Dies ist ein Beitrag zum Thema Einsatz eines externen Betreuers im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
ich habe inzwischen –auch nach Rücksprache mit den Betreuern der Lebenshilfe- beschlossen, mich an den zuständigen Herrn der Betreuungsstelle ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#11 |
|
Gesperrt
Registriert seit: 02.02.2011
Beiträge: 5
|
Hallo,
ich habe inzwischen –auch nach Rücksprache mit den Betreuern der Lebenshilfe- beschlossen, mich an den zuständigen Herrn der Betreuungsstelle vertrauensvoll zu wenden und ihm meine Bedenken gegenüber dem angedachten Betreuer offen zu schildern. Jetzt habe ich aber gestern ein Gerichtsschreiben erhalten, indem der Beschluss verkündet wird, einen Verfahrenspfleger einzusetzen (einen Rechtsanwalt). „Gegenstand des Verfahrens ist die Bestellung eines Betreuers für einen oder mehrere Aufgabenkreise bzw. ein Betreuerwechsel.“ Was bedeutet dies genau? Heißt das, dass auch die Richterin inzwischen eine Weiterführung der gemeinsamen Betreuung für aussichtslos hält und durch diesen Beschluss in die Wege leitet, dass stattdessen ein Berufsbetreuer eingesetzt wird? Ist in so einem Fall immer ein Verfahrenspfleger notwendig oder ist so ein Vorgang außergewöhnlich? Ich überlege, mir doch die Schreiben des Rechtsanwalts meiner Ex-Frau an das Gericht zukommen zu lassen. Habe ich ein Anrecht auf Zusendung einer Kopie und kann das bei Gericht auch selbst beantragen? Ich selbst möchte mir eigentlich auch weiterhin keinen Anwalt nehmen. Andreas |
|
|
|
|
|
#12 |
|
Gibt einen aus
Registriert seit: 07.06.2010
Ort: Bamberg
Beiträge: 111
|
Das Gericht hat zumindest Hinweise darauf, dass an der Betreuungssituation etwas geändert werden muss. Ein Verfahrenspfleger muss dann bestellt werden, wenn der Betroffene sich nicht selbst vertreten - d.h. am Verfahren teilnehmen kann. Aufgabe des Verfahrenspflegers ist es, die Interessen des Betroffenen wahrzunehmen. Außergewöhnlich ist das absolut nicht.
|
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|