Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

was bedeutet "alle Angelegenheiten"

Dies ist ein Beitrag zum Thema was bedeutet "alle Angelegenheiten" im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, ich würde nochmal mit Deiner Betreuerin darüber sprechen und wenn sie der Überzeugung ist, dass Du soweit stabil und ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Forum für Angehörige und betreute Menschen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren


Forum Betreuung Melden Sie sich an Kontaktieren Sie uns

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Ansicht
Alt 27.01.2011, 21:13   #11
Stammgast
 
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 512
Standard

Hallo,

ich würde nochmal mit Deiner Betreuerin darüber sprechen und wenn sie der Überzeugung ist, dass Du soweit stabil und nicht mehr gefährdet bist - und somit dieser Umfang für Dich nicht mehr notwendig ist - wird sie dem Gericht empfehlen die nicht notwendigen Aufgabenkreise raus zunehmen.
Schließlich ist sie Deine Betreuerin und wird das Beste für Dein Wohl entscheiden.

Da die Betreuung vorläufig ist, ist es eh relativ was letztendlich daraus wird - ich bin gespannt.



Viele Grüße und viel Erfolg!
gonzo ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 28.01.2011, 05:03   #12
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,904
Standard

Hallo gonzo,

ausschlaggebend sind die Angaben im Attest. Gespräche sind immer sinnvoll aber wenn die Aufgabenkreise geändert werden sollen wäre es am besten der Attestaussteller schreibt nochmal was dazu- im Sinne von Sophia.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 28.01.2011, 05:31   #13
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
Standard

Ich bin aufrichtig verblüfft, was Michaela da über die Praxis in Bayern geschrieben hat.
Schönes Beispiel für einheitliche Rechtsprechung in Dt.
... na gut, iss ja auch Bayern

R
__________________
"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!"
Rudi ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 28.01.2011, 06:18   #14
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,904
Standard

Tach auch Rudi

der "meinige" mit allen Angelegenheiten ist ehemaliger Computerspezialist mit einem recht ausgeprägten Korsakow, einer Persönlichkeitsstörung und unfähig eine einzige Entscheidung wirklich zu überdenken bzw. zu treffen.
Wenn Du mit ihm redest dauert es wirklich ne Zeitlang bis Du kapierst was da los ist, die Fassade ist perfektioniert bis zum geht nicht mehr- leider.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 28.01.2011, 12:08   #15
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,090
Standard

Hallo,

Wie wohl vielen KollegIinnen wurde mir dieser Aufgabenkreis bisher noch nie übertragen; allerdings würde ich die Sache "nicht ganz so eng sehen".

Was macht denn - rein praxisbezogen - der Riesenunterschied, ob mir (was oft vorkommt) die Aufgabenkreise Vermögenssorge (mit allen Unteraufgaben), Behördenangelegenheiten, Gesundheitssorge und Aufenthaltsbestimmung, oder gleich alle Angelegenheiten übertragen werden?

Die theoretisch-rechtlichen Unterschiede sind mir da schon (hoffentlich) einigermaßen bewusst, aber der betr. Richter dachte sich da wohl, dass hier eine umfassend "ganzheitliche" Betreuung angezeigt ist und war wohl nur zu bequem, die Sache ordnungsgemäß aufzudröseln.

Praktisch aber wohl nicht ganz korrekt.

mfg
carlos ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 28.01.2011, 13:31   #16
Einsteiger
 
Registriert seit: 03.05.2010
Beiträge: 19
Standard

Hallo,
danke für die Antworten!

Was im Attest steht weiss ich nicht, hab ich ja nicht zu sehen bekommen. Mit dem Arzt der den Richter geholt und dann wohl auch das Attest geschrieben hat, habe nicht ein einziges Mal gesprochen!!!

Im Entlassbrief steht rez. schwere Depression und Borderline, im Brief vom AG steht nur Borderline. Dabei haben die Ärzte bestritten, dass ich Borderline habe. Aber fürs Gericht haben sie Diagnose dann einfach doch wieder reingeschrieben. Das muss ich hoffentlich nicht verstehen....

Ok, ich bin zu faul einen Brief ans AG zu schreiben und hoffe einfach mal, dass der ganze Scheiss in einem halben Jahr wieder aufgehoben wird. Oder wie sind da die Chancen? Wer entscheidet, ob die Betreuung weiter notwendig (falls sie das je war) ist? Die Betreuerin?
Das heisst ich muss mich auch noch bei der Einschleimen? Ich find das total beschissen, dass die jetzt mit der Uni redet. Ich möchte immer noch weiter studieren und die ganzen Atteste aus der Psychiatrie reichen eigentlich schon. Da kann ich nicht auch noch ne Betreuerin gebrauchen!
Wenn ich ihr nichts erzähle, kann sie eigentlich nicht viel machen, oder?

Die Frage vom Carlos, welchen Unterschied das letzendlich macht, würde mich auch sehr interessieren.

lg,
sophia
sophia85 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 28.01.2011, 17:18   #17
Admin
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,585
Standard

Moin Carlos


Zitat:
Zitat von carlos Beitrag anzeigen
Was macht denn - rein praxisbezogen - der Riesenunterschied, ob mir (was oft vorkommt) die Aufgabenkreise Vermögenssorge (mit allen Unteraufgaben), Behördenangelegenheiten, Gesundheitssorge und Aufenthaltsbestimmung, oder gleich alle Angelegenheiten übertragen werden?
Alle Angelegenheiten betrifft auch z.B. die Personensorge, den Umgang der betreuten Person, wenn's sonst nicht da steht, die Wohnungssorge und alles was immer erst dann auffällt, wenn der Betreuungsbereich nicht aufgeführt aber notwendig ist. Und weiter oben schon geschrieben: Das mit dem Wahlrecht. (Eigentlich Wurscht wen Du wählst, die machen eh' was sie wollen. Und wenn Du Dir mal ansiehst, wer da so alles wählen darf... Au weia, dann zweifelst Du manchmal am Sinn freier Wahlen...)



Zitat:
Zitat von carlos Beitrag anzeigen
Die theoretisch-rechtlichen Unterschiede sind mir da schon (hoffentlich) einigermaßen bewusst, aber der betr. Richter dachte sich da wohl, dass hier eine umfassend "ganzheitliche" Betreuung angezeigt ist und war wohl nur zu bequem, die Sache ordnungsgemäß aufzudröseln.
mfg
Meinst Du der Richter hat ein "Ommmmmmmmm" gesummt, bevor er auf den zu bestimmenden Betreuungsbereich getippt hat?...(Scherz!)


MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 28.01.2011, 20:29   #18
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,090
Standard

Zitat:
Zitat von sophia85 Beitrag anzeigen
Die Frage vom Carlos, welchen Unterschied das letzendlich macht, würde mich auch sehr interessieren.
Damit wir uns nicht mißverstehen:

Es ist natürlich schon ein Unterschied, ob alle Angelegenheiten angeordnet werden oder (mehrere) einzelne Aufgabenbereiche.

Mit den vier wesentlichen Aufgabenbereichen Aufenthalt, Gesundheit, Vermögen und Behördenkram hat man als Betreuer - nach meinen Erfahrungen - aber auch nahezu allumfassene Handlungskompetenz.
(Die Sache mit dem Wahlrecht - ganz schön einschneidened - war mir gar nicht bekannt).

Für d. Betreuten freilich sollte es sich schon bedenklich anmuten, wenn sie mit allen Angelegenheiten als total betreuungsbedürftig gelten.

Daher erscheint in dem betr. Fall - wie bereits erwähnt - ein Nachhaken bzw. eine Beschwerde bei Gericht durchaus angezeigt.

mfg
carlos ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 08:59 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27