Dies ist ein Beitrag zum Thema Keine Angst vor Betreuung? Gegendarstellung! im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Das ist alles zu vage. Das sind Ihre Bewertungen, keine Fakten, mit denen man sich auseinander setzen könnte. Darum kann ...
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#21 |
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Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 529
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Das ist alles zu vage. Das sind Ihre Bewertungen, keine Fakten, mit denen man sich auseinander setzen könnte. Darum kann ich dazu auch nichts sagen.
Wenn man Missstände aufdecken will, dann gibt es unter Umständen nur den Weg, dass man die eigene Existenz in die Waagschale wirft. Ob man das will oder kann, muss jeder für sich entscheiden. Vage Andeutungen werden keinen Ritter in funkelnder Rüstung hervorlocken, der den Kampf für Sie führt.
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Die gefährlichsten Unwahrheiten sind die Wahrheiten, mäßig entstellt. (Georg Christoph Lichtenberg) |
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#22 | |
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Stammgast
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 519
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Zitat:
freundliche Grüsse andre
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Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen, dass Möglichkeiten genutzt werden, die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen, zu bessern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern.(§ 1901 Abs. 4 BGB) |
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#23 |
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Stammgast
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 559
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hallo andre,
ich möchte Deinen Schlußanmerkung etwas abändern: Der Staat hat auch kein Recht , den Betroffenen durch einen Betreuer erziehen oder bessern zu lassen , selbst wenn dieser keinen freien Willen hat. f w u |
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