Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Einsatz eines externen Betreuers

Dies ist ein Beitrag zum Thema Einsatz eines externen Betreuers im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, ich habe inzwischen –auch nach Rücksprache mit den Betreuern der Lebenshilfe- beschlossen, mich an den zuständigen Herrn der Betreuungsstelle ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Forum für Angehörige und betreute Menschen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren


Forum Betreuung Melden Sie sich an Kontaktieren Sie uns

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Ansicht
Alt 17.02.2011, 06:52   #11
Gesperrt
 
Registriert seit: 02.02.2011
Beiträge: 5
Standard

Hallo,
ich habe inzwischen –auch nach Rücksprache mit den Betreuern der Lebenshilfe- beschlossen, mich an den zuständigen Herrn der Betreuungsstelle vertrauensvoll zu wenden und ihm meine Bedenken gegenüber dem angedachten Betreuer offen zu schildern.

Jetzt habe ich aber gestern ein Gerichtsschreiben erhalten, indem der Beschluss verkündet wird, einen Verfahrenspfleger einzusetzen (einen Rechtsanwalt). „Gegenstand des Verfahrens ist die Bestellung eines Betreuers für einen oder mehrere Aufgabenkreise bzw. ein Betreuerwechsel.“

Was bedeutet dies genau? Heißt das, dass auch die Richterin inzwischen eine Weiterführung der gemeinsamen Betreuung für aussichtslos hält und durch diesen Beschluss in die Wege leitet, dass stattdessen ein Berufsbetreuer eingesetzt wird? Ist in so einem Fall immer ein Verfahrenspfleger notwendig oder ist so ein Vorgang außergewöhnlich?

Ich überlege, mir doch die Schreiben des Rechtsanwalts meiner Ex-Frau an das Gericht zukommen zu lassen. Habe ich ein Anrecht auf Zusendung einer Kopie und kann das bei Gericht auch selbst beantragen? Ich selbst möchte mir eigentlich auch weiterhin keinen Anwalt nehmen.
Andreas
Andreas60 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 17.02.2011, 07:08   #12
Gibt einen aus
 
Registriert seit: 07.06.2010
Ort: Bamberg
Beiträge: 111
Standard

Das Gericht hat zumindest Hinweise darauf, dass an der Betreuungssituation etwas geändert werden muss. Ein Verfahrenspfleger muss dann bestellt werden, wenn der Betroffene sich nicht selbst vertreten - d.h. am Verfahren teilnehmen kann. Aufgabe des Verfahrenspflegers ist es, die Interessen des Betroffenen wahrzunehmen. Außergewöhnlich ist das absolut nicht.
Chrysologus ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 09:05 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27