Dies ist ein Beitrag zum Thema Wer bezahlt Attestkosten ? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
das Amtsgericht benötigt eine ärtzliches Attest zur weiteren Genehmigung der Verwendung eines Bettigitters.
Meine Tante bekommt vom Sozialamt nur ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 24.07.2009
Beiträge: 7
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Hallo,
das Amtsgericht benötigt eine ärtzliches Attest zur weiteren Genehmigung der Verwendung eines Bettigitters. Meine Tante bekommt vom Sozialamt nur ihr Taschengeld und ist auch von den sonstigen Arzeinzuzahlungen befreit. Nun hat der Arzt das Attest ausgestellt und die Rechnung auf mich ausgestellt weil ich wohl das im Auftrage des Amtsgerichts angefordert habe. Wer bezahlt nun die Rechnung. Die Krankenkasse, das Amtsgericht oder meine Tante vom Taschengeld ? Gruß Andreas |
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Stammgast
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 519
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Zitat:
Das heißt, das Gericht gibt die Sache in Auftrag. Wer beauftragt, bezahlt (zunächst) auch. Es wird nichts weiter übrig bleiben, als mit dem Gericht zu sprechen und nach einer Lösung zu suchen.... Gruß andre
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Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen, dass Möglichkeiten genutzt werden, die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen, zu bessern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern.(§ 1901 Abs. 4 BGB) |
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#3 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,904
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Hallo zusammen,
in letzter Zeit bin ich vermehrt dazu übergegangen die Ärzte zu bitten ihre Rechnung direkt an das Gericht zu schicken- und bis jetzt gab es keine Klagen, anscheinend wird es gezahlt. Wie hoch ist denn eine solche Rechnung? Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#4 | ||
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Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,302
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Zitat:
Zitat:
Bei einem Klienten, bei dem ich keine Vermögenssorge habe, machte eine Sprechstundenhilfe ein riesiges Theater wegen den Gebühren für das Attest zu Verlängerung der Betreuung. Er konnte die nicht auslegen. Ich rief dort an und bat die Rechnung direkt an das Gericht zu übersenden und danach war es wohl gut. Irgendwann ist mir mal zu Ohren gekommen, dass sich eigentlich das Gericht selbst darum kümmern müsste, wenn dort die behandelnden Ärzte bekannt sind und das Ganze lediglich auf die Betreuer "abgewälzt" wird. Keine Ahnung ob das stimmt, ich erledige das trotzdem immer. |
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#5 |
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Gesperrt
Registriert seit: 24.07.2009
Beiträge: 7
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Hallo zusammen,
danke für die Kommentare. Der Rechnungsbetrag beläuft sich auf 26,00 Euro. Auch hatte ich den Arzt gebeten direkt das Attest mit dem Amtsgericht abzurechnen aber er hat es nun mal nicht getan. Nun habe ich das Attest mit der Rechnung und der Bitte um Bezahlung durch das Amtsgericht zum Amtsgericht geschickt. Mal sehen wie die dort reagieren. Gruss Andreas |
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#6 | |
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Stammgast
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 519
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Zitat:
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Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen, dass Möglichkeiten genutzt werden, die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen, zu bessern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern.(§ 1901 Abs. 4 BGB) |
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#7 | |
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Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 02.03.2011
Ort: Nähe Bremerhaven
Beiträge: 27
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Zitat:
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Viele Grüße R.E.M. Helmut Kreuzer |
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| amtsgericht, attestkosten |
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