Dies ist ein Beitrag zum Thema benachrichtung durch AG bei Hausverkauf einer Betreuten im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Guten Abend, mich interessiert, ob das Amtsgericht die Kinder einer durch das AG Betreuten informieren muss, wenn der Hausverkauf der ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 03.01.2011
Beiträge: 6
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Guten Abend, mich interessiert, ob das Amtsgericht die Kinder einer durch das AG Betreuten informieren muss, wenn der Hausverkauf der Betreuten ansteht, da das Geld für das Heim aus der mtl. Rente und den Mieteinnahmen nicht ausreicht.
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#2 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,904
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Hallo Dresden,
das muss das Amtsgericht natürlich nicht. Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#3 |
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Gesperrt
Registriert seit: 03.01.2011
Beiträge: 6
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hallot und danke für die rasche Antwort.
Ich hatte vor einiger Zeit gelesen, dass man ein Einspruchsrecht hat gegen den Verkauf. Vorausgesetzt man ist schriftlich durch das AG unterrichtet worden, dass die Frau künftig unter Betreuung steht. Ich hoffe, dies ist verständlich ausgedrück. Habe nicht viel Ahnung. |
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#4 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,904
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Hallo,
wenn Geld gebraucht wird um die Heimkosten einer Betreuten zu zahlen und dieses geld in Form von Eigentum vorhanden ist, dann wird das Gericht natürlich den Verkauf genehmigen. Wozu da ein Widerspruch? Etwas anderes macht auch keinen Sinn, wer sonst soll das Heim bezahlen? Gruss Michaela
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#5 |
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Gesperrt
Registriert seit: 03.01.2011
Beiträge: 6
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Meine Frage ist: Muss man von Seiten des AG über den Hausverkauf informiert werden, wenn man auch schriftlich über die Betreuung durch das Gericht informiert wurde.
(Egal, ob ein Einspruch Sinn macht.) |
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#6 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,585
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Moin Moin
Nein, man - also die Kinder - müssen vom Gericht nicht schriftlich (oder mündlich) über den Hausverkauf informiert werden. Nach dem neuen FamFG sind die engen Angehörigen zumindest bei der Einrichtung der Betreuung als Verfahrensbeteiligte anzusehen, so sie denn bekannt sind. Deshalb wurdest Du möglichweise bzgll. der Einrichtung der Betreuung informiert und zumindest ein Stück weit in das Verfahren einbezogen. Das Gericht hast sich dann für einen anderen Betreuer entschieden - ist aber nicht mehr verpflichtet allen Verfahrensbeteiligten dies mitzuteilen. Für Fragen, die sich im Laufe der Betreuung auftun (z.B. Hausverkauf oder sonstige genehmigungspflichtige Belange), sind die Angehörigen nicht mehr als Verfahrensbeteiligte anzusehen und deshalb auch nicht mehr zu informieren. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#7 |
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Gesperrt
Registriert seit: 03.01.2011
Beiträge: 6
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Danke für Deine aufschlussreiche Antwort. Da kann man was mit anfangen. Herzlichst .... Gabi
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#8 |
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Gesperrt
Registriert seit: 03.01.2011
Beiträge: 6
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Noch eine letzte Frage : War das früher einmal anders geregelt ?
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#9 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 22.01.2011
Ort: Niederbayern
Beiträge: 215
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Hallo,
vielleicht hast Du mal eine Situation mitbekommen in der ein Vorkaufsrecht bestand, da müsste wohl informiert werden - denke aber eher durch den Betreuer als Verkäufer als über das AG. Viele Grüße BB-Interessentin |
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#10 |
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Gesperrt
Registriert seit: 03.01.2011
Beiträge: 6
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Nein - gab es leider nicht - nur im notariell. Testament ist ein Vermächtnis eingetragen: d. h. ein sohn kann das haus erwerben und muss de Bruder anschließend ausbezahlen.
Danke für die Antwort .. Gruss Gabi |
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