Dies ist ein Beitrag zum Thema Einsatz eines externen Betreuers im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
ich bin Vater eine Sohnes mit einer Geistigen Behinderung. Obwohl seine Mutter und ich geschieden sind, wird mein Sohn ...
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Gesperrt
Registriert seit: 02.02.2011
Beiträge: 5
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Hallo,
ich bin Vater eine Sohnes mit einer Geistigen Behinderung. Obwohl seine Mutter und ich geschieden sind, wird mein Sohn nach der Schule und Tagesstätte überwiegend von mir betreut. Er ist 19 und wir haben eine enge emotionale Bindung zueinander. Ich mache mir zunehmend Sorgen um seine spätere Selbstständigkeit. Er wird sicherlich noch Zeit benötigen, bis er in einer Einrichtung des betreuten Wohnens selbstständig leben kann, aber er muss jetzt darauf vorbereitet werden. Bisher waren seine Mutter und ich als gesetzliche Betreuer bestellt. Sie hat aber die alleinige Betreuung beantragt – womit sie jedoch ganz sicher scheitern wird. Die zuständige Betreuungsstelle hat in einer Stellungnahme (und in Übereinstimmung mit mir) den Einsatz eines externen Betreuers empfohlen, während die zuständige Richterin bei einer Anhörung darauf gedrängt hat, die gemeinsame Betreuung weiterzuführen. Das sind jetzt die beiden Alternativen. Ich bin skeptisch, was die weitere gemeinsame Betreuung angeht, da ich mir sicher bin, dass meine Ex-Frau wichtige Entscheidungen und Maßnahmen zur Lösung unseres Sohnes von uns blockieren wird. Ich habe schon auf die Nachfrage, ob sie nicht auch eine entsprechende Vorbereitung unseres Sohnes wichtig fände, die Antwort erhalten (er ist tagsüber immer bei mir, übernachtet bei ihr, und wechselt an den WE: einmal bei ihr, einmal bei mir): „Aber was mache ich dann ganz alleine in meinem Haus. Ich habe ja sonst niemanden mehr!“ Obwohl er emotional viel mehr an mir hängt, tut sie sich viel schwerer, ihn aus ihrer Kontrolle in die Selbstständigkeit zu entlassen. Auch medizinische Fragen sind zwischen uns strittig. Sie möchte ständig seine Medikamente erhöhen, während ich andere Maßnahmen für noch viel wichtiger halte –z.B. der Beginn einer Mediation zwischen uns beiden. Ich bin an einem Punkt, an dem ich lieber meine Betreuung aufgebe –und dennoch als Vater weiter für ihn da bin- als dass ich zusehen muss, wie seine Mutter für ihn wichtige Entwicklungsschritte verhindert. Seine schulischen Betreuer schätzen das alles genau so ein. Inzwischen hat die Betreuungsstelle sogar einen bestimmten Betreuer vorgeschlagen. Ich habe mich über ihn etwas erkundigt und mehrere sehr erfahrene Pädagogen, die auch meinen Sohn kennen, haben dringend abgeraten, dass er eingesetzt würde. Jetzt bin ich in der fatalen Zwickmühle: entweder weiter Streit bei der gemeinsamen Betreuung und Stillstand der wirklichen Hilfemaßnahmen für meinen Sohn – oder – Einsatz eines Betreuers, mit sehr ungewissen Folgen für meinen Sohn. Ich weiß aber von anderen Betreuern –z.B. über die Lebenshilfe- die sicherlich sehr gut für meinen Sohn geeignet wären. Daher meine Frage: Habe ich als Vater irgend eine Möglichkeit, Einfluss zu nehmen auf die Auswahl des Betreuers? Oder entscheiden das Betreuungsstelle und Richterin sicherlich ohne sich auf Diskussionen mit uns einzulassen? Immerhin wird er ja auch mit uns als Eltern zusammenarbeiten müssen. Wie sollte ich mich in dieser Situation verhalten? Immerhin geht es bei dieser Auswahl ja um sehr viel für die Zukunft meines Sohnes. Andreas |
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Stammgast
Registriert seit: 10.09.2010
Ort: Hamburg
Beiträge: 522
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Zitat:
Vielleicht interessiert sie sich für diesen Fall und ist offen für Hinweise und Meinungen Dritter. Vielleicht auch nicht. Zitat:
Das wäre sicherlich zu wünschen, bloß "müssen" tut er nicht. Tatsächlich haben Eltern - genau wie Kinder - keinen Anspruch auf Beteiligung oder gar Einblick gegen den Betreuer. Manchmal ist das auch durchaus im Sinne des Betreuten. In deiner Situation würde ich empfehlen, das Gespräch mit der Richterin zu suchen und die Bedenken gegen den vorgeschlagenen Betreuer fachlich zu konkretisieren. Dann wärst Du schlauer.
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Es ist kein Ding an sich weder gut noch schlecht. Unser Denken macht es erst dazu. Theophrastus Bombastus von Hohenheim
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#3 |
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Gesperrt
Registriert seit: 02.02.2011
Beiträge: 5
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Hallo Mungo,
vielen Dank für die Antwort. Ich habe eigentlich von beiden einen sehr guten Eindruck - sowohl von dem zuständigen Herrn der Betreuungsstelle als auch von der Richterin. Ersterer hat ein Dreiergespräch wirklich klar strukturiert und doch einfühlsam mit uns geführt. Er konnte Verständnis signalisieren aber auch Widerspruch formulieren, wo er auch mir angemessen erschien. Er hat sehr deutlich formuliert, dass er uns beide -jeden für sich- für absolut geeignet für die Betreuung hält - nur eben nicht gemeinsam. Es war zu spüren, dass er selbst das für eine fast tragische Situation hält. Und die Richterin hätte es sich ja viel leichter machen und gleich den extrenen Betreuer einsetzen können. Stattdessen hat auch sie lange mit uns geredet, uns versucht zur gemeinsamen Betreuung zu überreden und noch einmal einen Monat Zeit gegeben, uns darüber zu verständigen sowie ihr UNSERE Entscheidung dann mitzuteilen. Das fand ich für eine Richterin menschlich beeindruckend souverän. Das Problem ist eben wirklich, dass die gemeinsame Betreuung definitiv nur zu Streit führt. Und dass der angedachte Betreuer vielen Leuten im Umkreis der Schule meines Sohnes erhebliche Bauchschmerzen bereitet - obwohl auch diese einen externen Betreuer befürworten. Reden könnte ich wohl mit der Betreuungsstelle noch besser. Aber gerade der hat ja den Betreuer vorgeschlagen und ich möchte nicht gleich seine Entscheidung mies machen. Vielleicht wäre die Richterin wirklich die noch bessere Ansprechpartnerin. Wäre es denn grundsätzlich möglich, selbst einen konkreten Berufsbetreuer vorzuschlagen. Vielleicht kann die Lebenshilfe mir einen vermitteln. Eine deren Betreuerin war total sympathisch, kann aber leider derzeit niemanden zusätzlich übernehmen. Oh je...... es ist alles so verzwickt..... Andreas |
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#4 |
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Stammgast
Registriert seit: 10.09.2010
Ort: Hamburg
Beiträge: 522
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Hm.
Das überfordert mich jetzt auch. Du möchtest gern eine Hilfe bei der Entscheidung, wer deinen Sohn zukünftig bei seinen Entscheidungen unterstützen soll. Das Ganze unter der Voraussetzung, daß ihr Eltern euch nicht einig werdet. Den Hintergrund des Konfliktes zwischen Euch kann ich nicht kennen. Du scheinst gleichermaßen mit professionell und menschlich agierenden Leuten zu tun zu haben, jedenfalls was Betreuungsstelle und Gericht angeht. Was die Pädagogen betrifft - da liegt mir Kritik auf besondere Weise nah. Mag dran liegen, daß ich selbst einer bin. Und ich habe auch schon ganze Phalanxen von PädagogInnen in Harnisch gehen sehen, wenn einer von ihnen verlangt hat, mal was zu machen, was Dinge ändern könnte. Da könnte in diesem Fall auch die Ursache kollektiver Ablehnung zu finden sein; reine Spekulation. Wie gesagt, das überfordert mich jetzt. Zu wenig greifbare Informationen. Du schilderst den Menschen bei der Betreuungsstelle als freundlich und strukturiert. Warum solltest Du die Bedenken nicht von ihm zerstreuen lassen?
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,904
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Guten Morgen,
ich finde mungo hat das sehr schön beantwortet ![]() Aber im Zusammenhang mit Deiner Frage und der Darstellung stellt sich mir ein anderes Problem. Ich höre heraus, dass Du eine Betreuerin der Lebenshilfe bevorzugen würdest? Dort sind ja wirklich viele Angebote vorhanden. Sollte jetzt dein Sohn eine Betreuerin der Lebenshilfe bekommen dürfte er bzw. sie keines dieser vielfältigen Angebote mehr nutzen. Denn das wäre nach dem Betreuungsrecht verboten und angesichts der Möglichkeiten schade. Gruss Michaela
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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Zitat:
Und er wohnt abwechselnd bei seinen Eltern. Gr. R
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
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#7 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,904
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stimmt aber glaub ich doch, das ist dieses Interessensverquickungsding.
Du darfst niemanden betreuen der dann Deiner eigenen Organisation auch wieder angegliedert ist. BGB § 1897 Abs. 4. Mitarbeiter aus einer Einrichtung, in der die Betreute lebt, dürfen wegen der Gefahr von Interessenskonflikten, nicht zum Betreuer bestellt werden. Dies gilt auch dann, wenn die als Betreuer vorgesehene Person in einer anderen engen Beziehung zu der Einrichtung steht, in der der Betroffene lebt (§ 1897 Abs. 3 BGB). Keinerlei Ermessensspielraum hat der Richter bezüglich einer Person, die zu einer Anstalt, einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung, in der der Betroffene untergebracht ist oder wohnt, in einem Abhängigkeitsverhältnis oder in einer anderen engen Beziehung steht; eine solche Person darf er nicht zum Betreuer bestellen (§ 1897 Abs. 3 BGB). Und ich befürchte über die Abhängigkeit einer Mitarbeiterin der Lebenshilfe wird er im Zweifelsfall nicht mit sich reden lassen- der Richter. Ob "Leben" unbedingt reines Wohnen bedeutet weiss ich nicht, das denke ich kommt auf den Richter an, arbeiten könnte z.B auch noch darunter gefasst werden. Im Hinblick auf diesen § kenne ich nur eine äusserst strenge und breit gestreute Anwendung.
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#8 | |
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Held der Arbeit
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
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Hallihallo!
Zitat:
Mir wurde sogar sehr deutlich gemacht, dass selbst die Beschäftigung meiner Frau in dieser Einrichtung eine Betreuung durch mich verbieten würde! Ich würde auch die umfangreichen Möglichkeiten, die die Lebenshilfe bietet nicht durch eine derart ausgewählte Betreuung aufs Spiel setzen!...gibt bestimmt noch Alternativen! Lieben Gruß, Thorsten
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#9 |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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Der 1897 - ich denke, dass ist unstrittig - stellt (in wesentlichen Teilen) die Unabhängigkeit der Betreuer gegenüber Sozialeinrichtungen sicher.
Es gibt hier - richtig Michaela - restriktive Reglungen, die auch ein Richter nicht umgehen kann - wie z.B. die von mir oben erwähnten Tatbestände. Der Gedanke aber so restriktiv zu Ende gedacht, hieße, dass kein Betreuungsverein aus den großen Sozialverbänden Betreuungen aus dem eigenen Stall übernehmen dürfte - sagen wir in einem 50 km entfernten Pflegeheim - weil er ja in "einem Abhängigkeitsverhältnis oder in einer anderen engen Beziehung steht..." (zit.: Abs. 3) Das Entscheidende hier ist, das Abhängigkeitsverhältnis - und das ist auslegungsfähig. Wer hat, möge in den Praxiskommentar von Dodegge und Roth, Rn B44 schauen, wo diese Verhältnisse beschrieben werden. Es sind also immer Einzelfallprüfungen, die was mit den (Disziplinar-) Strukturen der Sozialverbände zu tun haben. Es ist keine Frage, dass eine Heimmitarbeiterin, die sich anschickt, BB zu werden, in der eigenen Einrichtungen keine Betreuungen übernehmen kann. Aber, ein großer Sozialverband, wie die Lebenshilfe es ist, kann schon Strukturen haben, aus denen heraus unmittelbar kein Abhängigkeitsverhältnis begründet werden kann. Gr. R
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#10 |
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Gesperrt
Registriert seit: 02.02.2011
Beiträge: 5
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Hallo Mungo,
das ist alles zu kompliziert, um es hier so konkret zu beschreiben, wie es nötig wäre, um von außen beurteilbar zu sein. Das ist so natürlich nicht sinnvoll einschätzbar. Ich versuche dennoch mal in groben Zügen die Situation zu schildern: Johannes hat massive emotionale Ausbrüche, obwohl er ansonsten ein ruhiger, friedlicher Kerl ist, der es eher allen recht machen möchte. In ihm stauen sich die Aggressionen an, bis sie aus ihm herausbrechen. Seine Mama drückt ihm mit 19 noch die Pickel aus und kontrolliert seinen Stuhlgang. Sie möchte eine beginnende Psychose, die lediglich mit Tabletten zu behandeln ist, attestiert bekommen, um sich jeder anderen Verantwortung nicht stellen zu müssen. In den Sommerferien ist sie nach drei Tagen mit ihm in die Psychiatrie marschiert. Ich habe ihn dort wieder herausgeholt und war anschließend zwei Wochen mit ihm in Holland. Das haben auch die Ärzte befürwortet, obwohl seine Mutter auch das über einen noch längeren Klinikaufenthalt verhindern wollte. Jetzt ist immer wieder strittig: noch mehr Neuroleptika (er bekommt nur ganz schwach dosiert, 75 mg Seroquel) oder endlich auch andere Maßnahmen wie Mediation, mehr Anleitung zur Selbstständigkeit, weniger Kontrolle über ihn usw. Dahinter steckt aber zudem ein Machtkampf zwischen uns beiden. Ich habe mich früher immer ihr gegenüber gefügt – wie Johannes, um des lieben Friedens willen. Und jetzt spürt sie meinen Widerstand –weil es inzwischen um Dinge geht, wo mein Nachgeben mit schwerwiegenden negativen Folgen für Johannes Zukunft verbunden wäre. Und der macht sie rasend. Sie hat sich sogar einen Anwalt genommen, um das alleinige Betreuungsrecht zu erstreiten. Die Richterin hat klar formuliert, dass sie damit keine Chance haben wird. Das alles belastet aber vor allem Johannes zusätzlich. Bei dem angedachten Betreuer habe ich den Eindruck, dass er den medizinischen Teufelskreis der schleichenden Dosiserhöhung bei Ungelöstheit der eigentlichen Probleme, mitmachen könnte, statt sich ihm zu widersetzen. Johannes Mutter rennt ständig von einem zum anderen Arzt – teils für völlig unnötige Untersuchungen (wie eine zweite, feinschichtigere MRT-Aufnahme, obwohl mir ein Neurologe schriftlich bestätigt hat, dass sie klinisch irrelevant bei Johannes wäre). Außerdem möchte sie ihm zusätzlich ein Antiepileptikum verschreiben lassen – ohne dass er tatsächlich Anfälle hat! Auch diese Untersuchungen und Überlegungen suggerieren Johannes ständig, was alles nicht in Ordnung ist mit ihm. Er macht sich bei mir unter Tränen Sorgen, dass etwas in seinem Kopf nicht stimmt. Auch da müsste man seine Mutter bremsen, statt es weiter laufen zu lassen. Das ist aber sehr nervig, sich einer solchen Mutter in den Weg zu stellen und erfordert ein bisschen kritisches Bewusstsein gegenüber der Apparate-Schulmedizin mancher Kliniken. Alles, was ich von anderen höre, deutet darauf hin, dass jener Betreuer gerade dazu nicht zu neigen scheint. Aber ich stimme Dir mit deiner Skepsis gegenüber manchen (nicht zu übermäßiger Selbstkritik neigenden) Pädagogen-Heerscharen – und vor allem deren Verhältnis zu dem Betreuer scheint angespannt zu sein- absolut zu. Da kann ich sogar auf Selbsterfahrung verweisen: auch ich zähle zu dieser Zunft . Das ist aber alles konkret nur schwer einschätzbar für mich: ob da auch institutionelle, Berufsgruppen bezogene Animositäten eine Rolle spielen. Aber es könnte eben gravierende Folgen für Johannes haben, wenn was dran wäre an den Bedenken. Und das beunruhigt mich – gerade weil es so schwer ist an wirklich verlässliche Infos zu kommen. Jedenfalls hat der Betreuer aber keinerlei Erfahrungen mit Menschen mit einer Geistigen Behinderung. Und auch das wäre bei Johannes schon wichtig. Ich weiß nicht, ob man sich als Berufsbetreuer (und dieser leitet außerdem eine relativ große Enrichtung und macht nur "nebenher" auch noch Betreuungen) in so einen Bereich nebenher „einarbeiten“ kann.....Der Hinweis zur Lebenshilfe war sehr wertvoll für mich. Vielen Dank! Deren Angebote möchte ich in Zukunft nämlich jedenfalls intensiviert nutzen, um Johannes auf ein selbstständigeres Leben vorzubereiten (Familienentlastender Dienst, Offene Behindertenarbeit, Wohntraining, usw.). Vielleicht kann man deren Berufsbetreuer aber fragen, wen sie als Alternative empfehlen könnten. Und das schließlich war eigentlich meine Hauptfrage: Ob ich als Vater überhaupt eine Chance habe, dass meine Stimme bei der Auswahl mit gehört wird. Aber wenn ich euch recht verstanden habe, ist das einfach von der Richterin –und bzgl. seines Vorschlags auch vom Herrn der Betreuungsstelle- abhängig. Ich überlege sogar ihn selbst zu fragen, ob er das nicht übernehmen könnte. Ich hatte eben einen sehr guten Eindruck von ihm und habe auch von anderer Seite Gutes über ihn gehört. Ich werde wohl das vertrauensvolle Gespräch zu beiden suchen. Dann fühlt sich keiner von beiden hintergangen, sondern beide wissen, worum es mir geht. Oder würdet ihr das anders handhaben? Aber vielleicht sollte ich vorher einen alternativen Betreuer gefunden haben? Dann muss ich nicht den anderen schlecht reden, sondern kann einen positiv vorschlagen? Andreas |
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