Dies ist ein Beitrag zum Thema Job in Aussicht - gegen Eingliederungsvorhaben der Betreuerin im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
ich habe wieder einen Vollzeitjob in Aussicht. Meine Betreuerin will Nichts davon wissen! Sie stellt erst jetzt einen Antrag ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 09.12.2010
Ort: Stuttgart
Beiträge: 19
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Hallo,
ich habe wieder einen Vollzeitjob in Aussicht. Meine Betreuerin will Nichts davon wissen! Sie stellt erst jetzt einen Antrag auf Wiedereingliederung. Diese soll Ihrer Meinung nach "stationär" stattfinden. Dagegen spricht mein Vorhaben: zurück in die eheliche Wohnung - Job und nach wie vor der Wunsche eine ambulante Verhaltenstherapie zu machen. Frage: Darf ich den Arbeitsvertrag unterschreiben, die Arbeit aufnehmen? Gruss Anke
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liebe Grüße Anke
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#2 |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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Das kommt auf die Ausgestaltung der Betreuung an. Hat der Betreuer die Vermögenssorge, hat er mitzureden, da das Einkommen ist.
"Verbieten" kann er dir das aber nicht - es sei denn, es liegt ein Einwilligungsvorbehalt in der Vermögenssorge vor. R
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
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#3 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,904
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Nochmal guten Morgen Rudi
![]() bist Du Dir da sicher? Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#4 |
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Einsteiger
Registriert seit: 09.12.2010
Ort: Stuttgart
Beiträge: 19
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Hallo,
danke für die Auskunft! Ja, meine Betreuerin hat u.a. auch die Vermögenssorge. Aber es besteht kein Einwilligungsvorbehalt. Sie bekam dies zus. mit Behördenangelegenheiten (Anträge beim souzialamt stellen in 2010, wegen der Finanzierung eines Heimplatzes) -> weg vom Alkohol; dazu. Also warte ich ab, ob die Firma mich einstellen will, oder nicht! Danke!
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liebe Grüße Anke
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