Dies ist ein Beitrag zum Thema Unterbringung §1906 zulässig? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
hallo Chrysologus,
es gibt noch mehr Besonderheiten. Ich habe einen sehr jungen Drogi mit Doppeldiagnose. Es ist seit langem klar, ...
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#11 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,904
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hallo Chrysologus,
es gibt noch mehr Besonderheiten. Ich habe einen sehr jungen Drogi mit Doppeldiagnose. Es ist seit langem klar, dass die einzige Hilfe darin bestehen kann ein Jahr lang abstinent im drogenfreien Raum zu leben weil man sonst die Psychose nie dauerhaft halbwegs in den Griff bekommt. Ich hatte dann einen Beschluss für ein Jahr aber leider war in der Psych alles rappelvoll und der Platz in der Einrichtung noch nicht frei. Er war dann noch fast 2 Monate "draussen", das ging eigentlich halbwegs gut, aber hat das Grundproblem nicht berührt. Als der Platz dann frei war wurde der Beschluss 2 1/2 Monate später umgesetzt denn an der grundsätzlichen Notwendkeit hatte sich ja nichts geändert. Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#12 | |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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Zitat:
... wäre er aber von sich aus clean geblieben, hättest du nicht vollziehen dürfen. Na gut, kommt auch n bisschen auf die Ausgestaltung des Beschlusses an. Ich hatte hier mal ne Sache, da war der Betroffene dadurch auffällig, dass er wirklich täglich in die Notfallambulanz und/oder zu seinem Hausarzt gegangen war. Die beteiligten Ärzte, einschließlich Psychiater haben mich regelrecht unter Druck gesetzt, die geschlossene Unterbringung zu beantragen, deren Notwenidgkeit meiner Meinung nicht gegeben war. Das ging bis zu Beschwerden beim Gericht. OK, ich hab das beantragt und zwar so, dass erst verkündet werden soll, wenn ich den Platz habe. Der Psychiater hat ne befürwortendes Gutachten geschrieben. Dann hab ich dem Betroffenen die Antragstellung mitgeteilt und ... ... es passierte genau dass, womit ich gerechnet hatte: Er ging nicht mehr zum Arzt oder in die Notfallambu. Ich hab mir nach nem Vierteljahr die Besuchsfrequenzen geben lassen und den Antrag zurückgenommen. Begründung: krankheitsbeschränkte Einschränkung nicht erkennbar. Das wars. Der Psychiater guckt mich heute noch scheel an. Gr. Rudi
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" Geändert von Rudi (03.02.2011 um 08:51 Uhr) |
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