Dies ist ein Beitrag zum Thema Gesetzliche Betreuerin verweigert erneuten Antrag auf Pflegestufe im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ich habe eine Frage und zwar wird die Mutter von meinem besten Freund von einer gesetzl. Betreuerin betreut jetzt hat ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 09.06.2006
Ort: Köln
Beiträge: 244
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Ich habe eine Frage und zwar wird die Mutter von meinem besten Freund von einer gesetzl. Betreuerin betreut jetzt hat diese Dame sich in letzter Zeit einige Dinge erlaubt die ich nicht ganz ok finde.
Ganz besonders das sie sich sich jetzt weigert trotz ärztlicher Bescheinigung einen erneuten Antrag auf festlegung einer Pflgestufe zu stellen. Ich erzähle am besten mal von Anfang an. Letztes Jahr wurde nach dem die ältere Dame mehrmals gefallen ist und auch deswegen im Krankenhaus landete ein erster Antrag auf Pflegestufe gestellt, dieser wurde abgelehnt. Die betreuerin weigerte sich damals schon Widerspruch einzulegen. Damit wurde sich dann erstmal abgefunden. Dann kurz vor Weihnachten gab die Betreuerin der Putzfrau dieser Dame das Taschengeld für die Betreute mit. Da die alte Dame aber wegen eines Sturzes wieder im Krankenhaus lag hielt die Putzfrau das Geld ein, mit der Begründung sie müsse erst Rücksprache mit der Betreuerin halten ob sie ( Putzfrau) ihr das Geld geben dürfte. Das Geld ging dann wohl auch komplett an die Betreuerin zurück. Dann wurde auf meine anregung hin ein Test auf Demenz gemacht, wobei dann zwar keine Demenz rauskam sondern das die alte Dame an extremer Fallsucht leidet und eine Heimunterbringung notwendig wäre. Jetzt geht die Betreuerin hin und verweigert einen erneuten Antrag aucf Zuteilung einer Pflegestufe mit der Begründung der Arzt würde ja viel schreiben wenn der Tag lang wäre und ein erneuter antrag würde ja eh wieder Abgelehnt. Meine Dozentin ( lerne gerade den Beruf der Demenzbegleiterin) der ich dieses Arztschreiben ( mit Einverständnis der Betroffenen) zeigte, meinte auch die Dame wäre Pflegebedürftig. So nun meine Frage : 1. durfte die Betreuerin der Putzfrau das Geld für die alte Dame einfach mitgeben? 2. Darf die Betreuerin einen erneuten Antrag auf Pflegestufe verweigern. Sie scheint ja hellseherische Fähigkeiten zu haben. 3. Was kann der Sohn der Betreuten gegen diese Betreuerin unternehmen? Die gute Frau ruft ja auch nicht mehr zurück wenn der Sohn sie um ein Gespräch bittet.
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#2 |
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Einsteiger
Registriert seit: 30.11.2010
Beiträge: 12
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Hallo an die Fragende.
Die Betreute ist nicht entmündigt, aber die Betreuerin hat alle Rechte die den Angehörigen verweigert werden. Das heißt der Angehörige kann sich nicht beschweren aber er kann versuchen sich mit der Betreuerin zu einigen. Geht das nicht dann soll die Betreute eine Willenserklärung verfassen und an das Gericht schicken und sich beschweren. Wenn sie das nicht allein kann (warum auch immer) dann kann ihr dabei jemand helfen. Zum Beispiel die Fragestellerin oder der Sohn. Die Erklärung, die Beschwerde oder die Forderung muss von der Betreuten kommen. Dann muss sich das Vormundschafts-,Betreuungsgericht darum kümmern. Grüße KarlErich Geändert von KarlErich (11.02.2011 um 17:47 Uhr) |
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#3 |
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Einsteiger
Registriert seit: 30.11.2010
Beiträge: 12
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Hallo
Ich muss mich nochmals melden. Wenn die Mutter pflegebedürftig ist dann muss sie doch von jemand gepflegt werden. Wer ist das und kann derjenige die erforderlichen Pflegezeiten angeben? Vielleicht habt ihr euch noch niemals um die Formalitäten gekümmert. Unklar ist auch für welche Bereiche die Betreuerin zuständig ist. Für welche Aufgaben ist die Betreuerin zuständig? Vielleicht habt ihr auch nur ungewisse Vorstellungen was die Betreuerin alles machen muss. Ein Betreuer ist kein Mädchen für Alles. Klärt dies einmal, möglicherweise kann die Mutter auch ohne Betreuerin einen Antrag bei der Krankenkasse stellen ohne die Betreuerin. Grüße KarlErich. |
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#4 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,904
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Hallo zusammen,
ich möchte KarlErich`s Meinung mit unterstützen bzw. bekräftigen. Die Mutter könnte selbst die Einstufung zur Pflege beantragen, da reicht zunächst ein Einzeiler mit Unterschrift, das ist kein Hexenwerk. Ich warne allerdings vor den vielen "Fremdeinschätzungen" in der Art von, mein Dozentin hat gesagt sie ist pflegebedürftig. Solche Aussagen disqualifizieren in meinen Augen eher. Was jemand von aussen zu sehen scheint entspricht nicht unbedingt den Tatsachen. Und es gibt viele Situatuonen wo die Umwelt sagt; da sollte sich ein Pflegedienst darum kümmern aber derjeneige um den es geht sitzt da, wenn die Begutachtung ist und erzählt voller Stolz was er alles noch selbst erledigen kann. Einstufungen zur Pflege sollte man nicht unbedingt ständig stellen und auch ein Widerspruch muss gut überlegt und begründet sein. Manchmal ist es sinnvoller noch 2 oder 3 Monate abzuwarten bis man wieder aktiv wird, das kann von einem Forum raus aber wirklich auch nicht beurteilt werden. Zu der Sache mit den vergeblichen Rückrufbitten: gerade wenn Angehörige mit Betreuerentscheidungen nicht einverstanden sind folgen in der Regel unzählige Telefonanrufe. Ich persönlich bin schon gerne bereit 2 bis 3 Mal die Gründe für mein Handeln zu erklären (wenn das gesamte Verhältnis ein gutes ist) aber wenn die Rückfragen dann immer noch weitergehen dann ignoriere ich das auch. Ich muss schliesslich Zeit genug haben um meine Arbeit für den Betreuten erledigen zu können. Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#5 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 09.06.2006
Ort: Köln
Beiträge: 244
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Hallo erstmal danke für eure Antworten.
Die Betreuerin ist unter anderem für die Gesundheitssorge und die finanzen bestellt, mehr weis ich jetzt auch nicht. Das mit dem erneuten Antrag bei der KK bzw PK hat die Dame schon versucht aber die KK / PK nimmt den Antrag nicht an, muss die Betreuerin machen. Der erste Antrag auf Pflegestufe erfolgte mitte letzten Jahres. Die Frau bekommt morgens Besuch von einem Pflegedienst die Schwester sorgt dann dafür das sie ihre Medikamente nimmt und hilft ihr beim Ankleiden. Sie wohnt in einer Art Betreutes Wohnen für ältere Leute. Was genau da jetzt abgeht kann ich nicht genau sagen , da ich es immer nur über den Sohn erfahre. Aber ich persönlich empfinde den Satz der Betreuerin " DEr Her Dr. F kasnn viel schreiben, bei Ihnen hat sich ja nix verschlimmert" schon eine Frechheit. Ich werde der Dame auf jeden Fall helfen einen Einzeller bei der KK einzureichen das Attest vom Arzt liegt denen ja vor und gleichzeitig eine Beschwerde beim zuständigen Gericht einreichen. Es geht m. M. nach ja auch nicht dass, das Taschengeld einfach der Putzfrau mitgegeben wird und die Empfangsberechtigte es nicht bekommt nur weil sie durch einen Sturz im KH war. Ich hatte das mit meiner Dozentin nur angebracht um die Situation der Dame etwas zu verdeutlichen und meine Dozentin ist halt der meinung die Dame wäre pflegebedürftig. In dem Schreiben vom Arzt steht ja auch das sie Hilfe benötigt, da sie extreme Fallsucht und Gangataxie durch einen Schlaganfall hat. Bei Interesse kann ich das Schreiben später mal abtippen. Eure Worte haben mir schon weiter geholfen.
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Geändert von candys (12.02.2011 um 13:51 Uhr) |
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