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Hausbau

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Guten Tag, hätte mal eine Frage zum Thema Vermögen. Ich bin Betreuer von unseren Sohn. Er möchte mit mir ein ...


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Alt 01.02.2011, 10:51   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 05.10.2010
Beiträge: 17
Standard Hausbau

Guten Tag,

hätte mal eine Frage zum Thema Vermögen.
Ich bin Betreuer von unseren Sohn. Er möchte mit mir ein Haus bauen . Jeweils soll zur Hälfte Vermögen einfließen. Nun ist dies ja ein Innsichgeschäft und ich habe beim Amtsgericht um ein Ergänzungsbetreuer gebeten.Dies ist auch über Beschluss erfolgt.

Nun stellt sich uns die Frage , welche Möglichkeiten es gibt unseren Sohn als Miteigentümer zu beteiligen,ihn abzusichern aber auch uns eine gewisse Sicherheit zu gewären.
Es ist sein größter Wunsch Hauseigentümer zu werden.

Er wurde darüber auch schon befragt.Dem steht auch nichts im Wege. Er wird auch nie vom Sozialamt abhängig sein,da er ein Versicherungsfall ist.

Welche Möglichkeiten gibt es. Z. Bsp. Kredit von ihm und lebenslanges Wohnrecht etc.

Freue mich über viele Antworten und danke schon im voraus.
Liebelle ist offline  
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Alt 05.02.2011, 17:37   #2
Admin
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,585
Standard

Moin Liebelle

Wenn Dein Sohn genug Geld und eine finanzielle Absicherung hat, dann sollte es eigentlich kein Problem sein, gemeinsam ein Haus zu bauen. Wenn er sich dies auch wünscht, warum nicht.

Setz Dich am besten mit dem Ergänzungsbetreuer in Verbindung und besprich die Angelegenheit mit ihm. Das Haus soll ja nicht nur für Dich sondern auch für Deinen Sohn da sein. Und für ihn ist es ja auch eine zusätzliche Absicherung. Mit dem Ergänzungsbetreuer wirst du auch die Verträge über die Finanzierung und Ausgestaltung des Hauses zu besprechen haben. Weil das Ganze sicherlich über 3000,00 € kosten wird muss er seine Entscheidungen vom Gericht genehmigen lassen. Also nicht wundern, wenn zusätzlich noch ein Verfahrenspfleger eingeschaltet werden sollte.

Viel Glück
wünscht

Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 06.02.2011, 09:45   #3
Einsteiger
 
Registriert seit: 05.10.2010
Beiträge: 17
Standard Hausbau

Hallo Imre,

erstmal vielen Dank für eine Antwort auf meine Fragen.

Mein Problem ist nur , dass der Ergänzungsbetreuer kaum mit mir spricht. Er möchte von mir schriftlich Vorschläge haben , wie wir uns vorstellen unseren Sohn mit zu beteiligen.Dies habe ich auch getan . ( jeweils zur Hälfte )
Dies lehnt er ab . Ich bat ihn um eine Begründung . Keine Antwort.
Wir sollen neue Vorschläge machen.

Als ich ihn sagte ,dass er doch wohl sicher erfahrener bei dieser Entscheidung ist und er uns doch mal ein paar Vorschläge unterbreiten soll, bemerkte er , dass er der Ergänzungsbetreuer von unseren Sohn ist und dieses nicht darf.

Das mag schon sein , aber ich habe bei einem Rechtspfleger der Auskünfte über seine Arbeit gibt, im Internet gelesen, dass man den Familienangehörigen schon garnicht den Eltern , die sich aufopfernd um ihr Kind sorgen, nicht gleich mit Kontfrontation begegnen soll. Sondern gemeinsam einen Weg zu finden , wo alle Beteiligten abgesichert sind.

Es ging schon soweit , dass man der Auffassung ist ,ein Haus ist totes Kapital !!!
Bei unserer heutigen Wirtschaftslage ist doch wohl eine Immobilie noch eine weitaus sichere Anlage.

Unsere Frage ist , welche Möglichkeiten es gibt, unseren Sohn mit zubeteiligen.

Wielange dauert im Schnitt die Bearbeitungszeit, wenn dies noch über ein Verfahrenspfleger geht.

Ich würde mich freuen über eine Antwort.
Vielen Dank und noch einen schönen Sonntag.
Gruß
Liebelle
Liebelle ist offline  
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Alt 06.02.2011, 10:39   #4
Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von heiner
 
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 567
Standard

Hallo,

ich weiß zwar nicht, ob dies der richtige und bessere Weg ist, aber ich würde in dem Fall so vorgehen:

Lasse einen Vertrag oder eine Vereinbarung über den Hausbau von einem Notar oder Rechtsanwalt ausarbeiten. Dann habt ihr und euer Sohn Rechtssicherheit. Diesen Vertrag würde ich beim BG als Antrag einreichen. Der Ergänzungsberteuer muss dann Stellung nehmen. Dann wird das BG den Antrag genehmigen oder Änderungsvorschläge anmerken.
So wäre meines Erachtens die ganze Sache sauber und wasserdicht.
Auch hätten Banken, bei Vorlage eines gerichtlich genehmigten Vertrages weniger Bedenken bei der Finanzierung.

Gruß
Heiner
heiner ist offline  
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Alt 06.02.2011, 15:19   #5
Admin
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,585
Standard

Moin Liebelle

Der Vorschlag von Heiner ist gut. Wenn der Ergänzungsbetreuer sich nicht rührt, Eure Vorschläge ablehnt und nicht selber Vorschläge machen will, dann ist er reichlich faul. dann tut es ihm gut, wenn ihr Euch mit den Anträgen an das Gericht wendet und er von dort einen motivierenden Tritt in denn Po bekommt...

MfG

Imre
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 06.02.2011, 15:20   #6
Gesperrt
 
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Beiträge: 2,302
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Hallo,

Zitat:
Mein Problem ist nur , dass der Ergänzungsbetreuer kaum mit mir spricht. Er möchte von mir schriftlich Vorschläge haben , wie wir uns vorstellen unseren Sohn mit zu beteiligen.Dies habe ich auch getan . ( jeweils zur Hälfte )
Dies lehnt er ab . Ich bat ihn um eine Begründung . Keine Antwort.
Wir sollen neue Vorschläge machen.

Als ich ihn sagte ,dass er doch wohl sicher erfahrener bei dieser Entscheidung ist und er uns doch mal ein paar Vorschläge unterbreiten soll, bemerkte er , dass er der Ergänzungsbetreuer von unseren Sohn ist und dieses nicht darf.
Ich kenne das völlig anders. Da ich u.a. auch eine Angehörige betreue, mit der ein Vertrag abgeschlossen werden sollte, wurde eine Ergänzungsbetreuerin bestellt. Mit der sollte ich den Vertrag ausarbeiten. Sie war völlig überrascht, dass ich schon einen Vertrag aufgesetzt hatte und wir arbeiteten zusammen ein paar Details aus, die verändert wurden.

Wir besprachen den Inhalt und warum einige Dinge anders formuliert werden sollten. Es waren nur Kleinigkeiten, die jedoch von Bedeutung waren, damit das Ganze auf einen anständigen Weg kommen konnte. Sie hat mir keine Entscheidung abgenommen, vielmehr hat sie Unklarheiten angesprochen und wir haben diese gemeinsam ausgeräumt. Schließlich geht es darum zum Wohl des Betroffenen nach Lösungen zu suchen, die dem Gericht am Ende auch schlüssig vorgelegt werden können.

Schade, dass das in eurem Fall scheinbar nicht funktioniert.
Tina L. ist offline  
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Alt 07.02.2011, 13:09   #7
Einsteiger
 
Registriert seit: 05.10.2010
Beiträge: 17
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Hallo ,

vielen Dank nochmal für die Antworten.

Ist die Frist für die Bearbeitungszeit jemanden bekannt ?

Oder gilt hier auch die 3 monatige ?

Liebe Grüße

Liebelle
Liebelle ist offline  
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Alt 07.02.2011, 18:59   #8
Admin
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,585
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Moin Liebelle

Für wen soll die Frist gelten und was soll bearbeitet werden?

MfG

Imre

Zitat:
Zitat von Liebelle Beitrag anzeigen
Hallo ,

vielen Dank nochmal für die Antworten.

Ist die Frist für die Bearbeitungszeit jemanden bekannt ?

Oder gilt hier auch die 3 monatige ?

Liebe Grüße

Liebelle
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 08.02.2011, 09:14   #9
Einsteiger
 
Registriert seit: 05.10.2010
Beiträge: 17
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Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Moin Liebelle

Für wen soll die Frist gelten und was soll bearbeitet werden?

MfG

Imre
Hallo Imre,

die Frist bezieht sich für den Vorgang Hausbau und auch generell.

Ein Richter für Betreuung sagte mir mal das auch Rechtspfleger und Ergänzungsbetreuer an Fristen gebunden sind nämlich 3 Monate.

Für eine Kontotrennung benötigt ein Ergänzungsbetreuer fast 12 Monate und ist immer noch nicht fertig, obwohl ihm alle benötigten Unterlagen vorliegen.
Viele Grüße
Liebelle
Liebelle ist offline  
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