Dies ist ein Beitrag zum Thema Ehepaar, getrennt oder nicht getrennt? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Guten Tag, ich bin ein Anghöriger eines Betreuten und mit der Situation etwas überfordert.
Folgender Sachverhalt:
Mein Schwieger(stief)vater ist sein ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 01.02.2011
Beiträge: 2
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Guten Tag, ich bin ein Anghöriger eines Betreuten und mit der Situation etwas überfordert.
Folgender Sachverhalt: Mein Schwieger(stief)vater ist sein zwei Jahren in einem Altenpflegeheim, da meine Schwiegermutter nicht sicherstellen konnte, dass er alle notwendige Aufmerksamkeit und Pflege bekommt. Deshalb wurde auch ein (Berufs)betreuer vom Gericht festgelegt, der die Einweisung eins Pflegeheim nach D. veranlasste. Räumlich liegt das für alle mehr als ungünstig. Nun hat sich meine Schwiegermutter ebenfalls dazu durchgerungen in ein Altenpflegeheim nach B. zu gehen. Da das zur gleichen Firma wie das in D. gehört, wird mein Schwiegervater ebenfalls nach B. verlegt. Sie bekommen zwei getrennte Zimmer, wegen der Schnacherei, aber ansonsten sind sie weiterhin ein ganz normal verheiratetes Ehepaar. Der Betreuer hatte für meinen Schwieger(stief)vater ein separates Konto eingerichtet, damit das Heim bezahlt werden kann. Nun aber muss die Wohnung (beide sind Mieter) aufgelöst und der Heimplatz meiner Schwiegermutter ebenfalls finanziert werden. Deshalb fallen pararallel noch Mietkosten für drei Monate und die Betriebskostenabrechnung an. Der Betreuer verlangt, dass meine Schwiegermutter Sozialhilfe, Wohngeld usw. beantragt, da beide getrennt leben würden. Aber das kann doch nicht sein. Sie lebten getrennt, weil mein Schwiegervater krank ist und nicht weil sie sich scheiden lassen wollten oder ähnlich. Auch war und ist er noch Mieter der Wohnung. Nicht das ein falscher Eindruck ensteht. Mein Schwiegervater hat keine Erben, außer seiner Frau, meiner Frau und meinem Schwager. Ich will nur, dass sie wie ein Paar behandelt werden, was sie ja sind und füreinander einstehen. Wir wollen kein Wohngeld usw.. Es ist genug da. Mein Schwiegervater hat eine ordentliche Rente und die sollen beide für sich verbrauchen. Was denkt sich der Betreuer? Wie ist die Rechtslage? Und wie kann man den Betreuer austauschen? |
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#2 |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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Inhaltlich ist mir das nicht ganz klar geworden...
... aber ich habe den Eindruck, hier gibt es wieder mal Differenzen zwischen Angehörigen und Betreuer, bei denen gleich wieder die Betreuerwechsel-Keule geschleudert wird. Ich habe das heute grade durch ... na gut, das spielt hier keine Rolle. Ich habe auch den Eindruck, der Betreuer kümmert sich und holt finanziell das raus, was rauszuholen geht ... oder um es anders zu formulieren, was das Sozialrecht auch hergibt. Und genau das ist seine Aufgabe. Per Faktum leben die Eheleute getrennt. Was der Hintergrund ist, ob sie sich nun verstehen oder nicht oder trennen oder nicht, kann hier absolut vernachlässigt werden und hat allenfalls n plakativen Wert.. Gr. Rudi
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
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#3 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,904
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Hallo zusammen,
so ganz verstehe ich das Problem auch nicht. Der Schwiegervater wird von dem Betreuer als allein lebend gestellt- was sicher langfristig nicht Stand halten wird. Solange Ehegatten verheiratet sind besteht in der Regel eine gegenseitige Unterhaltspflicht. Spätestens bei den Antragstellungen der Schwiegermutter regelt sich das doch von alleine. Der, der mehr hat wird seiner Unterhaltspflicht nachkommen müssen- auch ungeschieden. Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#4 |
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Gesperrt
Registriert seit: 01.02.2011
Beiträge: 2
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Von Betreuerkeule kann keine Rede sein. Aber ich habe mir die Arbeit eines Betreuers anders vorgestellt, außer nichts tun.
Er hat ihn umgemeldet und ein Konto eingerichtet. Das wars. Er hat weder den Mietvertrag gekündigt, noch die Zeitung, noch das Telefon, noch Strom, noch die Versicherungen, noch die GEZ usw. Lief alles auf meinen Schwiegervater. Und wenn sie getrennt wären, hätte das doch erfolgen müssen. Alle Papiere, alles Persönliche ist noch zu Hause, denn für uns war klar; iregndwann kommen sie wieder zusammen. Er fordert ja noch nicht mal die Quittungen für von uns getätigte Ausgaben ab, sondern überweist das Geld auf Telefonate hin. Anfangs dachte ich, "Mensch wie unbürokratisch", aber nach zwei Jahren habe ich den Eindruck von Schlamperei. Auch war er noch nie bei meinem Schwiegervater. Oder hat sich dafür eingesetzt, dass er in unsere Wohnort- bzw. Arbeitsplatznähe kommt. D. liegt nämlich 40 - 60km weit weg und war eine Notlösung, weil dies zum Zeitpunkt der Einlieferung der einzig freie Platz war. In unserer Stadt aber gibt es mindestens vier Heime und im Nachbarort zwei, davon je eines von der gleichen Firma wie in D. Und egal wo man hinkommt und die Situation und das Engagement des Betreuers schildert, fragt man mich: "Stimmts, Herr .... ist der Betreuer.", "Lassen Sie ich raten, es geht um Herrn ...", usw. Ich will nicht, dass er finanziell was rausholt. Es ist m.E. nicht rechtens. Es sollte nur der was beantragen und bekommen, der bedürftig ist, meine Schwiegereltern, die Eheleute ...., sind es zusammmen nicht. Es geht ja weiter. Was wenn einer stirbt. Das wird ja irgendwann passieren. Beerben sie sich dann gegenseitig nicht? Nur weil er in einem Heim lebt, weil meine Schwiegermutter in nicht versorgen konnte? Und ich will auch nichts beantragen und erst abwarten. Es ist eine unnütze Arbeit, und es entstehen damit unnütze Kosten, für alle. Ich kann mit dieser Mentalität des "mitnehmens" nichts anfangen. Ich hoffe nur Frau Mohr hat recht und es geht alles so wie es sein soll. |
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#5 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 15.08.2010
Ort: 38384 Gevensleben
Beiträge: 45
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Hallo zusammen,
den großen Durchblick habe ich nicht, aber kann es sein, dass mit dem "getrennt lebend" gemeint ist: die Haushaltsgemeinschaft der Eheleute ist aufgehoben?. ..... Ich betreue ein Ehepaar, die jetzt in verschiedenen Heimen leben und der Mitarbeiter der Krankenkasse hat bei meiner Anfrage wegen Zuzahlungsbefreiung auch von getrennter Veranlagung/Berechnung gesprochen, da ja die Haushaltsgemein-schaft aufgehoben sei? Macht das Sinn, dies so zu interpretieren? Allerdings, wie Michaela sagt, hebt das die Unterhaltspflicht nicht auf. Gruss Sikoba |
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