Dies ist ein Beitrag zum Thema Kann das Wohnheim ein Handy für den Bewohner verbieten? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
mein Sohn lebt in einem Wohnheim und da gibt es ein Bewohnertelefon. Leider ist alle paar Wochen mal kaputt ...
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#1 |
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ehrenamtliche Betreuerin
Registriert seit: 01.09.2010
Ort: Münsterland
Beiträge: 88
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Hallo,
mein Sohn lebt in einem Wohnheim und da gibt es ein Bewohnertelefon. Leider ist alle paar Wochen mal kaputt und dann immer für einige Zeit (bis zu 6 Wochen). Habe daher meinem Sohn, den ich betreue, ein Handy im letzten Jahr gekauft, damit er wenn er mich erreichen will anrufen kann. Wurde nach einiger Zeit gefragt warum ich ihm das Handy gekauft habe, sagt daraufhin "weil hier das Bewohnertelefon ständig defekt ist". Jetzt fahren sie dieses Jahr in eine Freizeitmaßnahme. Können die Betreuer verbieten, daß mein Sohn sein Handy mitnimmt? Aus Erfahrung weiß ich, daß das Notfallhandy, daß die Einrichtung mitnimmt, fast immer ausgeschaltet ist. Würde gern Eure Meinung dazu hören, im voraus danke, Doro |
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#2 | |
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Stammgast
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 519
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Zitat:
- wie alt ist denn Dein Sohn ? - was steht im Wohnheimvertrag und dem Konzept der Einrichtung ? mfG andre
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Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen, dass Möglichkeiten genutzt werden, die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen, zu bessern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern.(§ 1901 Abs. 4 BGB) |
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#3 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,904
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Guten Morgen,
ich halte den Betrieb eines Handy für eine sehr persönliche Angelegeneit die eine Einrichtung nicht prinzipiell verbieten kann. Es könnten höchstens Einschränkungen geben oder festgelegt sein, also nicht während des gemeinsamen Mittagsessens, nicht während der Therapie, nicht bei der AT/BT usw. Wenn derjenige sich an diese Regel hält, analog meinetwegen zum privaten Handygebrauch am Arbeitsplatz dann sehe ich da keine Probleme. Wie kommst Du darauf Doro, dass es verboten werden könnte? Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#4 |
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Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 02.03.2011
Ort: Nähe Bremerhaven
Beiträge: 27
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Hallo Doro,
wenn dies im Wohn- und Betreuungsvertrag so vereinbart ist, können sie das. In Einrichtungen der Suchthilfe ist dies sogar üblich und durchaus sinnvoll, um eine Suchtverlagerung zu verhindern, bzw. Beschaffungen zu erschweren.
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Viele Grüße R.E.M. Helmut Kreuzer |
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#5 |
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ehrenamtliche Betreuerin
Registriert seit: 01.09.2010
Ort: Münsterland
Beiträge: 88
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Mein Sohn ist 44 Jahre alt, das Handy ist ein Prepaidhandy. Wenn wir mal telefonieren ist das überwiegend abends. Da er jetzt im Juni ins Ferienlager fährt möchte er es gerne mitnehmen.
Wie ich darauf komme, daß sie ihm verbieten könnnten: habe an einigen Reaktionen der Betreuer gemerkt daß es denen nicht paßt, weil viele Informationen, die ich sonst nicht bekäme, über meinen Sohn an mich weitergegeben werden. Außerdem hat er vor einem Betreuer, der mit ins Ferienlager fährt, Angst. Darum habe ich ihm gesagt, wenn was ist kann er mich anrufen. Diese Angst ist schon mehrfach besprochen worden, auch von Seiten der Werkstatt die er besucht. Auch dort hat er über diese Ängste gesprochen. Mir wäre es lieber er hätte diese Ängste nicht, aber seit 2 Jahren bestehen sie, und obwohl wir oft darüber reden, sie sind nicht ganz weg. Das mir dabei auch nicht ganz behaglich ist versteht sich von alleine. Habe auch schon einen Wechsel der Einrichtung in Erwägung gezogen aber er ist schon 22 Jahre dort und kann sich nicht entscheiden, möchte es nur mit seinem Einverständis machen. Doro |
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#6 |
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ehrenamtliche Betreuerin
Registriert seit: 01.09.2010
Ort: Münsterland
Beiträge: 88
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Also im Heimvertrag steht nichts dergleichen und ein Betreuungskonzept liegt mir nicht vor. Wie gesagt die Heimaufnahme war im Jahr 1988.
Doro |
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#7 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,904
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Hallo Doro,
mach Dich nicht verückt und wittere nicht gleich Unheil. Dass das Handy verboten wird damit er Dir nichts erzählt halte ich für ein Gerücht, Du siehst ihn doch ab und an und da kann ihm auch keiner das Wort verbieten. In den angesprochenen Suchthilfeeinrichtungen ist meistens das Handy in der Freizeit erlaubt, nur eben nicht im Tagesablauf. Ich kenne keine wo es generell verboten wäre. Ein kleiner Teil Privatheit ist nötig und darf auch keinem abgesprochen werden (abgesehen von Projekten wie Fleckenbühl z.B., aber das ist ein sehr spezieles Konzept), genau wie Ausgänge usw. Soweit ich aber erinnere ist Dein Sohn ja auch nicht in einem Suchthilfeprojekt. Mach Dir also nicht so viele Sorgen, Grüsse. Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. |
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#8 |
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ehrenamtliche Betreuerin
Registriert seit: 01.09.2010
Ort: Münsterland
Beiträge: 88
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Ja wahrscheinlich hast du Recht, nein mein Sohn ist nicht in einer Suchteinrichtung oder dergleichen. Er hat einen frühkindlichen Hirnschaden erlitten und seit 1996 eine psychische Erkrankung dazubekommen, leider. Das macht ihm, mir und den Betreuern in der Einrichtung viel zu schaffen.
Lieben Gruß Doro |
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#9 |
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Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 02.03.2011
Ort: Nähe Bremerhaven
Beiträge: 27
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Hallo Doro,
Du solltest dir nach den nun vorliegenden Informationen wirklich keine Gedanken mehr machen. Das Handy ist mit Sicherheit in Ordnung. Wenn etwas von den Mitarbeitern der Einrichtung kommen sollte, denke bitte kontrovers über die Argumentation nach. Kommst Du mit dem Mitarbeiter nicht klar, wende Dich bitte an den Einrichtungsleiter. Findest Du dort kein Gehör, hast Du die Möglichkeit bei Gericht die Einsetzung eines Berufsbetreuers mit dem Aufgabenkreis "Vertretung gegenüber der Einrichtung" zu beantragen. Viele von uns haben diverse Erfahrungen und können intervenieren.
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Viele Grüße R.E.M. Helmut Kreuzer |
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#10 | |
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Stammgast
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 519
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Zitat:
Falls es doch jemand tut, fragen sie ganz freundliche aber bestimmt, woraus sich dies ergeben soll (Rechtsgrundlage, Vorschrift ...) und wenn es nicht zu klären ist, lassen sie sich z.B. bei dem Kostenträger (der sicherlich die Heimkosten mitfinanziert9 oder der Heimaufsicht beraten. Gruss andre
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Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen, dass Möglichkeiten genutzt werden, die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen, zu bessern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern.(§ 1901 Abs. 4 BGB) |
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