Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuung trotz Vorsorgevollmacht möglich? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallole aus BaWü
Ja leider haben sich vor Jahren die Notare für den Job des Richters bei Betreuungsfragen gerissen und ...
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#11 |
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Einsteiger
Registriert seit: 28.02.2011
Beiträge: 12
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Hallole aus BaWü
Ja leider haben sich vor Jahren die Notare für den Job des Richters bei Betreuungsfragen gerissen und auch bekommen. Sie haben dann ganz schnell festgestellt, daß dies doch mit mehr Arbeit als Verdienst verbunden ist und manche verhalten sich sehr ablehnend wenn`s um Betreuungsfragen geht. Meine Schwägerin und ich haben neben einem Termin auf der Bank nächste Woche einen Termin beim Ordnungsamt. Vielleicht kann von dieser Seite etwas unternommen werden. Mein Schwager hat, denke ich weder eine psychische Krankheit noch eine geistige Einschränkung. Seine Erziehung war einfach so, daß er heute dermaßen unselbständig ist,daß er sich kaum selber versorgen kann und schon gar nicht den dementen Vater. Ich denke eine Betreuung für den Schwager wird nicht durchzubringen sein, ich wäre schon froh wenn`s beim Schwiegervater irgendwie klappen würde mit einer Betreuung. Herzliche Grüßle Hysterie |
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#12 |
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Einsteiger
Registriert seit: 28.02.2011
Beiträge: 12
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Hallo
Vielen Dank an alle die mir geantwortet haben. Inzwischen ist viel passiert. Bei dem Termin auf der Bank hat sich herausgestellt, daß der Schwager massenweise Ebay-mäßig einkauft. Lauter Kinder-CD`s: Schlumpfhausen sucht den Superschlumpf, Katzeklo... Auch Frauenklamotten, meist Schürzen hat er sich gekauft. Er hat sich auf sein eigenes Konto Geld überwiesen und hat hohe Barabhebungen gemacht. Daraufhin angesprochen wurde er sehr laut und ausfällig. Auf dem Ordnungsamt hat man uns geraten dem Notar noch einmal Dampf zu machen. Als ich dort anrief habe ich einen Telefontermin für ganze fünf Minuten lang in der darauf folgenden Woche mitgeteilt bekommen. Zur Vorbereitung dieses Telefongespräches habe ich das Wesentliche der Situation niedergeschrieben und am Morgen des Telefontermins zum Notar gefaxt. Und man sollte es nicht glauben, der hat sofort zurückgerufen und war zum Glück sehr freundlich. Er hat mir geraten für beide, dem Schwiegervater und dem Schwager eine Betreuungsanregung zu machen. Das haben mein Mann und seine Schwester jetzt auch getan. Mal sehen wie es weiter geht. Der Notar möchte das Gesundheitsamt informieren. Fortsetzung folgt... Herzliche Grüße Hysterie |
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