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Anzeige - ja oder nein?

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Hallo zusammen, ich bräuchte mal ein paar Meinungen zu folgendem Fall. Meine Mutter leidete an Demenz (geschaftsunfähig) und mein Bruder ...


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Alt 09.02.2011, 19:55   #1
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Registriert seit: 04.02.2011
Beiträge: 2
Standard Anzeige - ja oder nein?

Hallo zusammen,
ich bräuchte mal ein paar Meinungen zu folgendem Fall.

Meine Mutter leidete an Demenz (geschaftsunfähig) und mein Bruder war für ca. zwei Jahre ehrenamtlicher Betreuer. Nachdem sie gestorben ist und mein Bruder sich immer "gott-kaiserischer" verhalten hatte, wollte ich mal genauer wissen was er so alles gemacht hat. (Wir sind beide Erben per Erbvertrag)
Um eine halbwegs vollständige Rechenschaft zu erhalten brauchte ich schon mehrere Anläufe und eine gerichtliche Klagedrohung.

Erst mal ein paar Infos zum besseren Verständnis:
Sie besaß zwei Immobilien. Er und ich erhalte als Erbe je eine Immobilie wobei keiner dem anderem einen Ausgleich schuldet, wegen evtl. Mehrwert. Ich wohne in einer. Er mit ihr in Zweifamilienhaus, wobei jeder eine eigene Wohneinheit hat. Jeder mietfrei (kalt Miete).

So,
nun hat er sich die kompletten Nebenkosten seiner Wohneinheit (keine getrennte Erfassung) von der Betreuten zahlen lassen (wobei er ca. das 4 bis 5 fache von ihrem Einkommen hat).
Desweiteren sind noch erhebliche Investitionen von der Betreuten in das Haus geflossen. (Da er das Haus erbt und keinen Ausgleich zahlen muss, indirekte Bereicherung)
Bei der Anfangsvermögensaufstellung ans Betreuungsgericht wurden neben einer Rente auch Bankguthaben "vergessen". Praktischerweise wurden sie im Laufe der Zeit aufgelöst und auf die bekannten Konten übertragen. Nun gibt es, in den Augen des Rechtspflegers über die jährliche Berichtslegung, auch keine Vermögensminderung mehr. Da unser Gericht niemals am Ende der Betreuung eine detaillierte Rechnungslegung verlangt, sondern nur eine Schlußaufstellung, und der Rechtspfleger das auch offen sagt kann man sich ja darauf einstellen.

Nachdem ich die aus meiner Sicht unnötigen Investitionen etc. mit Begründung zurückgefordert habe (ca. 30000€), hat er sie auf ohne Probleme innerhalb von zwei Wochen zurückgezahlt. Dürfte sich also um ein Schuldeingeständnis handeln, da niemand anhand eines privaten Briefes einfach soviel Geld überweisst.


Bis jetzt ist alles nicht-amtlich. Es stellt sich für mich die Frage: Soll ich es auf sich beruhen lassen und mich mit einem nachhaltig gestörtem Vertrauenverhältnis abfinden oder alles amtlich bei Staatsanwaltschaft und Betreuungsgericht melden?
Anardil ist offline  
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Alt 09.02.2011, 20:14   #2
Admin
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,585
Standard

Moin Anardil

so wie Du das geschildert hast, ist da eine ordentliche Sauerei gelaufen. Es ist Deine subjektive Schilderung, die andere Seite ist nicht bekannt.
Aber angenommen, Du hast recht und es war/ist so:

Wieviel Geld ist veruntreut worden?
Wieviel Geld ist noch vorhanden?
Welche Chancen hast Du, von dem Geld noch was abzubekommen?
Wieviel Nerverei und Streß kannst du aushalten?
Welche Opfer an Deiner eigenen seelischen Gesundheit - aber auch an Geld - bist Du bereit
im Streit mit Deinem Bruder zu bringen?

Diese Fragen sollst Du nicht hier im Forum beantworten,
aber die mußt Du Dir selber stellen, wenn Du abwägen willst, was Dir die Angelegenheit wert ist. Was Du gewinnst und was Du verlierst.

Wenn Du dich mit Deinem Bruder streiten willst, dann wirst Du nicht um einen Rechtsanwalt herumkommen - und der wird nicht um das zu gewinnende Erbe drum herumlaufen, sondern einen guten Teil davon einstreichen...

Eine weise Entscheidung und
viel Glück bei der Umsetzung

wünscht

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 09.02.2011, 20:22   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.02.2011
Beiträge: 2
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Hallo,

also Betrag waren so 30000€. Aber wie gesagt das wurde alles ohne großen Protest auch schon rücküberwiesen. Also ist der Schaden an sich schon beglichen.

Ich habe natürlich vorher ausreichend Beweise gesammelt. Und nachdem er nicht protestiert hat, muss ihm alles schon bewusst sein.
Anardil ist offline  
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Alt 09.02.2011, 20:38   #4
Stammgast
 
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 512
Standard

Insgesamt eine miese Nummer, denn es wird noch nicht alles sein was da noch gelaufen ist, wenn es System hatte.
Versuch möglichst viele Unteralgen zu sichten und Dir ein Bild zu machen um welche Summen es geht.
In Bezug auf das falsche Vermögensverzeichnis schaut es sehr geplant aus dieses Geld nebenbei abzugreifen...

Um es mal zu platt zu sagen, wenn die Nummer durch ist werdet ihr wahrscheinlich miteinanders auch durch sein, egal wer gewinnen wird. Da es kein Fremder ist, ist die Geschichte um einiges härter und anstrengender und wird schmutzig werden, ausser Dein Bruder ist in allen Punkten so und reguliert wie bei den Modernisierungen sobald Du ihn darauf ansprichst..

In Bezug auf die 30T würde ich eine andere Sicht auch in betracht ziehen und es weniger als Schuldeingeständnis sehen, sondern als Einsicht dass es "ungerecht" war nur sein zukünftiges Haus zu modernisieren - auch wenn es in diesm Kontext sehr schwer fällt...


Wie Du selbst sagst, Du musst Kohle gegen Bruder abwägen.
gonzo ist offline  
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Alt 11.02.2011, 17:19   #5
Einsteiger
 
Registriert seit: 30.11.2010
Beiträge: 12
Standard Anzeige-ja oder nein

Ohne genaue Kenntnisse über den Wert der Immobilien kann man kaum einen Rat geben wie man die Auseinandersetzung richtig macht.
Aus meiner Sicht würde ein Gerichtsverfahren und die Anwälte sehr viel Geld kosten.
Berücksichtigen solltest Du noch folgendes.
-Dein Bruder hat die Mutter betreut und hat einige Arbeit auf sich genommen.
-Er hat in gewisser Weise einen Ausgleich freiwillig bezahlt mit 30000,- EUR
-Ein Nachweis über die Kosten die er aufgewendet hat wird nur schwierig zu erhalten sein.
-Deshalb mein Vorschlag: Die 30000,- annehmen und alles weitere auf sich beruhen lassen. Sonst können die zu erwartenden Kosten noch teurer werden als ein neuer Zahlungsausgleich.
-Die Nervenbelastung richtet möglicherweise noch mehr Schaden an.
Vielleicht willst Du irgendwann Deinem Bruder doch nochmal die Hand reichen?
Grüße KarlErich
KarlErich ist offline  
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