Dies ist ein Beitrag zum Thema Rechte als Tochter bei Betreuung? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
seit einigen Jahren ist der Lebensgefährte meiner Mutter auch deren gesetzlicher Betreuer. Der Grund waren 2 Suizidversuche.
Ich weiß ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 05.11.2007
Beiträge: 2
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Hallo,
seit einigen Jahren ist der Lebensgefährte meiner Mutter auch deren gesetzlicher Betreuer. Der Grund waren 2 Suizidversuche. Ich weiß das ich als Tochter keinerlei Rechte habe, z.B. um zu erfahren wie es meiner Mutter geht, etc. Ich würde gerne wissen wie lange so eine gestzliche Betreuung geht, bzw. wie man sie ändern kann. Z.B. weiß ich das damals, ganz am Anfang einiges von ihrem Vermögen von ihrem Lebensgefährten auf sich selbst umgebucht wurde. Sie hatten/haben gemeinsame Konten, einiges floss dann auf ein Konto das nur ihm gehörte. Alleine weil er Angst hatte das jemand ihnen, falls sie doch in ein Heim müsste weggenommen werden könnte. Er wollte damals die Betreuung auch unbedingt haben, obwohl ich mich auch angeboten hatte. Aber er möchte bis heute nicht das irgendwer Einblicke in seine/ihrer Finanzen bekommt. Nicht einmal ich als Tochter weiß wo und wieviel Geld vorhanden ist (DAS einiges da ist weiß ich aber sicher!) Nun habe ich durch 3. erfahren das sie ihr Haus verkaufen möchten, auf einen Anruf von mir sagte er mir nur das er mich zu gegebener Zeit schon informieren würde wohin sie ziehen. Ich finde das wirklich abscheulich. Er wirft mir vor mich nicht gekümmert zu haben. Auf Nachfragen wie es den beiden gehe kommt immer ein: Gut! Ich bin die einzigste welche zum Geburtstag, Feiertage anruft, sie rufen nicht mal an meinem Geburtstag an. Mehrmals habe ich Hilfe angeboten, dafür bekam ich immer nur mitgeteilt das sie alleine zurecht kommen ich solle meinen Sprit nicht unnötig verfahren. Ich hatte immer das Gefühl das ich störe, also habe ich mich die letzte Zeit nur noch telefonisch gemeldet. Und jetzt das mit dem Umzug. Sie können ja, das ist ja o.k. Aber als Tochter würde man schon gerne wissen wohin die Mutter zieht. Der Lebensgfähte ist nun 75 und auf ewig wird er wohl auch nicht mehr so können wie bisher. Ich finde es bitter wenn die Tochter so gar kein Mitspracherecht hat. Gibt es da keine Möglichkeit? lg kendo |
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#2 |
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Gesperrt
Registriert seit: 31.01.2011
Beiträge: 9
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Hallo Kendo,
wende dich mit deinem Ersuchen an das Vormundschaftsgericht, besser noch an die zuständige Betreuungsstelle eurer Stadt. Wenn deine Mutter dich ausschließt, hast du keinerlei Handhabe. Der Betreuer, also der Lebensgefährte, darf den Umgang nicht unterbinden. Es kommt natürlich auf den Sachbearbeiter der Betreuungsstelle an, aber bei uns hier, würden die Behördenleute weiterhelfen. Wenn alles nicht hilft, kannst du einen Betreuerwechsel anregen, gerade auch im Hinblick auf das Alter des Betreuers und sein ausgrenzendes Verhalten. Grüße |
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#3 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,904
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Hallo kendo,
nein, da gibt es keinerlei Möglichkeiten. Und ehrlich gesagt kann ich nicht verstehen auf welcher Grundlage Du Auskunft über das evtl. vermögen Deiner Mutter haben möchtest. Oder was Deine Mutter so plant. Klar, in Familen mit guten verhältnissen untereinander sind solche Auskünfte selbstverständlich aber das schient hier ja nicht der Fall zu sein. Kinder können Eltern nicht zur Liebe zwingen, genau wie umgekehrt. Bei einer Betreuung wird derjenige vom Gericht gefragt wer der Betreuer werden soll und deine Mutter hat sich wohl für ihren Lebensgefährten entschieden. Dies solltest Du akzeptieren. Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#4 | |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,904
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Sorry, das
Zitat:
Gruss Michaela
__________________
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#5 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,302
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Hallo,
Zitat:
Der Lebensgefährte muss nach Beedigung durch Wechsel oder Tod eine Rechnungslegung über den gesamten Betreuungszeitraum einreichen, wenn ihm die Erben keine Entlastung erteilen. Spätestens dann bekommst Du Einblick in alles. |
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#6 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,302
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Ps.
Zitat:
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#7 | |
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Stammgast
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 519
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Zitat:
Selbstverständlich möchte eine Tochter auch wissen, wohin ihre Mutter zieht. Wenn Ihre Mutter Ihnen das aus welchen Gründen auch immer nicht verheimlichen will, wird sie Ihnen das auch sagen. Und was das Haus betrifft, das kann Ihre Mutter allein entscheiden oder wenn sie das nicht mehr kann, wird der Betreuer eine gerichtliche Genehmigung hierzu einholen. Grüsse andre
__________________
Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen, dass Möglichkeiten genutzt werden, die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen, zu bessern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern.(§ 1901 Abs. 4 BGB) |
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