit bin ich berechtigt, meiner Mutter alle sie fördernden Maßnahmen ohne Zustimmung meiner Schwester zukommen zu lassen? Vermögen dazu ist vorhanden, aber begrenzt. |
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#2 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,904
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Hallo Margarete,
zunächst einmal: herzlich Willkommen bei uns .Wärst Du jetzt eine vom Gericht bestellte Betreuerin und ich wüsste welche Aufgabenkreise Du hast, dann könnte ich anworten. Du schreibst aber Du hast eine Vollmacht und da diese oft völlig unterschiedlich abgefasst sind....weiss ich Dir im Moment keinen Rat. Ist die Vollmacht notariell abgefasst, was beinhaltet sie? Vielleicht kommen wir so weiter. Grüsse Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#3 |
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Angehörige mit Vorsorgevollmacht
Registriert seit: 12.11.2008
Beiträge: 285
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Hallo Margarete,
erst mal willkommen. Wenn Du eine Vollmacht hast, kannst Du alles was in der Vollmacht bestimmt ist selbst entscheiden. Du kannst auch Deine "Vorleistungen" wieder zurückholen. Allerdings möglichst nachvollziehbar. Wenn Du über den Inhalt der Vollmacht nicht sicher bist, frage z.B. beim Amt für Senioren in Deiner Stadt um Rat. Deine Schwester hat allerdings Recht, wenn sie sagt, über das Erbe sollte erst nach dem Tode des Erblassers gesprochen werden. Und das Du die Vollmacht hast, saht nicht über Deinen Erbanteil aus. Du sagst selber, das Vermögen ist nicht allzu hoch. Eventuell benötigst Du den Wert des Hauses für die weitere Pflege. Da wäre ich mit Absprachen vorsichtig. Liebe Grüße Lisa |
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