Dies ist ein Beitrag zum Thema Wechsel des betreuers im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen
Da ich umgezogen bin in eine andere Stadt bekomme ich eine neue betreuerin.... gestern war eine dame von ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
Einsteiger
Registriert seit: 22.01.2010
Beiträge: 18
|
Hallo zusammen
Da ich umgezogen bin in eine andere Stadt bekomme ich eine neue betreuerin.... gestern war eine dame von der Betreuungsstelle da die der Meinung ist das ich einen Betreuer für Finanzen und Ämtersachen brauche was ja vorher auch schon war. Und jetzt soll ich eine Betreuerin für Bewo bekommen wie läuft sowas ab? Ich hab zwar zugestimmt aber trotzdem panische Angst Kann mir wer da nen Rat geben?? Die schwester von meinem Freund meint man hätte ihn vorher fragen müssen ob es ok ist wenn ich eine Betreuerin bekomme fürs ambulant betreute wohnen hätte man ihn vorher fragen müssen? Da er mit mir eine wohnung teilt und ich nicht alleine im MV stehe?? Danke |
|
|
|
|
|
#2 |
|
Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,904
|
Hallo Nicole,
keine Panik , dafür gibt es keinen Grund.Es ist oft so, dass bei einem Ortswechel natürlich ein neuer Betreuer, meistens direkt am neuen Wohnort eingesetzt wird. Die Betreuungsstelle wollte sich wohl nur ein Bild von Dir machen damit sie jemanden vorschlagen können der dann hoffentlich auch gut zu Dir passt. Wegen dem Betreuten Wohnen muss man auch keine Angst schieben, derjenige wohnt nicht mit einem zusammen. Das ist jemand für Alltagsprobleme, (die in einer neuen Stadt oft auftauchen) und der dann ganz praktisch bei allem behilflich ist. Oft werden solche Termin im Wechsel, einmal in der Wohnung und dann wieder im Büro vom Mitarbeiter des Betreuten Wohnen ausgemacht. Deinen Freund um Erlaubnis fragen muss man dafür allerdings nicht, es ist ja ab jetzt auch Deine Wohnung und Du kannst dort sicher Besuch haben. Wenn es ihn zu sehr stört kann man aber sicher am Anfang Treffen ausserhalb vereinbaren. Das solltest Du dann aber ganz konkret mit Deinem neuen gesetzlichen Betreuer und dem Kollegen aus dem Betreuten Wohnen besprechen. Viel Erfolg und wenig Angst, Gruss. Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
|
|
|
|
|
#3 |
|
Einsteiger
Registriert seit: 22.01.2010
Beiträge: 18
|
huhu
der gutachter war ja da heute hab ich nen brief vom gericht bekommen das die betreuung aufgehoben wird hier die stellungsnahme vom gutachter fachärtzliche stellungsname in ergänzung zum gutachten vom 24.02.2011 wird mitgeteilt das frau ...... in der untersucungssituation am 16.02.2011 zwar u.a. eine störung schulischer fertigkeiten rechenschwäche zeigte,aber kritik und urteilsfähig sowie zu einer freien willensbildung ausreichend in der lage war,so dass aus fachärtzlicher sicht die bestehende betreuung nicht aufrecht erhalten werden kann, falls sich frau ... in der anhörungsssituation gegen eine solche ausspricht. ÄÄÄhm was heisst das gutachten jetzt genau?? |
|
|
|
|
|
#4 |
|
Stammgast
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 559
|
hallo Nicole,
im ersten Gutachten vom 24.2.11 sind offensichtlich ein oder auch mehrere Aspekte festgestellt worden , auf Grund derer die Annahme besteht , daß Du dich um Deine Angelegenheiten im rechtlichen Sinne nicht kümmern kannst. Diese Probleme sind nach dem neuen Gutachten zwar weiterhin da, aber der Gutachter hat festgestellt , daß Du trotz der Erkrankung/Behinderung kritik- und urteilsfähig bist. Dein Wille ist also nicht zB von einer psychischen Erkrankung oder Behinderung "überlagert", Du kannst sinnvolle Entscheidungen treffen . Du hast also einen sogenannten "freien Willen". Und wenn ein Mensch einen freien Willen hat, darf das Gericht für ihn nur einen Betreuer bestimmen , wenn er damit ausdrücklich einverstanden ist. Das Gericht wird Dich also bei der Anhörung fragen, ob Du weiterhin einen Betreuer, bzw einen neuen Betreuer haben willst, und wenn ja , für welche Aufgabenkreise, wenn Du "nein" sagst, muß die Betreuung aufgehoben werden. Du kannst Dir jetzt Gedanken machen - oder auch nicht - ob Du vielleicht für ein Jahr doch noch eine/n Betreuer/in haben willst, der Dich zB in finanziellen Angelegenheiten unterstützt. ( Ist zwar nicht üblich , aber vielleicht hat die Betreuungsstelle schon an eine/n bestimmte/n Betreuer/in gedacht, die/den Du vielleicht vorher schon mal unverbindlich "beschnuppern "könntest. Eine andere , sozialpädagogische Form der Unterstützung in der ersten Zeit wäre das sogenannte ambulant betreute Wohnen , das Michaela schon beschrieben hat. Da schaut dann ein/e Sozialpädagoge 1-2 mal pro Woche bei Dir/Euch vorbei, bespricht aktuelle Probleme und unterstützt Dich bei Dingen, bei denen Du Unterstützung haben möchtest. Wenn Dir das nicht passt , kannst Du den Vertrag kündigen. schöne Grüße f w u |
|
|
|
|
|
#5 |
|
Einsteiger
Registriert seit: 22.01.2010
Beiträge: 18
|
Hallo
Also in der Woche wo die dritte Woche anfing wegen Widerspruch beim Gericxht hatte ich noch mal mit der Betreueriin gesprochen. Und ihr gesagt das ich die Betreuung nicht mehr möchte.Aber ihr auch gesagt wenn ich merke ich schaffe es nicht,das ich mir dann wieder Hilfe hole.Sie hat mir dann erklärt das wir dann eine Übergabe machen müssen usw. aber jetzt erstmal auf ne rejaktion vom Gericht warten müssen. Nur da kommt irgendwie nichts Oo Wie lange dauert das bis das gericht einen Beschluss schreibt eher gesagt bis sie zu einer Entscheidung kommen? Danke
|
|
|
|
|
|
#6 | |
|
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,155
|
Zitat:
also zwischen 14 Tagen und 6 Monaten ist da alles möglich. Das kommt darauf an ob der Richter noch Unterlagen (z.B. ärztl. Atteste) für seine Entscheidung benötigt etc. Drei Wochen sind in Gerichtsangelegenheiten keine lange Zeit. Und vor Vorliegen des Beschlusses kann die Betreuerin ihr Amt auch nicht einfach "aufgeben". Gruß, Andreas
__________________
Die Nutzung der Suchfunktion verursacht weder kurz- noch langfristige Schäden , führt aber oft zu Erhöhung des Wissensstandes.
|
|
|
|
|
|
|
#7 |
|
Einsteiger
Registriert seit: 22.01.2010
Beiträge: 18
|
Hallo agw
Danke für deine Antwort Also das Gericht hatte ja ein Futachten angefordert das auch die notwenidigkeit der Betreuung feststellen soll und da ist ja siehe weiter oben positives raus gekommen... desshalb denk ich das se kein gutachten mehr brauchen -.- Meint ihr es wäre gut wenn ich beim gericht anrufe? Danke und wünsche einen schönen Tag
|
|
|
|
|
|
#8 |
|
Volunteer
Registriert seit: 02.05.2009
Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 110
|
Hallo Nicole 21,
ich würde ruhig mal bei der Betreuungsstelle deiner Stadt anrufen und mich nach dem Stand der Dinge erkundigen. Das kann nicht schaden Die Telefonnummer - falls nicht bekannt - findest du auch im Internet. Einfach im Google angeben 'Betreuungsbehörde <name deines wohnortes>
__________________
LG Chrissi |
|
|
|
|
|
#9 | |
|
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,155
|
Zitat:
was hat denn die Betreuungsstelle mit der Entscheidung des Richters zu tun???? Hier geht es um den Antrag auf Aufhebung der Betreuung wo ein Gutachten schonerstellt wurde und nun der Richter entscheiden muss. Zumindest in den mir bekannten Landkreisen ist die Betreuungsstelle dabei nicht involviert. Gruß, Andreas
__________________
Die Nutzung der Suchfunktion verursacht weder kurz- noch langfristige Schäden , führt aber oft zu Erhöhung des Wissensstandes.
|
|
|
|
|
|
|
#10 |
|
Gibt einen aus
Registriert seit: 07.06.2010
Ort: Bamberg
Beiträge: 111
|
Ich nehme mal an, dass das Gericht infolge der Ostertage (und -ferien) nicht voll besetzt ist. Betreuerebtlassungen gehören zu den Rechtsgeschäften, die die Gerichte dann eher mal liegen lassen, damit die dringlichen Sachen gemacht werden können.
In ähnlich gelagerten Fällen (wenn ich meine Entlassung auch für sinnvoll halte) mache ich halt minimal das, was unbedingt sein muss, und solange kein EiWi vorliegt, kann der Betreute ja alles tun, wie er mag. Sofern Du nicht vermögende Betreute bist, gönne ihr den kleinen Zuverdienst! |
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|