Dies ist ein Beitrag zum Thema Unterschriften.... im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
es heißt doch Entmündigungen gibt es nicht mehr , deshalb frage ich mich weshalb meine Betreuerin immer und immer ...
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#1 |
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Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 23.06.2010
Ort: DUISBURG
Beiträge: 57
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Hallo,
es heißt doch Entmündigungen gibt es nicht mehr , deshalb frage ich mich weshalb meine Betreuerin immer und immer wieder unterschreiben soll ich aber nicht. Zum Beispiel hatte ich nen Termin beim Arbeitsamt da sollte ne Schweigepflichtsentbindung unterschrieben werden , anstatt zu sagen das ich als Betroffene dieses unterschreiben soll , sollte dies meine Betreuerin machen. Sie hat Wohnungsangelegenheiten,Gesundheitsfürsorge,Aufent haltsbestimmung,und Vermögenssorge + EV Nun hab ich ne Wohnung in Aussicht muss sie dort ebenfalls unterschreiben?! Und wie sieht es mit Arbeitsverträgen aus ?! LG |
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#2 | |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,155
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Zitat:
das ist eine durchaus berechtigte Frage die du am sinnvollsten einmal den Personen stellst welche die Unterschrift nicht von dir sondern von deiner Betreuerin haben wollen. Ich erlebe es auch immer wieder das Behördenmitarbeiter, Ärzte oder Bankangestellte eigentlich immer noch die alte Entmündigung im Kopf haben wenn sie Betreuung hören. Gruß, Andreas
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#3 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 15.08.2010
Ort: 38384 Gevensleben
Beiträge: 45
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Hallo Lesbedu,
also ich bin noch nicht so lange Betreuerin, aber ich habe gelernt,bzw. bin jew. von den Antragaufnehmenden daraufhingewiesen worden, dass z. B. die Schweigepflichts-entbindung auf alle Fälle von meinen Betreuten selber unter-schrieben werden muss, wenn es darum geht, daß Ämter oder Rentenstellen ärztliche Unterlagen anfordern wollen. Sofern sie selber dazu noch in der Lage sind, und das ist ja wohl offensichtlich bei Dir der Fall. Auch wenn die Gesundheitssorge zum Aufgabenkreis gehört, darf doch nichts gegen Deinen Willen geschehen. Und unter den Mietvertrag gehört natürlich Deine Unterschrift. Wie das jetzt ist, wenn bei der Vermögenssorge ein EV ist und auch die Aufenthaltsbestimmung zum Betreuungsauftrag gehört, weiss ich nicht. Da würde ich mal sagen: es geht nichts ohne sie, aber ob das Deine Unterschrift überflüssig macht? Vielleicht können die erfahreneren Kollegen was dazu sagen?Natürlich ist es für mich und für meinen Arbeitsablauf schon gut, wenn ich als gesetzl. Vertreterin meiner Betreuten, nicht für jeden Antrag, den ich stelle, erstmal losfahren muss um mir die Unterschrift meiner Betreuten zu holen und insgesamt erleichtert es mir die Arbeit doch sehr, wenn klar ist, wer von uns beiden - Betreute(r) oder ich - Ansprechpartner für Ämter oder Krankenk. usw. ist. Aber genauso wichtig ist, dass ich als Betreuerin verstehen lerne, wie es sich für mein Gegenüber anfühlt, nun eine Betreuung zu haben. Manche sind erleichtert und haben damit kein Problem, aber für viele ist es auch schmachvoll, Eingeständnis von Scheitern, entwürdigend. Und wenn dann von dritter Seite noch mit diesem alten Verständnis Betreuung=Entmündigung begegnet wird, entstehen verletzende Situationen. Ich ermutige meine Betreuten mir zu sagen, wenn ich selber unachtsam bin und ver- letze oder beschäme, weil ich es mir eben doch nicht immer vorstellen kann, wie das ist. Und dann ist es auch einfacher, Dritten gegenüber klar zu machen, dass meine Betr. keineswegs ihre Grundrechte als Person verloren haben! Sprich aus, was Dich verletzt - nur so können die anderen dazu lernen. Gruss Sikoba Geändert von Sikoba (26.01.2011 um 17:46 Uhr) |
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