Dies ist ein Beitrag zum Thema was bedeutet "alle Angelegenheiten" im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
ich würde nochmal mit Deiner Betreuerin darüber sprechen und wenn sie der Überzeugung ist, dass Du soweit stabil und ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#11 |
|
Stammgast
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 512
|
Hallo,
ich würde nochmal mit Deiner Betreuerin darüber sprechen und wenn sie der Überzeugung ist, dass Du soweit stabil und nicht mehr gefährdet bist - und somit dieser Umfang für Dich nicht mehr notwendig ist - wird sie dem Gericht empfehlen die nicht notwendigen Aufgabenkreise raus zunehmen. Schließlich ist sie Deine Betreuerin und wird das Beste für Dein Wohl entscheiden. Da die Betreuung vorläufig ist, ist es eh relativ was letztendlich daraus wird - ich bin gespannt. Viele Grüße und viel Erfolg! |
|
|
|
|
|
#12 |
|
Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,904
|
Hallo gonzo,
ausschlaggebend sind die Angaben im Attest. Gespräche sind immer sinnvoll aber wenn die Aufgabenkreise geändert werden sollen wäre es am besten der Attestaussteller schreibt nochmal was dazu- im Sinne von Sophia. Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
|
|
|
|
|
#13 |
|
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
|
Ich bin aufrichtig verblüfft, was Michaela da über die Praxis in Bayern geschrieben hat.
Schönes Beispiel für einheitliche Rechtsprechung in Dt. ... na gut, iss ja auch Bayern ![]() R
__________________
"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
|
|
|
|
|
#14 |
|
Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,904
|
Tach auch Rudi
![]() der "meinige" mit allen Angelegenheiten ist ehemaliger Computerspezialist mit einem recht ausgeprägten Korsakow, einer Persönlichkeitsstörung und unfähig eine einzige Entscheidung wirklich zu überdenken bzw. zu treffen. Wenn Du mit ihm redest dauert es wirklich ne Zeitlang bis Du kapierst was da los ist, die Fassade ist perfektioniert bis zum geht nicht mehr- leider. Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
|
|
|
|
|
#15 |
|
Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,090
|
Hallo,
Wie wohl vielen KollegIinnen wurde mir dieser Aufgabenkreis bisher noch nie übertragen; allerdings würde ich die Sache "nicht ganz so eng sehen". Was macht denn - rein praxisbezogen - der Riesenunterschied, ob mir (was oft vorkommt) die Aufgabenkreise Vermögenssorge (mit allen Unteraufgaben), Behördenangelegenheiten, Gesundheitssorge und Aufenthaltsbestimmung, oder gleich alle Angelegenheiten übertragen werden? Die theoretisch-rechtlichen Unterschiede sind mir da schon (hoffentlich) einigermaßen bewusst, aber der betr. Richter dachte sich da wohl, dass hier eine umfassend "ganzheitliche" Betreuung angezeigt ist und war wohl nur zu bequem, die Sache ordnungsgemäß aufzudröseln. Praktisch aber wohl nicht ganz korrekt. mfg |
|
|
|
|
|
#16 |
|
Einsteiger
Registriert seit: 03.05.2010
Beiträge: 19
|
Hallo,
danke für die Antworten! Was im Attest steht weiss ich nicht, hab ich ja nicht zu sehen bekommen. Mit dem Arzt der den Richter geholt und dann wohl auch das Attest geschrieben hat, habe nicht ein einziges Mal gesprochen!!! Im Entlassbrief steht rez. schwere Depression und Borderline, im Brief vom AG steht nur Borderline. Dabei haben die Ärzte bestritten, dass ich Borderline habe. Aber fürs Gericht haben sie Diagnose dann einfach doch wieder reingeschrieben. Das muss ich hoffentlich nicht verstehen.... Ok, ich bin zu faul einen Brief ans AG zu schreiben und hoffe einfach mal, dass der ganze Scheiss in einem halben Jahr wieder aufgehoben wird. Oder wie sind da die Chancen? Wer entscheidet, ob die Betreuung weiter notwendig (falls sie das je war) ist? Die Betreuerin? Das heisst ich muss mich auch noch bei der Einschleimen? Ich find das total beschissen, dass die jetzt mit der Uni redet. Ich möchte immer noch weiter studieren und die ganzen Atteste aus der Psychiatrie reichen eigentlich schon. Da kann ich nicht auch noch ne Betreuerin gebrauchen! Wenn ich ihr nichts erzähle, kann sie eigentlich nicht viel machen, oder? Die Frage vom Carlos, welchen Unterschied das letzendlich macht, würde mich auch sehr interessieren. lg, sophia |
|
|
|
|
|
#17 | ||
|
Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,585
|
Moin Carlos
Zitat:
Zitat:
MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
||
|
|
|
|
|
#18 | |
|
Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 1,090
|
Zitat:
Es ist natürlich schon ein Unterschied, ob alle Angelegenheiten angeordnet werden oder (mehrere) einzelne Aufgabenbereiche. Mit den vier wesentlichen Aufgabenbereichen Aufenthalt, Gesundheit, Vermögen und Behördenkram hat man als Betreuer - nach meinen Erfahrungen - aber auch nahezu allumfassene Handlungskompetenz. (Die Sache mit dem Wahlrecht - ganz schön einschneidened - war mir gar nicht bekannt). Für d. Betreuten freilich sollte es sich schon bedenklich anmuten, wenn sie mit allen Angelegenheiten als total betreuungsbedürftig gelten. Daher erscheint in dem betr. Fall - wie bereits erwähnt - ein Nachhaken bzw. eine Beschwerde bei Gericht durchaus angezeigt. mfg |
|
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|