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Allg. Einstellungen im Verhältnis Betreuer-Betreute

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meiner Meinung nach leisten Betreuer einen Service an Betreute. Sie sind eine Dienstleistung des Rechts gegen Vorurteile der Bevölkerung gegen ...


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Alt 24.01.2011, 12:32   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 20.10.2010
Beiträge: 6
Standard Allg. Einstellungen im Verhältnis Betreuer-Betreute

meiner Meinung nach leisten Betreuer einen Service an Betreute. Sie sind eine Dienstleistung des Rechts gegen Vorurteile der Bevölkerung gegen Kranke im Allgemeinen.
In meinem Fall handelt die Betreuerin in Wohnungsangelegenheiten so, dass das Recht nicht mehr zu erkennen ist.
(Sozialklausel BG § etc.,Wohnungskündigung bei Schwerer Erkrankung)

Geändert von Christine Patschull (24.01.2011 um 12:46 Uhr) Grund: Verwarnung im Forum wegen Namensnennung?
Christine Patschull ist offline  
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Alt 24.01.2011, 16:15   #2
Einsteiger
 
Registriert seit: 06.01.2011
Beiträge: 15
Standard

Hallo Christine Patschull!!

Könntest du deinen Fall etwas genauer schildern, dann könnte man vielleicht etwas genauer auf dein Problem eingehen!!!

Ein Betreuer soll zum Wohle des Betreuten handeln, das ist richtig!!! ABER: natürlich gibt es einige Vorurteile der Bevölkerung gegenüber Betreuten, weil dem einfach Unwissenheit oftmals zugrunde liegt!!!
Darüber Aufklärungsarbeit von einem Betreuer, gegenüber den betreffenden Stellen und Personen, zu verlangen, finde ich etwas zuviel verlangt-wie soll er das denn machen??? Er soll deine Angelegenheiten klären und DIR helfen!!! Und damit haben die meisten Betreuer schon genug zu tun.

Aber wie schon geschrieben, vielleicht möchtest du deinen Fall genauer erläutern, dann kann man dir hier vielleicht besser helfen!!!

Liebe Grüße von mir.
Glockenblume ist offline  
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Alt 31.01.2011, 19:58   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 20.10.2010
Beiträge: 6
Standard Vorurteile der Bevölkerung gegenüber Psychotherapien

(Psyche: griech. Geist/Seele)

Rentner denken, solche Leute wären Behinderte. Freunde halten einen für bekloppt, andere verdienen ihr Geld und Ansehen damit. Es gibt viele Vorurteile gegenüber Menschen in einer Psychotherapie.
Vor rund 100 Jahren entdeckte Prof. Sigmund Freud in Wien diese Wissenschaft der Seele. Seitdem wird geforscht und praktiziert. Die Seele befindet sich im Kopf, im Gehirn. Sie ist das sog. Gemüt, die emotionale Färbung eines Mensachen.
- Warum sehen Menschen unterschiedlich aus?
- Warum verhalten sie sich anders?

Doch die Psychologie und auch die Psychiatrie sind 100 Jahre alt und blicken genau auf diese Erfahrung zurück. Seitdem es Lehrstühle, Fakultäten, Forschungseinrichtungen und Ausbildungsstätten dafür gibt, erkrankt niemand mehr an sog. GEISTESKRANKHEITEN. 'Verrückte', 'Irre', 'Behinderte' gibt es nicht mehr. Dank Menschen wie Meyer, Rosen, Jung, Adler, Bleuler, Kraepelin sind Schizophrenien, Paranoien, Depressionen nur noch die NEBENWIRKUNGEN einer seelischen Heilung. Sie macht einfach Spaß!
Christine Patschull ist offline  
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Alt 01.02.2011, 09:04   #4
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 22.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 43
Standard

Was willst Du uns damit sagen???
mirsarda ist offline  
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Alt 01.02.2011, 13:05   #5
Angehörige mit Vorsorgevollmacht
 
Registriert seit: 12.11.2008
Beiträge: 285
Standard

Zitat:
Zitat von Christine Patschull Beitrag anzeigen
meiner Meinung nach leisten Betreuer einen Service an Betreute. Sie sind eine Dienstleistung des Rechts gegen Vorurteile der Bevölkerung gegen Kranke im Allgemeinen.
Also dieser Punkt ist mir im Berufsbild des Betreuers noch nicht begegnet.
Ein Betreuer übernimmt Aufgaben für den Betreuten, den dieser nach Meinung Dritter nicht mehr übernehmen kann.

Das mag ein Service sein, aber dies war nicht der Primätgedanke bei der Übergabe einer Betreuung.
Und eine Dienstleistung die gegen Vorurteile angehen soll, ist eine Betreuung sicher nicht.

Vielleicht sagst Du uns einfach was Deine Frage ist. Hier kann Dir sicher geantwortet werden.

Liebe Grüße
Lísa
Lisa ist offline  
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Alt 15.05.2011, 11:26   #6
Gesperrt
 
Registriert seit: 20.10.2010
Beiträge: 6
Standard Vorurteile gegenueber Betreuten

Vorurteile gegenueber Betreuten

Sehr geehrte Antwortler:

Eine Nachbarin machte das Gesundheitsamt darauf aufmerksam, dass ich mich in einer Psychotherapie befinde. Das Amt schickte mir Gutachter, die das bestaetigten, und dann eine ehrenamtliche Betreuerin., da ich weit von meine Eltern wegwohnte und sonst ganz alleine bin.

Die Betreuerin ist voller Vorurteile gegen mich, haelt mich fuer behindert, will mich bemuttern, mein Chef sein, ueber mich bestimmen u.ae., sodass man/ ich wirklich an 'Onkel Tom's Huette' und den Sklavenhandel in Lybien denken kann.

Zum Beispiel: Redet sie solange auf meine Vermieterin ein, dass ich die Wohnung nicht halten kann, mich nicht um sie kuemmern kann, bis die Vermieterin misstrauisch wird, ihr recht gibt und mir die Kuendigung schickte.

Die Psychologen/Psychotherapeuten sind sich aber einig, dass es absolut in meinem eigenen Ermessen liegt, ob und wo ich wie wohnen will und moechte.

Auch ihr behandelt mich als 'Zu Betreuende' in diesem Unterforum fuer 'Angehoerige und Betreute' wie einen Menschen Zweiter Klasse, der nur spuren, sich fuegen, nachgeben, sich unterordnen usw. muss.

Eine Betreuung, die durch eine Nachbarin veranlasst wurde, kann nicht gesetzlich oder irgendwie bindet sein. Diese Frau macht ein Ehrenamt, weil sie gerne Kinder gehabt haette und selbst noch bei den Eltern wohnt - also keine Ahnung von Psychologie hat.

Und das ist schon des Persoenlichen genug!! Wenn ihr versteht, was ich meine...(Denunzierung/Schlechtreden in der Oeffentlichkeit)

Gruss,
Christine

Geändert von Christine Patschull (15.05.2011 um 11:28 Uhr)
Christine Patschull ist offline  
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Alt 15.05.2011, 12:46   #7
Stammgast
 
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 512
Standard

Zitat:
Zitat von Christine Patschull Beitrag anzeigen

Eine Nachbarin machte das Gesundheitsamt darauf aufmerksam, dass ich mich in einer Psychotherapie befinde. Das Amt schickte mir Gutachter, die das bestaetigten, und dann eine ehrenamtliche Betreuerin., da ich weit von meine Eltern wegwohnte und sonst ganz alleine bin.
Bestätigten die Gutachter nur, dass Du in Therapie bist und keine Berzugspersonen hast?
Gewöhnlich kommt es noch zu einer Anhörung beim Betreuungsgericht nachdem die Betreuungsstelle sich geäussert hat, bei der Du Dich zur Notwendigkeit der Betreuung äussern kannst, bevor eine Betreuung eingerichtet wird.
Wenn Du bei dieser Anhörung widersprichst, wird die Betreuung nicht eingerichtet, ausser es gibt zwingend Gründe - dieser Termin wird hier gar nicht erwähnt?!


Zitat:
Zitat von Christine Patschull Beitrag anzeigen
Die Betreuerin ist voller Vorurteile gegen mich, haelt mich fuer behindert, will mich bemuttern, mein Chef sein, ueber mich bestimmen u.ae., sodass man/ ich wirklich an 'Onkel Tom's Huette' und den Sklavenhandel in Lybien denken kann.
Diese Art der Betreuung hört sich für mich mehr nach einer Hilfe zur Verselbständigung nach §41 SBG VIII an, oder ambulant betreutem Wohnen, kann es sein dass das JA mit im Verfahren ist?
Eine gesetzliche Betreuung ist eine Hilfestellung bei rechtlichen Angelgenheiten, innerhalb der Aufgabenkreise die Unterstützung benötigen - welche Aufgabenkreise vertritt die Betreuerin denn?

Zitat:
Zitat von Christine Patschull Beitrag anzeigen
Zum Beispiel: Redet sie solange auf meine Vermieterin ein, dass ich die Wohnung nicht halten kann, mich nicht um sie kuemmern kann, bis die Vermieterin misstrauisch wird, ihr recht gibt und mir die Kuendigung schickte.
Zu diesem Vorgang benötige ich noch Infos:
Wie ist Deine Betreuerin zu dieser Einschätzung gekommen? Welche Aufgabenkreise hat sie? Ist Dein Job gefährdet? ist Dein Einkommen passend für die Wohnung? ist die Wohung angemessen? hast Du Mietrückstände? ist die Wohnung in ordentlichem Zustand? Mit welcher Begründung wurde gekündigt? Was hat die Betreuerin dann unternommen?

Zitat:
Zitat von Christine Patschull Beitrag anzeigen
Die Psychologen/Psychotherapeuten sind sich aber einig, dass es absolut in meinem eigenen Ermessen liegt, ob und wo ich wie wohnen will und moechte.
Das stimmt, aber wichtig ist dass auch die Betreuungsstelle und das Betreuungsgericht dies wissen. Nun auch die Stelle zum Wohnungserhalt des SA um diese Kündigung und mögliche Wohnungslosigkeit abzuwenden.

Zitat:
Zitat von Christine Patschull Beitrag anzeigen
Auch ihr behandelt mich als 'Zu Betreuende' in diesem Unterforum fuer 'Angehoerige und Betreute' wie einen Menschen Zweiter Klasse, der nur spuren, sich fuegen, nachgeben, sich unterordnen usw. muss.
Ich finde es schade, dass Du zu dieser Meinung gekommen bist, obwohl Dir hier geholfen werden wollte, worauf Du aber gar nicht eingegangen bist...

Zitat:
Zitat von Christine Patschull Beitrag anzeigen
Und das ist schon des Persoenlichen genug!! Wenn ihr versteht, was ich meine...(Denunzierung/Schlechtreden in der Oeffentlichkeit)

Die Informationen die Du gegeben hast sind leider noch nicht ausreichend um den Sachverhalt komplett zu sehen.
Ich rate meinen Klienten sich anonym im Internet zu bewegen und nicht ihre Realnamen zu nutzen, sondern einen Nicknamen.
Auch Dir möchte ich den Rate geben dies zu tun, insbesondere wenn Du negative Reaktionen Deiner Umwelt befürchtest!


Viele Grüße!

Geändert von gonzo (15.05.2011 um 12:59 Uhr)
gonzo ist offline  
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Alt 20.05.2011, 14:27   #8
Gesperrt
 
Registriert seit: 20.10.2010
Beiträge: 6
Standard Befugnisse der Betreueri in den Aufgabenkreisen

Vielen Dank, gonzo! Wichtig ist ja, dass ICH das verstehe (und nicht Du!)

Die Aufgabenkreise der Betreuerin/Betreuung umfassen zum Beispiel Wohnung und Gesundheitsfürsorge. Aber was heisst das genau ?
- Welche Rechte hat die Betreuung (diesbezueglich)?
- Welche Rechte habe ich (noch... diesbezueglich)?

Das sind die Fragen, die mir im Kopf herumspuken. Zumindest, wenn man bedenkt, dass so etwas auf Hinweis einer ansonsten unbeteiligten NACHBARIN vonstatten geht!

Gruss,
C.
Sorry fuer Namensnennung. Ist nicht ueblich, weiss das!
'Gonzo' als (Nick)Name ist auch witziger.
Christine Patschull ist offline  
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Alt 21.05.2011, 06:16   #9
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,904
Standard

Hallo christine Patschull,

hier gibts umfassende Auskünfte zu deiner Frage:
Wohnungsangelegenheiten ? Betreuungsrecht-Lexikon
Gesundheitssorge ? Betreuungsrecht-Lexikon

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden.
michaela mohr ist offline  
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Alt 21.05.2011, 18:28   #10
Gesperrt
 
Registriert seit: 20.10.2010
Beiträge: 6
Standard Korrupte Wohnungbetreuung?

Liebe Frau Mohr!

Vielen Dank fuer Ihre sachkuendige Unterstuetzung!

Ein Krankenhaus oder eine Betreuung hat sich also zwar nicht um Wohnungssuche, aber um ERHALT DES MIETVERHAELTNISSES zu kuemmern?
In meinem Fall wurde ich im Krankenhaus ein 'Stinker' genannt und mein Mietverhaeltnis genau deswegen gekuendigt!

Niemand hat je davon erfahren; niemand hat je etwas dagegen gesagt.
Wissen Sie, was ein 'Stinker' ist? Ein "gerissen Verhandelnder"! Wer? Ich? oder wird mir hier etwa wegen der Betreuung (Klardaten werden hier nicht genannt! Bitte berücksichtige das zukünftig) gekuendigt?

Gruss,
Tine Patschull
Christine Patschull ist offline  
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