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Wer bezahlt Attestkosten ?

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Hallo, das Amtsgericht benötigt eine ärtzliches Attest zur weiteren Genehmigung der Verwendung eines Bettigitters. Meine Tante bekommt vom Sozialamt nur ...


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Alt 20.02.2011, 10:46   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 24.07.2009
Beiträge: 7
Standard Wer bezahlt Attestkosten ?

Hallo,

das Amtsgericht benötigt eine ärtzliches Attest zur weiteren Genehmigung der Verwendung eines Bettigitters.
Meine Tante bekommt vom Sozialamt nur ihr Taschengeld und ist auch von den sonstigen Arzeinzuzahlungen befreit.
Nun hat der Arzt das Attest ausgestellt und die Rechnung auf mich ausgestellt weil ich wohl das im Auftrage des Amtsgerichts angefordert habe.
Wer bezahlt nun die Rechnung.
Die Krankenkasse, das Amtsgericht oder meine Tante vom Taschengeld ?

Gruß

Andreas
Andreas_ ist offline  
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Alt 20.02.2011, 19:27   #2
Stammgast
 
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Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 519
Standard

Zitat:
das Amtsgericht benötigt eine ärtzliches Attest zur weiteren Genehmigung der Verwendung eines Bettigitters.
Nun hat der Arzt das Attest ausgestellt und die Rechnung auf mich ausgestellt weil ich wohl das im Auftrage des Amtsgerichts angefordert habe.Wer bezahlt nun die Rechnung.
Die Krankenkasse, das Amtsgericht oder meine Tante vom Taschengeld ?
Hallo, es scheint sich demnach um eine gemehmigungspflichtige Maßnahme nach § 1906 BGB zu handelt. Dort ermittelt das Gericht von amts wegen. "Vor einer Unterbringungsmaßnahme hat eine förmliche Beweisaufnahme durch Einholung eines Gutachtens über die Notwendigkeit der Maßnahme stattzufinden (FamFG)"
Das heißt, das Gericht gibt die Sache in Auftrag. Wer beauftragt, bezahlt (zunächst) auch.
Es wird nichts weiter übrig bleiben, als mit dem Gericht zu sprechen und nach einer Lösung zu suchen....
Gruß andre
__________________
Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen, dass Möglichkeiten genutzt werden, die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen, zu bessern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern.(§ 1901 Abs. 4 BGB)
andre ist offline  
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Alt 20.02.2011, 19:37   #3
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,904
Standard

Hallo zusammen,

in letzter Zeit bin ich vermehrt dazu übergegangen die Ärzte zu bitten ihre Rechnung direkt an das Gericht zu schicken- und bis jetzt gab es keine Klagen, anscheinend wird es gezahlt.

Wie hoch ist denn eine solche Rechnung?

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden.
michaela mohr ist offline  
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Alt 20.02.2011, 22:13   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,302
Standard

Zitat:
in letzter Zeit bin ich vermehrt dazu übergegangen die Ärzte zu bitten ihre Rechnung direkt an das Gericht zu schicken- und bis jetzt gab es keine Klagen, anscheinend wird es gezahlt.
Ich mache das auch so. Ist aber eher selten, dass ein Arzt auf die Idee kommt mir mit dem Attest eine Rechnung beizulegen. Dann reiche ich die mit dem Attest bei Gericht ein. In den meisten Fällen rechnen die Ärzte scheinbar direkt mit dem Gericht ab oder verzichten vielleicht sogar.

Zitat:
Wie hoch ist denn eine solche Rechnung?
Keine Ahnung wie hoch das bei Andreas ist, aber bei mir waren es bisher um die 20,00 €. Ich bin mir nicht sicher, aber da wird doch auch nach einer Gebührenverordnung abgerechnet, oder?

Bei einem Klienten, bei dem ich keine Vermögenssorge habe, machte eine Sprechstundenhilfe ein riesiges Theater wegen den Gebühren für das Attest zu Verlängerung der Betreuung. Er konnte die nicht auslegen. Ich rief dort an und bat die Rechnung direkt an das Gericht zu übersenden und danach war es wohl gut.

Irgendwann ist mir mal zu Ohren gekommen, dass sich eigentlich das Gericht selbst darum kümmern müsste, wenn dort die behandelnden Ärzte bekannt sind und das Ganze lediglich auf die Betreuer "abgewälzt" wird. Keine Ahnung ob das stimmt, ich erledige das trotzdem immer.
Tina L. ist offline  
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Alt 21.02.2011, 18:38   #5
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Registriert seit: 24.07.2009
Beiträge: 7
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Hallo zusammen,

danke für die Kommentare. Der Rechnungsbetrag beläuft sich auf 26,00 Euro. Auch hatte ich den Arzt gebeten direkt das Attest mit dem Amtsgericht abzurechnen aber er hat es nun mal nicht getan.

Nun habe ich das Attest mit der Rechnung und der Bitte um Bezahlung durch das Amtsgericht zum Amtsgericht geschickt. Mal sehen wie die dort reagieren.

Gruss Andreas
Andreas_ ist offline  
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Alt 22.02.2011, 20:08   #6
Stammgast
 
Benutzerbild von andre
 
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 519
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Zitat:
Irgendwann ist mir mal zu Ohren gekommen, dass sich eigentlich das Gericht selbst darum kümmern müsste, wenn dort die behandelnden Ärzte bekannt sind und das Ganze lediglich auf die Betreuer "abgewälzt" wird. Keine Ahnung ob das stimmt, ich erledige das trotzdem immer.
Mit freundlichen Grüßen Tina
Hallo Tina, das ist vollkommen richtig.Das Gericht hat die Pflicht, für das Betreuungsverfahren erforderliche Dinge einzuholen. Bei der Betreuungsverlängerung gilt dies wie bei der Erstbestellung und ist u.a. geregelt in § 280 ff. FamFG. Das dürfte auch ein Grund dafür sein, dass sich in einigen Vorlagen für den Bericht zu den persönlichen Verhältnissen (Rechnungslegung) meist auch eine Frage zu den behandelnden Ärzten findet. Bei manchen Gerichten scheint es sich eingeschlichen hzu haben, die Betreuer mit "einzuspannen" Grüsse andre
__________________
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andre ist offline  
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Alt 02.03.2011, 14:36   #7
REM
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 02.03.2011
Ort: Nähe Bremerhaven
Beiträge: 27
Standard

Zitat:
Zitat von andre Beitrag anzeigen
Das Gericht hat die Pflicht, für das Betreuungsverfahren erforderliche Dinge einzuholen. Bei der Betreuungsverlängerung gilt dies wie bei der Erstbestellung und ist u.a. geregelt in § 280 ff. FamFG. Bei manchen Gerichten scheint es sich eingeschlichen hzu haben, die Betreuer mit "einzuspannen" Grüsse andre
Wie das Gericht diese Information einzuholen hat, ist zu unserem Leidwesen nirgendwo im FamFG beschrieben, hier die Gerichte bedienen sich immer der Betreuer.
__________________
Viele Grüße
R.E.M.
Helmut Kreuzer
REM ist offline  
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Stichworte
amtsgericht, attestkosten

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