Dies ist ein Beitrag zum Thema was bedeutet "alle Angelegenheiten" im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ich habe eine Betreuung für
"alle Angelegenheiten, incl. Entgegennahme, Öffnen und Anhalten der Post sowie Entscheidung über den Fernmeldeverkehr".
Was ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 03.05.2010
Beiträge: 19
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Ich habe eine Betreuung für
"alle Angelegenheiten, incl. Entgegennahme, Öffnen und Anhalten der Post sowie Entscheidung über den Fernmeldeverkehr". Was bedeutet das genau? Gesundheitsfürsorge, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Finanzen,.....und?!?! Was genau darf die alles? Vielen Dank, Sophia |
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#2 |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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Du "darfs" alles.
Alle Angelegenheiten bedeutet sog. "Totalbetreuung". Sie wird selten beschlossen und im Allgemeinen nur, wenn der Betroffene völlig draussen ist: dauerhaftes Koma, schwere Hirnschäden u.ä. Die "Totalbetreuung" ist mit der Einschränkung der bgl. Ehrenrechte verbunden. Der Betroffene darf nicht wählen gehen. Ich hatte sie bisher erst einmal. Viele Kollegen noch nie. Aufgabenkreis ? Betreuungsrecht-Lexikon Gr. Rudi
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
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#3 |
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Einsteiger
Registriert seit: 03.05.2010
Beiträge: 19
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das kann ja wohl nicht so ganz sein. ich lieg nämlich ziemlich sicher nicht im Koma.....
![]() gibts da nicht noch die Unterscheidung mit Einwilligungsvorbehalt? Ich dachte erst dann verliert man das Recht wählen zu gehen? Ich hab die Betreuerin erst einmal gesprochen. Da meinte sie auch, dass sie erstaunt ist, dass sie alle Angelegenheiten hat. Ich hab nicht weiter nachgefragt. Nur steht das halt heute im Entlassbrief wieder drinnen.... ![]() ![]()
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#4 |
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Einsteiger
Registriert seit: 03.05.2010
Beiträge: 19
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ok, ich hab mir deinen Link grad durchgelesen.
Ich glaub das Ganze soll wohl nen Witz sein. Ich bin/war depressiv und mehr nicht. Wo da der Erforderlichkeitsgrundsatz erfüllt sein soll, verstehe ich nicht. Ich hab jetzt nur einen Betreuer, weil ich diesmal in Bayern und nicht in BaWü in der Psychiatrie gelandet bin. Dort wird bei einer Unterbringung nämlich noch kein Betreuer bestellt. Ich hab noch nichtmal meine Freiwilligkeitserklärung zurückgezogen, sondern war freiwillig da. Sie haben bloß den Richter geholt, weil sie mich für gefährdet hielten und mich im Wachbereich einsperren wollten. Ich bin im Vorstand eines Kreisverbandes einer Partei und soll jetzt selber nicht mehr wählen gehen dürfen?!?! Kann mir bitte jemand sagen, wo ich mich beschweren/ne Erklärung kriegen kann. Aber wahrscheinlich ist das eh vollkommen sinnlos.... |
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#5 |
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Einsteiger
Registriert seit: 03.05.2010
Beiträge: 19
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ok noch was gefunden: ich hab bisher erst ne vorläufige Betreuung und dann darf ich zumindest noch wählen gehen.
Verstehen tu ich es trotzdem nicht..........also wenn mir das jemand erklären kann, gerne! |
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#6 |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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Also eines kann ich dir mit Gewissheit sagen:
Wer hier was reinschreiben kann, iss garantiert nicht für eine Totalbetreuung "geeignet". Stell dir ne Reha-Klinik vor, und dann die Abteilung mit den Unfallopfern mit Kopfverletzungen, oder ne Intensivpflegestation, wo die Betroffenen am Tropf oder Anderem hängen und sich nicht mehr artikulieren können, dich nicht mehr erkennen und allenfalls auf Körperkontakt reagieren. Dass sind die Fälle, in denen Totalbetreuung begründet ist. Ich kann dir nur empfehlen, dich sofort beim AG zu beschweren. Das muss irgendein Vertretungsrichter fabriziert haben. Gr. Rudi
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" Geändert von Rudi (27.01.2011 um 15:32 Uhr) |
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#7 |
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Einsteiger
Registriert seit: 03.05.2010
Beiträge: 19
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Also ich hab den Brief vom Amtsgericht rausgesucht.
Was mache ich jetzt? Morgen vormittag mal da anrufen. Aber ich nehm mal an denen ist das vollkommen egal was ich sag....Wie beschwer ich mich denn da am besten? Ich hab jetzt ausnahmsweise mal genauer nachgelesen. Erstens steht da, dass die Betreuerbestellung nicht gegen den Willen der Betroffenen erfolgt wäre. Was nicht stimmt!! Zweitens steht da, dass ich gegen die Entscheidung nur Beschwerde einlegen kann, wenn der Beschwerdegegenstand 600,00€ übersteigt. Was soll das heissen? Drittens: ich kann mich nur innerhalb von zwei Wochen beschweren und die sind natürlich seit Montag rum.... Danke für die Hilfe! sophia Geändert von sophia85 (27.01.2011 um 16:01 Uhr) |
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#8 |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,155
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Hallo Sophia85,
am besten beschwerst du dich schriftlich, anrufen nutzt nichts für eine Beschwerde. Das kann formlos sein und sollte (möglichst emotionsfrei ) die Gründe für deine Beschwerde enthalten.Ich kann mich dem erstaunten Rudi nur anschließen, wer noch so in der Lage ist seine Angelegenheiten zu schildern ist sicherlich kein Kandidat für eine solch umfassende Betreuung. Die Betreuten bei denen ich dies habe sind aus dem Bereich der schwerst geistig Behinderten oder liegen im Wachkoma. Gruß, Andreas
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#9 | |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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Zitat:
Im § 1896 Abs. 1a BGB steht, dass gegen den FREIEN Willen eines Betroffenen kein Betreuer bestellt werden darf. Das von hieraus zu beurteilen ist ziemlich schwierig. Im Rest verweise ich auf agw. Gr. Rudi
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
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#10 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,904
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N abend zusammen`,
vor allem an die ungläubigen beiden Kollegen Ich darf Euch die Illusionen rauben..... in Bayern geht das recht schnell mit allen Aufgabenkreisen.Mein alle "Angelegenheiten Kandidat" wäre auch durchaus noch in der Lage hier zu schreiben- obs allerdings Sinn macht sei dahin gestellt`- er lebt zusammen mit seiner (behinderten) Ehefrau und der Aufgabenkreis ist abslout richtig vergeben. Ich hatte aber auch schon einen anderen, auch in Bayern, bei dem wars wirklich Schwachsinn. Was steht denn in Deinem ärztlichen Attest Sophia? Die Richter orientieren sich in der Regel daran. Gruss Michaela
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