Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Keine Angst vor Betreuung? Gegendarstellung!

Dies ist ein Beitrag zum Thema Keine Angst vor Betreuung? Gegendarstellung! im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Das ist alles zu vage. Das sind Ihre Bewertungen, keine Fakten, mit denen man sich auseinander setzen könnte. Darum kann ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Forum für Angehörige und betreute Menschen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren


Forum Betreuung Melden Sie sich an Kontaktieren Sie uns

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Ansicht
Alt 31.03.2011, 18:18   #21
Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
 
Benutzerbild von ronja
 
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 529
Standard

Das ist alles zu vage. Das sind Ihre Bewertungen, keine Fakten, mit denen man sich auseinander setzen könnte. Darum kann ich dazu auch nichts sagen.

Wenn man Missstände aufdecken will, dann gibt es unter Umständen nur den Weg, dass man die eigene Existenz in die Waagschale wirft. Ob man das will oder kann, muss jeder für sich entscheiden.

Vage Andeutungen werden keinen Ritter in funkelnder Rüstung hervorlocken, der den Kampf für Sie führt.
__________________

Die gefährlichsten Unwahrheiten sind die Wahrheiten, mäßig entstellt.
(Georg Christoph Lichtenberg)


ronja ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 31.03.2011, 21:03   #22
Stammgast
 
Benutzerbild von andre
 
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 519
Standard

Zitat:
Zitat von Saul Beitrag anzeigen
Ich habe schreckliche Erfahrungen mit Pflege und Betreuung machen müssen ....
Würde gerne nähere Angaben machen, möchte aber in meinem gesellschaftlichen Umfeld kein Mitleid erwecken, bzw. weiterhin Anonymität genießen.
Hallo, was erwarten Sie dann konkret vom Leser Ihres Beitrages ?
freundliche Grüsse andre
__________________
Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen, dass Möglichkeiten genutzt werden, die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen, zu bessern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern.(§ 1901 Abs. 4 BGB)
andre ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 31.03.2011, 21:59   #23
fwu
Stammgast
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 559
Standard

hallo andre,

ich möchte Deinen Schlußanmerkung etwas abändern:

Der Staat hat auch kein Recht , den Betroffenen durch einen Betreuer erziehen oder bessern zu lassen , selbst wenn dieser keinen
freien Willen hat.

f w u
fwu ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 09:11 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27