Dies ist ein Beitrag zum Thema Sind betreuer.... im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
verpflichet über Vorgänge den Betreuten in kenntnis zu setzen?
Beispiel bei mir meine betreuerin hat ohne Rückfrag einfach eine Ratenzahlungsvereinbarung ...
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#1 |
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Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 23.06.2010
Ort: DUISBURG
Beiträge: 57
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verpflichet über Vorgänge den Betreuten in kenntnis zu setzen?
Beispiel bei mir meine betreuerin hat ohne Rückfrag einfach eine Ratenzahlungsvereinbarung bei der ARGE getroffen , müßte meine betreuerin mich nicht vorher in kenntnis setzen was mit mein "geld" passiert? Und noch was warum werden Briefe der ARGE oder z,b der Krankenkasse direkt zur Betreuerin versendet? |
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#2 |
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Volunteer
Registriert seit: 02.05.2009
Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 110
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Es hängt sicher davon ab, welche Aufgaben Deine Betreuerin hat. So pauschal läßt sich die Frage leider nicht beantworten.
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LG Chrissi |
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#3 |
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Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 23.06.2010
Ort: DUISBURG
Beiträge: 57
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#4 |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
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Das ist, was die Vermögenssorge betrifft, hier schon an andere Stelle diskutiert worden.
Sofern dort kein Einwilligungsvorbehalt vorliegt oder es handelt sich nicht um eine Verfügung zum Wohle des Betroffenen (sagen wir z.B. die Abtretung der Miete aus der Grundsicherung, wenn es bei der Mietzahlung Probleme gegeben haben sollte) sind Vermögensverfügungen gegen den Willen des Betroffenen nicht möglich. Wenn diese Ratenzahlungsvereinbarung zu deinem Wohle erfolgte - z.B. um deinen Wohnraum zu erhalten, hat die betreuerin rechtmäßig gehandelt. Unbeschadet dessen versuche ich, diese Sachen mit den Betreuten auch abzustimmen. Post der Behörden ziehe ich regelmäßig auch an mich, zumal Behörden den Betreuer als Ansprechpartner betrachten. Gr. R
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
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#5 | ||||
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,904
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Zitat:
Viele Betreute sind froh, dass sie sich auch nicht mehr darum kümmern müssen die Post bei denen etwas erledigt werden muss nicht sofort an ihren Betreuer weiter geben zu müssen. Betreuer sind foh wenn ihre Kunden Dinge alleine und gut erledigen, aber es geht auf Dauer nicht der Post hinterherrennen zu müssen und immer wieder festzustellen, dass etwas versäumt wurde. Grüsse Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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Stammgast
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 519
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Zitat:
Was die Briefe von Behörden etc. betrifft: sobald sich der rechtl. Betreuer dort als gesetzlicher Vertreter gemeldet hat, muß die Behörde an diesen zustellen. Das verlangen die Verwaltungsverfahrens- und - zustellungsvorschriften. Wichtige Post muß Dir Dein Betreuer selbstverständlich dann zur Verfügung stellen..... Es soll ja nicht um Dich herum betreut werden, sondern mit Dir, mit dem Ziel Dich mit zu beteiligen ... damit Du es bald wieder allein kannst. Gruß andre
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Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen, dass Möglichkeiten genutzt werden, die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen, zu bessern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern.(§ 1901 Abs. 4 BGB) |
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