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Einspruch zur Betreuung bzw gegen den angedachten Betreuer?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Einspruch zur Betreuung bzw gegen den angedachten Betreuer? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ich bin neu auf dieser Seite und muss auch gleich auf die Tube drücken, weil meine "Einspruchsfrist" zum 22.02.2011 endet. ...


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Alt 15.02.2011, 21:56   #1
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Registriert seit: 15.02.2011
Beiträge: 3
Frage Einspruch zur Betreuung bzw gegen den angedachten Betreuer?

Ich bin neu auf dieser Seite und muss auch gleich auf die Tube drücken, weil meine "Einspruchsfrist" zum 22.02.2011 endet. Damit ich gezielte Informationen erhalten kann, hole ich etwas weiter aus. Meine Familie bestand aus 4 Mitgliedern: Vater, Mutter, ein Bruder und meine Wenigkeit. Leider trifft uns das Schicksal in den letzten Jahren ziemlich hart. Vor 3 Jahren verunglückte meine Mutter und ist seit dem vom Kopf abwärts gelehmt. Durch eine Schädigung des Gehirns auch nicht mehr voll zurechnungsfähig. Mein Vater hat die Pflege und Versorgung übernommen und wir Kinder haben ihn unterstützt, so weit es unser Berufs- und auch Familienleben zu ließ.

Leider erkrankte mein Vater 2009 unheilbar und starb im Sommer 2010. Doch bevor es so weit war, hat er mit letzter Kraft für die Unterbringung meiner Mutter im Pflegeheim gesorgt. Die Kosten werden komplett übernommen, weil es kein Selbstverschuldeter Unfall war. Durch Zufall habe ich Ende letzter Woche erfahren, dass mein Bruder die Betreuung beantragt und sich und seine Freundin als Betreuuer vorgeschlagen hat.

Ich bin jetzt etwas überfordert mit der Situation, weil ich nicht weiß, was es für meine Mutter und auch für mich bedeutet. Ich dachte immer, sie ist im Pflegeheim gut aufgehoben und dort kümmert man sich um die gesundheitlich wichtigsten Dinge. Das Wenige an finanziellen Angelegenheiten sollten eigentlich mein Bruder und ich übernehmen.

Speziell würde mich interessieren:
- hätte ich über den Antrag informiert werden müssen?
- die Richterin hat den Antrag für 10 Tage auf Eis gelegt, damit ich im Sinne meiner Mutter glaubhafte Argumente habe, die gegen die beiden als Betreuuer sprechen. Was können das für Argumente sein?
- ich weiß, das beide selber in Therapie sind, muss/kann ich das beim Amtsgericht angeben
- was passiert mit dem Haus meiner Mutter? Es steht leer und wird nicht genutzt, meine Mutter wird definitiv nicht mehr dort einziehen
- was ist mit dem Vermögen, ich meine gelesen zu haben, dass leibliche Kinder nicht zur Vermögensauflistung und "Buchführung" verpflichtet sind. Kann ich das beantragen, wenn ich nichts gegen die Betreuung habe?

Wie ihr seht, bin ich komplett ahnungslos und freue mich riesig über schnelles feedback.
prince01 ist offline  
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Alt 16.02.2011, 06:22   #2
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
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Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,904
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Hallo prince,

wenn ich dich richtig verstanden habe dann fragst Du warum Deine Mutter einen Betreuer braucht obwohl sie im Heim ist?
Nun, das Heim will regelmässig Geld überwiesen bekommen, Barbeträge, Fusspflegerechnungen usw. usw. Ich gehe nicht davon aus, dass das Heim all diese Beträge vom Konto Deiner Mutter einfach einziehen kann.
Weiter muss sicher jemand regelmässig auch auf das Vermögen achten, Anlageverträge laufen aus, es muss neu disponiert werden usw.
Deine Mutter kann Deiner Beschreibung nach sich wahrscheinlich auch gegenüber Ärzten und Kliniken nicht mehr wirklich selbst äussern oder solche Dinge entscheiden, auch dafür wird dann ein betreuer gebraucht.
Wenn jemand sich selbst nicht mehr vertreten kann sollte jemand da sein, der dies in allen Lagen verbindlich und zuverlässig übernimmt.

Über den Antrag Deines Bruders musste das Gericht Dich nicht informieren.

Deine weiteren Fragen, z.B. was gegen Deinen Bruder als Betreuer sprechen könnte, kann ich Dir nicht beantworten. Dass er und seine Freundin in Therapie sind ist ja nicht schlechtes. Wenn jemand ein Problem hat und sich mittels Therapie darum kümmert ist das eher ein Zeichen für Verantwortungsbewusstein.

Wegender Vermögenverwaltung noch: eherenamtliche Betreuersind meistens "befreit", d.h. sie müssen meistens nicht über jeden Cent Rechnungen vorlegen. Aber jährlich trotzdem dem Gericht Mitteilung über den aktuellen Vermögensstand und Änderungen machen.

Deine Ängste, dass jetzt etwas ganz Neues auf Dich zu kommt sind verständlich. Für Dich persönlich ändert sich aber dadurch nichts.
Betreuungen muss man nicht schon im Vorfeld, vielleicht auch wegen der oft negativen Presse, fürchten.
Hier:
Hauptseite ? Betreuungsrecht-Lexikon
kannst Du gut darüber nachlesen.

Grüsse Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden.
michaela mohr ist offline  
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Alt 16.02.2011, 08:51   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 15.02.2011
Beiträge: 3
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Hallo Michaela,
vielen Dank für die zügige Antwort. Vielleicht hast du noch ein paar mehr Infos für mich. Generell verstehe ich den Sachverhalt der Betreuung ja, nur verstehe ich nicht, warum mein Vater meine Mutter über längere Zeit ohne dieses Amt "betreuen" konnte und es jetzt von gerichtswegen bestimmt wird. Beide Kinder haben Vollmachten für die Vermögensangelegenheiten, die Heimkosten und alle sonstigen anfallenden Kosten werden direkt mit der Heimleitung und dem Pflegeamt geklärt, dh. auch hier ist alles unter Kontrolle. Was die medizinische Verpflegung angeht, so hätte doch eine Vorsorgevollmacht bzw. Patientenverfügung gereicht, oder?

Ich habe einfach nur so ein komische Gefühl, weil ich mir nicht vorstellen kann, dass dieser Antrag von meinem Bruder wirklich nur im Interesse von meiner Mutter ist. Da muss noch was anderes sein.

Kannst du mir auch noch sagen, was mit dem Haus pasiert. Momentan steht es leer. Zwischendurch schauen mein Bruder und ich nach dem rechten. Alle lfd. Kosten (Gas, Wasser, Strom, Versicherung usw.) übernimmt momentan meine Mutter. Was ist, wenn einer von uns beiden einziehen möchte. Fällt dann Miete an oder kann mein Bruder mietfrei wohnen, weil er die Betreuung hat? Was ist, wenn er das Haus verkaufen möchte, werde ich in diese Entscheidungen einbezogen oder kann ich sogar den Verkauf beantragen?

Du siehst, ich stehe immer noch vor ziemlich vielen Fragen.
prince01 ist offline  
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Alt 16.02.2011, 09:09   #4
agw
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
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Beiträge: 1,155
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Zitat:
Zitat von prince01 Beitrag anzeigen
Was die medizinische Verpflegung angeht, so hätte doch eine Vorsorgevollmacht bzw. Patientenverfügung gereicht, oder?
Hallo Prince01,

wie du selber schreibst ist deine Mutter nach ihrem Unfall nicht mehr in der Lage ihre Angelegenheiten zu regeln.
Da sie offensichtlich in früheren Zeiten keine Vollmacht oder Patientenverfügung erstellt hat ist es jetzt wohl zu spät.

Wenn deine Mutter medizinisch behandelt werden muss dann ist zwangsläufig ein rechtlicher Vertreter notwendig falls sie selber nicht mehr einwilligungsfähig ist. Angehörige können hier nicht automatisch für den Betroffenen entscheiden.
Lies dazu mal in dem Link den Michaela dir geschickt hat.

Bezüglich des Hauses kommt es darauf an wie es erhalten werden kann. Nur weil dein Bruder Betreuer wäre könnte er nicht kostenfrei im Haus deiner Mutter wohnen. Ein Verkauf geht in Betreuungsverfahren nur mit Genehmigung des Gerichtes.

Falls ein Berufsbetreuer bestellt werden würde müsste deine Mutter dessen Kosten natürlich bezahlen. Es ist ja wohl etwas unnötig wenn Familienangehörige zur Verfügung stehen.

Mir ist noch nicht so ganz klar was du eigentlich in der Angelegenheit erreichen willst, vielleicht kannst du ja dazu noch etwas schreiben.

Gruß,
Andreas
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agw ist offline  
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Alt 16.02.2011, 10:33   #5
Angehörige mit Vorsorgevollmacht
 
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Beiträge: 285
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Zitat:
Zitat von prince01 Beitrag anzeigen
Hallo Michaela,
Beide Kinder haben Vollmachten für die Vermögensangelegenheiten, die Heimkosten und alle sonstigen anfallenden Kosten werden direkt mit der Heimleitung und dem Pflegeamt geklärt, dh. auch hier ist alles unter Kontrolle. Was die medizinische Verpflegung angeht, so hätte doch eine Vorsorgevollmacht bzw. Patientenverfügung gereicht, oder?
Hallo Prince,

Du schreibst Ihr hättet Vollmachten. Was betrifft diese Vollmacht denn alles. Eine Vollmacht hat immer Vorrang gegenüber einer Betreuung. Diese Vollmacht solltest Du unbedingt dem Gericht vorlegen.
Eventuell wird dann eine Betreuung nur für die Dinge ausserhalb der Vollmacht eingerichtet.

Du schreibst: "Hätte doch ..." Nun ja, mit hätte kommst Du jetzt nicht weiter. Offensichtlich ist Deine Mutter nicht mehr in der Lage eine Vollmacht neu zu erstellen. Damit ist dies vorbei.

Ein Mensch besteht aus mehr als nur Heimkosten. Jede Frage die ein gesunder Mensch selber beantworten kann, muss nun vom Betreuer beantwortet werden. Wenn z.B. medizinische Fragen auftauchen, eventuelle OP´s oder allgemeine Krankenhausaufenthalte. Beantragen von Geldern u.v.m.

Ein Mensch, der nicht mehr selbst entscheiden kann benötigt einen Menschen der dies für ihn macht. Und das macht - wenn keine Vollmacht vorliegt - eben der Betreuer.

Wenn Du nicht möchtest das Dein Bruder die Betreuung übernimmt und Eure Vollmacht nicht ausreicht, wäre vielleicht ein neutraler Berufsbetreuer die bessere Wahl.

Lies Dich mal hier ins Forum ein. Und lass Dich nicht von Einzelfällen Bange machen. Wenn die Kinder sich uneins sind, ist oft eine Berufsbetreuung besser.

Denke jetzt ganz ruhig darüber nach. Vielleicht kannst Du ja auch mit Deinem Bruder mal reden. Eine gemeinsame Betreuung wird man Euch nur anbieten, wenn Ihr Euch wirklich gut versteht. Ein Bruderzwist hat in der Betreuung nichts verloren.

Alles Gute
Lisa
Lisa ist offline  
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Alt 16.02.2011, 10:39   #6
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Hallo Andreas,

auch dir vielen Dank für die Informationen. Mir ist auch noch nicht ganz klar, was ich in der Angelegenheiten erreichen möchte.
Vielleicht bin ich auch enfach nur menschlich enttäuscht, dass wir das Thema nicht innerhalb der Familie besprochen bekommen. An meinen Bruder komme ich nicht ran, er gibt Unwahrheiten weiter und enthält mir Information vor. Mir fehlt gerade das nötige Vertrauen. Theoretisch hätte ja auch nichts gegen eine gemeinsame (mein Bruder und ich) Betreuung gesprochen, oder? Warum die Freundin? Jetzt müsste ich Argumente gegen die vorgeschlagenen Personen haben - ich will aber niemanden beurteilen/verurteilen oder vielleicht sogar beschuldigen.

Ich habe mal was von einem Kontrollbeteuer gehört, der ein Auge auf den eigentlichen Betreuer wirft. Kann ich so einen beantragen und bringt mir das Sicherheit, dass wirklich immer im Interesse von meiner Mutter gehandelt wird? Und hier meine ich sowohl das Thema Gesundheit als auch das Vermögen? Prophilaktisch gesehen oder soll ich abwarten was passiert? Vielleicht sehe ich auch einfach nur Gespenster. Nur - du mußt schon zugeben - merkwürdig ist schon, dass neuerdings Informationen verschwinden, oder?

Viele Grüße
prince01 ist offline  
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Alt 16.02.2011, 20:27   #7
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Hallo Prince

Wenn es schon Vollmachten gibt, solltest Du diese dem Gericht bekannt machen.
Wenn es Probleme zwischen Dir und Deinem Bruder gibt und du ihm nicht vertrauen kannst, dann kannst Du auch dies dem Gericht bekannt machen. Du hast berichtet, dass er und seine Freundin in Therapie sind. Was für eine Therapie: Alkohol, Drogen, Bandscheibe, oder sonst was?
Falls es die weniger angenehmen Therapien wg. Alk oder Drogen sein sollten, dann wird das Gericht auflauschen, weil dann die "Geeignetheit" der Betreuer schnell in Frage steht (Wozu die Therapie, wenn man da ein Vermögen in Suchtmittel umsetzen könnte...?).

Der Vorschlag die Betreuung an jemand aussenstehenden abzugeben ist durchaus berechtigt: Wenn das Gericht merkt, dass Du und Dein Bruder zerstritten seid, dann seid ihr beide nicht geeignet und fallt raus. Andererseits: Betreuung ist ernsthaft Arbeit, die ein enges und persönliches Verhältnis (z.B. zwischen Dir und Deiner Mutter oder Deinem Bruder) schwer belasten kann und wird. Da ist es manchmal entschieden besser einfach nur Kind oder Bruder sein zu dürfen.

MfG

Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 17.02.2011, 06:08   #8
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Guten Morgen zusammen,

zu der Frage.
Zitat:
Generell verstehe ich den Sachverhalt der Betreuung ja, nur verstehe ich nicht, warum mein Vater meine Mutter über längere Zeit ohne dieses Amt "betreuen" konnte und es jetzt von gerichtswegen bestimmt wird.
...weil Deine Eltern verheiratet waren, ihre Konten -wahrscheinlich- zusamen geführt hatten usw. Eheleute vertreten sich gegenseitigg sozusagen "automatisch", ausser es wäre etwas anderes verfügt.

Grüsse Michaela
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michaela mohr ist offline  
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Alt 17.02.2011, 09:06   #9
agw
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Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Eheleute vertreten sich gegenseitigg sozusagen "automatisch", ausser es wäre etwas anderes verfügt.
Guten Morgen,

also mit diesem Satz wäre ich doch vorsichtig. Ich erlebe es immer wieder das Ehepartner aus allen Wolken fallen wenn, wegen einer akuten Erkrankung, einer der beiden seine Angelegenheiten nicht mehr regeln kann und auf einmal z.B. für Op's ein Betreuer bestellt werden muss.

Genau dieses automatische Vertretungsrecht von Angehörigen ist ja bei der letzten Betreuungsrechtsreform nicht eingeführt worden.

Gruß,
Andreas
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agw ist offline  
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Alt 17.02.2011, 12:17   #10
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Ups Andreas,

Zitat:
Ich erlebe es immer wieder das Ehepartner aus allen Wolken fallen wenn, wegen einer akuten Erkrankung, einer der beiden seine Angelegenheiten nicht mehr regeln kann und auf einmal z.B. für Op's ein Betreuer bestellt werden muss.
auf welcher Grundlage denn? Das könnte doch nur in Frage kommen wenn Ärzte beim "zweiten" Partner das Gefühl haben da stimmt was nicht? Oder hab ich bei Ehen jetzt was verpasst?

Gruss Michaela
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michaela mohr ist offline  
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