Dies ist ein Beitrag zum Thema Vermögensübersicht im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo allerseits!
Folgende Fragestellung möchte ich hier zur möglichen Beantwortung einstellen:
Meinem Schwiegervater wurde vor ca. 2 Wochen seine Ehefrau
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 16.05.2009
Ort: Ruhrstadt
Beiträge: 3
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Hallo allerseits!
Folgende Fragestellung möchte ich hier zur möglichen Beantwortung einstellen: Meinem Schwiegervater wurde vor ca. 2 Wochen seine Ehefrau auf der Intensivstation eines Krankenhauses als Betreuerin zugewiesen. Die Betreuung gilt nur für Gesundheit und Aufenthalt. Tage später wurde es ärgerlich, weil meiner Schwiegermutter ein Wust von Formularen zugeschickt wurde, mit der Bitte eine komplette Vermögensübersicht zu erstellen, obwohl die Betreuung nur für Gesunhdiet und Aufenthalt gilt. Alles "nur" zur Feststellung der Gebühren. Ich finde das unzulässig und hätte gern gewusst wie man damit rechtlich umgeht. Für Meinungsäusserungen und Erfahrungen anderer danke ich im voraus! mfg meg04 sorry falls das Thema hier schon irgendwo duskutiert wurde ich es aber nicht sehe! |
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#2 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 567
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Hallo,
die Gebührenordnung sieht leider vor, dass ein Nachweis über Vermögen oder nicht vermögend vorgelegt werden muss. Denn danach richtet sich wer zahlt. Gruß Heiner |
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#3 | |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 16.05.2009
Ort: Ruhrstadt
Beiträge: 3
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Zitat:
Aber das ist doch unverhältnismässig. Wenn ich das Formular sehe und die Frage nach Fernseher Teppiche etc. das ist ja unglaublich! Es geht um eine wahrscheinlich befristete Betreuung für 6 Monate und man soll hier sein Vermögen offenlegen für eine Gebühr. ![]() Das kann ma doch nicht akzeptieren. Deshalb wäre ich an prakt, Tipps interessiert, wie andere damit umgehen! ![]() Lg meg04 |
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#4 | |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,155
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Zitat:
Ausfüllen und abgeben. ![]() Bei den Fragen nach werthaltigen Gegenständen geht es ja nur um besondere Wertgegenstände. Wenn es sich nur um normale Gebrauchsgegenstände handelt dann haben diese ja auch keinen sonderlichen Wert. Es geht bei der Kostenberechnung nicht nur um eine Gebühr sondern auch evtl. um die Erstattung der Verfahrenskosten ( Gutachten, etc) Bei Vermögen über 25000 € muss der Betreute auch diese Kosten tragen. Siehe auch : Gerichtskosten bei ehremamtlicher Betreuung Gruß, Andreas
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