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Sind betreuer....

Dies ist ein Beitrag zum Thema Sind betreuer.... im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
verpflichet über Vorgänge den Betreuten in kenntnis zu setzen? Beispiel bei mir meine betreuerin hat ohne Rückfrag einfach eine Ratenzahlungsvereinbarung ...


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Alt 05.02.2011, 10:54   #1
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Registriert seit: 23.06.2010
Ort: DUISBURG
Beiträge: 57
Standard Sind betreuer....

verpflichet über Vorgänge den Betreuten in kenntnis zu setzen?

Beispiel bei mir meine betreuerin hat ohne Rückfrag einfach eine Ratenzahlungsvereinbarung bei der ARGE getroffen , müßte meine betreuerin mich nicht vorher in kenntnis setzen was mit mein "geld" passiert?

Und noch was warum werden Briefe der ARGE oder z,b der Krankenkasse direkt zur Betreuerin versendet?
lesbedu ist offline  
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Alt 05.02.2011, 12:23   #2
Volunteer
 
Benutzerbild von Chrissi
 
Registriert seit: 02.05.2009
Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 110
Standard Betreuten in Kenntnis setzen

Es hängt sicher davon ab, welche Aufgaben Deine Betreuerin hat. So pauschal läßt sich die Frage leider nicht beantworten.
__________________
LG
Chrissi
Chrissi ist offline  
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Alt 05.02.2011, 12:45   #3
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Registriert seit: 23.06.2010
Ort: DUISBURG
Beiträge: 57
Standard

Zitat:
Zitat von Chrissi Beitrag anzeigen
Es hängt sicher davon ab, welche Aufgaben Deine Betreuerin hat. So pauschal läßt sich die Frage leider nicht beantworten.
In allen Bereichen!
lesbedu ist offline  
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Alt 06.02.2011, 05:26   #4
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 948
Standard

Das ist, was die Vermögenssorge betrifft, hier schon an andere Stelle diskutiert worden.
Sofern dort kein Einwilligungsvorbehalt vorliegt oder es handelt sich nicht um eine Verfügung zum Wohle des Betroffenen (sagen wir z.B. die Abtretung der Miete aus der Grundsicherung, wenn es bei der Mietzahlung Probleme gegeben haben sollte) sind Vermögensverfügungen gegen den Willen des Betroffenen nicht möglich.
Wenn diese Ratenzahlungsvereinbarung zu deinem Wohle erfolgte - z.B. um deinen Wohnraum zu erhalten, hat die betreuerin rechtmäßig gehandelt. Unbeschadet dessen versuche ich, diese Sachen mit den Betreuten auch abzustimmen.

Post der Behörden ziehe ich regelmäßig auch an mich, zumal Behörden den Betreuer als Ansprechpartner betrachten.

Gr. R
__________________
"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!"
Rudi ist offline  
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Alt 06.02.2011, 07:24   #5
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,904
Standard

Zitat:
Zitat von lesbedu Beitrag anzeigen
Zitat:
verpflichet über Vorgänge den Betreuten in kenntnis zu setzen?
prinzipiell sicher: ja. Wobei das im Einzelnen sicher noch von der Ausgangssituation abhängt. Der betreuer muss nicht immer wieder jede einzelne Handlung ständig neu besprechen.

Zitat:
Beispiel bei mir meine betreuerin hat ohne Rückfrag einfach eine Ratenzahlungsvereinbarung bei der ARGE getroffen , müßte meine betreuerin mich nicht vorher in kenntnis setzen was mit mein "geld" passiert?
Die "Kenntnis was mit Deinem Geld passiert ist" solltest Du vorher schon gehabt haben. Bei der Arge kauft man nicht auf Raten Dinge ein, sondern da hat man vorher zuviel Geld gehabt, und es besteht ein Rückforderungsanspruch.
Ein Beispiel: eine Betreute will die Zuzahlungsbefreiung unbedingt jetzt im Januar haben. Das wird erledigt und die KV bucht die Vorauszahlung ab. Die Betreute beschwert sich jetzt, dass etwas vom Konto abgebucht wurde. Das habe sie nicht gewusst.

Zitat:
Und noch was warum werden Briefe der ARGE oder z,b der Krankenkasse direkt zur Betreuerin versendet?
Damit es nicht zu weiteren Unannehmlichkeiten bei Dir kommt. Sollten bestimmte Schreiben nicht zeitnah erledigt werden können folgen Sanktionen.
Viele Betreute sind froh, dass sie sich auch nicht mehr darum kümmern müssen die Post bei denen etwas erledigt werden muss nicht sofort an ihren Betreuer weiter geben zu müssen. Betreuer sind foh wenn ihre Kunden Dinge alleine und gut erledigen, aber es geht auf Dauer nicht der Post hinterherrennen zu müssen und immer wieder festzustellen, dass etwas versäumt wurde.

Grüsse Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden.
michaela mohr ist offline  
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Alt 07.02.2011, 20:02   #6
Stammgast
 
Benutzerbild von andre
 
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 519
Standard Pflichten rechtlicher Betreuer

Zitat:
Sind betreuerverpflichet über Vorgänge den Betreuten in kenntnis zu setzen? Beispiel bei mir meine betreuerin hat ohne Rückfrag einfach eine Ratenzahlungsvereinbarung bei der ARGE getroffen , müßte meine betreuerin mich nicht vorher in kenntnis setzen was mit mein "geld" passiert?Und noch was warum werden Briefe der ARGE oder z,b der Krankenkasse direkt zur Betreuerin versendet?
Hallo, generell gilt : "Ehe der Betreuer wichtige Angelegenheiten erledigt, bespricht er sie mit dem Betreuten" (§ 1901 BGB) Die ARGE Problematik könnte eine solche wichtige Angelegenheit sein, denn AlgII Einkommen ist Existenzminimum und da sollten Raten schon besprochen werden.
Was die Briefe von Behörden etc. betrifft: sobald sich der rechtl. Betreuer dort als gesetzlicher Vertreter gemeldet hat, muß die Behörde an diesen zustellen. Das verlangen die Verwaltungsverfahrens- und - zustellungsvorschriften. Wichtige Post muß Dir Dein Betreuer selbstverständlich dann zur Verfügung stellen..... Es soll ja nicht um Dich herum betreut werden, sondern mit Dir, mit dem Ziel Dich mit zu beteiligen ... damit Du es bald wieder allein kannst. Gruß andre
__________________
Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen, dass Möglichkeiten genutzt werden, die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen, zu bessern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern.(§ 1901 Abs. 4 BGB)
andre ist offline  
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