Dies ist ein Beitrag zum Thema Einige Fragen zu unserer Situation im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
seid einigen Wochen ist nun klar das mein Sohn in eine Einrichtung wechseln wird, zunächst bleibt er dort unter ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 28.01.2011
Beiträge: 5
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Hallo,
seid einigen Wochen ist nun klar das mein Sohn in eine Einrichtung wechseln wird, zunächst bleibt er dort unter der Woche und kommt dann immer Heim an den Wochenenden und Ferien. Dort wird er im September in eine Internatsgruppe kommen und dann nach und nach ganz dort einziehen.Dies wird aber natürlich ein Prozess und nicht von heute auf morgen geschehen. Er hat die Möglichkeit erst einmal das BVJ zu absolvieren und es wird geschaut wie er sich entwickelt, ob noch "Sprünge" kommen. Die Einrichtung hat auch eine Werkstatt, für die „Kinder“, die es „draußen“ nicht schaffen können. Im Februar wird er dort seine Probewoche machen und bis zur Aufnahme im September, ab und an in der Einrichtung wohnen, im Rahmen der Kurzzeitpflege. Die Wohngruppen wirken heimisch und auch was so berichtet wurde, scheint er mir insgesamt besser dort aufgehoben, wie bis her hier vor Ort. Vorallem hat er dort Kontakte zu Gleichaltrigen, denn dies macht uns sehr große Sorgen. Schließlich, behindert oder nicht, er ist in der Pubertät und braucht andere Kontakte wie uns. Diese ermöglichen wir zeitweise durch die Jungs von der AWO, aber eine Dauerlösung ist das nicht. Generell habe ich einige rechtliche Fragen, auch welche bezüglich unserer weiteren Familienplanung, denn wir würden uns gerne vergrößern, wenn es denn klappt :-) Vorab noch Infos zu uns: Wir sind zurzeit eine 4 köpfige Familie: Meine Tochter ist fast 20 Jahre, lebt alleine und befindet sich im letzten Ausbildungsjahr. Mein Sohn ist 16 Jahre, ist an einer seltenen Hörschädigung ( auf dem nicht implantierten Ohr musste leider der Gehörgang entfernt werden) erkrankt, ist mit einem CI versorgt, aber auf LBG angewiesen. Seine Sprache ist auf den Stand eines ca 2 jährigen, sein Sprachverständnis auch mit CI sehr schlecht. Er hat eine schwere Lernebhinderung bishin zu einer leicht geistigen Behinderung (liegt an Situation ob Sprache verwendet wird oder nicht) und wurde vom SPZ auf einen Entwicklungsstand eines 10 jährigen eingestuft. Er erhält eine Pflegestufe, hat einen SBA von 100%, B, H, RF und G. Stundenweise kann er inzwischen alleine bleiben, aber nicht über einen längeren Zeitraum. Hier erhalten wir dann Betreuung von der örtlichen AWO. Er ist körperlich sicherlich fit (bis auf Schwindelanfälle durch die Gehörgangsentfernung), aber aufgrund seiner Entwicklung und seiner Wahrnehmungsproblematik nicht in der Lage alltägliches umzusetzen. Er würde nicht duschen gehen alleine, keine Zähne putzen ect, alles eben nur mit Aufforderung. Anstatt einen Kühlschrank zu füllen würde er wahrscheinlich seine XBOX Sammlung vergrößern. Kurz: Er wird dauerhaft auf Hilfe und Unterstützung angewiesen sein. Weiter zu uns ![]() Dann gibt es noch meine Lebenspartnerin und wir würden uns gern in den kommenden Monaten verpartnern. Mein Sohn wird dieses Jahr 17 Jahre werden. Was muss ich tun bezüglich der Vormundschaft wenn er 18 wird? Wie muss oder kann ich die Betreuung / Vormundschaft beantragen? Ich habe da gar keinen Plan, es ist ein neuer Abschnitt eben für mich. Aber ich glaube es wird Zeit sich damit auseinanderzusetzen. Dann noch generelle Fragen: Meine Tochter ist in Ausbildung und wird mir bis zum Ende als unterhaltsberechtigt auch zB bei Einkommenssteuer ect angezeigt. Wie wird das bei meinen Sohn sein? Eine wirkliche Ausbildung wird er ja gar nicht absolvieren und ich frage mich wo dann die Grenze bei behinderten Kindern/ Erwachsenen gesetzt wird? Irgendwann wird auch das Kindergeld (ab wann eigentlich) an die Einrichtung gehen, ich kann mir vorstellen das damit Pauschbeträge wegfallen? Wie wirkt sich dies bei einer Verpartnerung bzw bei einem 3. Kind, innerhalb einer Stiefkindadoption aus. Denn ich adoptiere dann das Kind meiner Partnerin, das Kind ist aber noch in Planung :-) Und wie sieht es mit einer Adoption seitens meiner Partneirn mit meinen Sohn aus? Für uns ist klar das mein Sohn immer Unterstützung benötigen wird und wir das natürlich auch tun werden. Sei es für Sonderwünsche, zusätzliche Kleidung, Fahrgelder ect. Es wäre sehr schön Hilfe von euch zu bekommen und wir freuen uns das es dieses Forum gibt. Ich denke wir werden sicherlich regelmäßig auch hier sein :-) Wenn etwas unklar ist oder Fragen da sind nur zu ![]() VG vom Teelicht aus dem schönen Freiburg |
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#2 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,904
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Hallo Teelicht,
erst mal herzlich Willkommen bei uns ![]() Zu Adoption und ähnlichem weiss ich leider viel zu wenig. Was ich weiss ist, wenn ein behindertes Kind die Volljährigkeit erlangt dann wird von Amts wegen eine Betreuer eingesetzt. Das können die eigenen Eltern, oder auch nur ein Teil davon oder aber auch ein fremder Betreuer sein. Abhängig ist das von den persönlichen Lebensumständen. das Gericht wird Euch anschreiben und um einen Vorschlag bitten, darauf solltet ihr reagieren bzw. jetzt schon überlegen wie ihr Euch das vorstellt. Zum Rest haben andere bestimmt auch noch Wissen. Grüsse Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#3 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,585
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Moin Teelicht
Da hast du ja eine Menge geschrieben und viele Fragen gestellt. die sind in einem Beitrag gar nicht alle zu beantworten. auf vieles weiß ich auch keine Antwort. Deshalb ist es vielleicht sinnvoll, wenn Du die Fragen nochmal einzeln stellst, wenn sie gerade akut sind. Was das Kindergeld für das behinderte Kind angeht, so besteht der Anspruch aufgrund der Behinderung auch weiterhin so lange, wie ein Elternteil lebt. Das Kindergeld ist nicht automatisch für die Heimunterbringung zu verwenden. Den Anspruch darauf haben die Eltern und nicht das Kind. Da ihr auch weiterhin den Kontakt zu dem Kind haltet, ja es sogar an Wochenenden zu hause aufnehmt, kann nicht von Euch verlangt werden, es in die Heimkosten zu pumpen. Das ist zumindest schon mal eine Antwort auf eine Frage. Viel Glück wünscht Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#4 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 28.01.2011
Beiträge: 5
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Hallo Michaela,
herzlichen Dank für deine Antwort. Zitat:
Was genau wird diese dann beinhalten? Ich stelle mir das jetzt im Grunde so vor wie jetzt auch , das man schaut das es ihm gut geht (mediznisch, finanziell etc) und Schäden von ihm fern gehalten werden. Er keine rechtsgültigen Verträge unterschreiben kann ( er würde ja nicht einmal den überwiegenden Teil des Textes lesen können)?Die Einrichtung ist "nur" 80 Km von hier, allerdings müssen wir durch den Schwarzwald und somit werden es pro Strecke gefühlte 150 Km, mindestens und den frühen Wintereinbruch jedes Jahr "dort oben" mal ganz beiseite gelassen...Würde dies negativ ausgelegt werden können (also die Entfernung) vom Amtsgericht oder zählt das, was bisher war? Denn das lief und läuft ja wirklich gut und ich habe auch das alleinige Sorgerecht erhalten. Der Vater kümmert sich nicht und zahlt auch keinen Unterhalt. Dies Konsequent seid Jahren ![]() Danke und VG Teelicht |
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#5 |
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Gesperrt
Registriert seit: 28.01.2011
Beiträge: 5
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Hallo Imre,
ja :-) das sind wirklich einige Fragen und auch die herzlichen Dank für deine Antwort. Aufgrund unserer Familienplanung sind im Grunde alle Fragen sehr aktuell. Einfach auch weil für uns fest steht das mein Sohn immer auf Hilfe angewiesen sein wird und dies natürlich auch finanziell und wir das ja auch wollen. Natürlich müssen wir uns daher auch gemeinsam hinsetzen und überlegen was eben auch in den kommenden Jahren sein wird. Deine Mitteilung bezüglich des Kindergeldes sind schon einmal positiv, weil wir ja auch wirklich schauen müssen wie kriegt man alles umgesetzt. Wir haben auch nach Lösungen vor Ort gesucht, aber das war einfach nicht umsetzbar. Wahrscheinlich hätte es nicht einmal im "Himmelreich" dem Integrationsprojekt geklappt: Willkommen im Hofgut Himmelreich (zumindest war dies heraus zu hören nach dem ersten Besuch dort), weil dazu die Vorraussetzungen für ihn zu hoch gewesen wären. Das geht los mit der Kommunikation und hört bei der Ausdauer und Konzentration von ihm auf. Zudem wäre auch hier die Wohnproblematik aufgetaucht, den Arbeitsweg hätten wir üben können, das wäre nach ausreichender Übung möglich gewesen, aber was dann und weiter. Also alles ziemlich schwierig wie ich finde. Es soll ihm ja auch gut gehen und das heisst auch Überforderungen zu vermeiden. In das 250 Km entfernte Winnenden (Paulinenpflege)kam nicht in Frage.Er ist doch gar nicht in der Lage 4 mal mit dem Zug umzusteigen , dann kann ich meine Arbeit gleich kündigen und selber Taxi "spielen". Einen Fahrdienst für die Werkstatt hätte es dann gegeben, aber dazu muss er nun wirklich nicht so weit weg....Ach je, alles jetzt zu schildern sprengt wahrscheinlich den Thread, aber es war ein langer Weg bis zur Entscheidung, mit einigen schlaflosen Nächten. Danke und VG Teelicht |
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#6 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,904
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Hallo Teelicht,
es ist zu früh das Gericht anzuschreiben da es noch ein Jahr bis zur Volljährigkeit dauert. Warte einfach mal ab und wenn Du zwei Monate vor seinem 18. Geburtstag noch nichts gehört hast dann könntest Du beim zuständigen Betreuungsgericht anfragen. Aber das sollte automatisch funktionieren und die gefühlten 150 km sind bestimmt nicht störend oder stellen einen Hnderungsgrund dar. Du kannst Dir das genauso wie jetzt vorstellen wenn Du die Betreuerin Deines Sohnes geworden bist. Schönen Sonntag, Grüsse. Michaela
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