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Probleme mit der Betreuerin

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Zitat: Zitat von bt-nrw2010 Ich habe jetzt mal gegockelt und auf Anhieb den Sozialpsychiatrischen Dienst gefunden, SPIX (Verein) und du ...


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Alt 02.05.2011, 13:11   #31
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 04.09.2010
Beiträge: 6
Standard

Zitat:
Zitat von bt-nrw2010 Beitrag anzeigen
Ich habe jetzt mal gegockelt und auf Anhieb den Sozialpsychiatrischen Dienst gefunden, SPIX (Verein) und du kannst dich an den überörtlichen Träger LWL (wahrscheinlich) wenden und dich dort beraten lassen. Dort ist es die Fachabteilung Eingliederungshilfe nach §53 SGB XII bei der du dich beraten lassen kannst, was dein Bewo leisten muss oder nicht.
Ja, SPIX kenne ich. Hatte da mal ein Gespräch über Privates Budget. Das sie auch Info-Gespräche über BeWo leisten, wusste ich nicht, bzw. habe das als einen normalen Betreuungsdienst angesehen.
Leider führt der Link für die Online-Beratung ins Nirvana.
Mein übergeordneter Träger ist der LVR, an den habe ich mich bezügl. einiger Sachen (nicht das angesprochene Thema) schon telef. gewandt, hatte aber nicht umbedingt den Eindruck, dass man da sehr interessiert u. informativ war.


Zitat:
Zitat von bt-nrw2010 Beitrag anzeigen
So, wie ich es jetzt verstehe, würdest du gern wissen, was "muss" das Bewo machen und was nicht. Oder?
Genau.
In welchen Bereich des Forums kann ich denn darüber mal einen eigenen Thread starten?
Eigentlich ist das hier doch ein Forum für die "rechtliche Betreuung".
Für den geschlossenen Bereich habe ich eine Absage bekommen, dachte es würde besser passen unter "Forum für Menschen, die von anderen Menschen betreut werden".

VG
bedsitter
bedsitter ist offline  
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Alt 02.05.2011, 13:28   #32
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 28.02.2010
Beiträge: 172
Standard

Schau mal das hier an:

http://www.lvr.de/app/resources/anlage3lpv.pdf

Vielleicht hilft dir das weiter...
__________________
Wenn man zu Gott spricht, ist man religiös. Wenn Gott mit einem spricht, ist man irre.
bt-nrw2010 ist offline  
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Alt 16.05.2011, 16:37   #33
Einsteiger
 
Registriert seit: 05.03.2011
Beiträge: 10
Standard Probleme mit der Betreuerin

Moin,
vor einer Woche habe ich Post vom Amtsgericht bekommen, dass die Betreuerin die Schluß-Abrechnung eingereicht hat - diese wurde geprüft und für richtig befunden.

Im Vorfeld hatte ich einen Brief an das Amtsgericht geschrieben, in dem ich mich über die Betreuerin und ihre Vorgehensweise beschwert hatte. Diesen Brief hat das Gericht an die Betreuerin weitergeleitet. Sie hat dazu Stellung genommen: "Es gab keine Veranlassung, die Unterlagen auszuhändigen, da Frau ***** sich nicht als Erbin legitimiert hat."

Hätte sie mir nicht mitteilen müssen, dass sie die Unterlagen zur "Aushändigung" vorhanden hat?
Woher sollte ich denn wissen, ob und wann sie die geprüften Unterlagen vom Gericht zurück bekommen hat, wenn sie und auch das Gericht mir keinen Bescheid gibt?

Ich habe ihr heute vor einer Woche mitgeteilt, dass ich schnellstmöglich die Unterlagen haben möchte. Als Legitimation habe ich ihr eine Kopie aus dem Familienbuch meiner Eltern beigefügt, aus der ersichtlich ist, dass ich das einzige Kind bin.
Diese Legitimation hat bei allen anderen Stellen ausgereicht (Sparkasse, GEZ, Krankenkasse).

Da sie ja die mir zustehenden Unterlagen bei sich liegen hat, hätte es doch möglich sein können, diese mir innerhalb einer Woche zuzuschicken, oder?

Ich bin gesundheitlich nicht in der Lage, eben mal 300 km hin- und 300 km zurückzufahren, um mir die Unterlagen persönlich abzuholen. Ich habe ihr auch angeboten, die Kosten für die Zusendung zu erstatten - aber sie rührt sich einfach nicht!

Eine Frage habe ich noch: ist es richtig, dass diese Betreuerin nur während der normalen Bürozeit erreichbar ist? Es gibt keine andere Rufnummer als die vom Büro - und es gibt auch keinen Anrufbeantworter

Was mache ich, wenn sie mir die Unterlagen nicht zuschickt?
Wie lange "darf" sie mich darauf warten lassen?

Danke im voraus für Eure Antworten

Gruß
gertrud
gertrud ist offline  
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Alt 16.05.2011, 18:13   #34
Stammgast
 
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 512
Standard

Zitat:
Zitat von gertrud Beitrag anzeigen
Im Vorfeld hatte ich einen Brief an das Amtsgericht geschrieben, in dem ich mich über die Betreuerin und ihre Vorgehensweise beschwert hatte. Diesen Brief hat das Gericht an die Betreuerin weitergeleitet. Sie hat dazu Stellung genommen: "Es gab keine Veranlassung, die Unterlagen auszuhändigen, da Frau ***** sich nicht als Erbin legitimiert hat."
Wenn Du Dich ihr gegenüber nicht als Alleinerbin ausgewiesen hast, hat die Betreuerin richtig gehandelt.

Zitat:
Zitat von gertrud Beitrag anzeigen
Hätte sie mir nicht mitteilen müssen, dass sie die Unterlagen zur "Aushändigung" vorhanden hat?
Woher sollte ich denn wissen, ob und wann sie die geprüften Unterlagen vom Gericht zurück bekommen hat, wenn sie und auch das Gericht mir keinen Bescheid gibt?
Wie denn, wenn das Gericht es erst letzte Woche geprüft hat und Du Dich nicht als Alleinerbe ausgewiesen hast? Stell Dir vor es gäbe noch andere Erbe die dann bei der Betreuerin aufgeschlagen wären und die Unterlagen verlangt hätten, solch Umstand braucht keiner.
Ausserdem hat das Gericht Dir doch vor einer Woche bescheid gegeben, dass die Abschlussrechnung ok sei?!

Zitat:
Zitat von gertrud Beitrag anzeigen
Ich habe ihr heute vor einer Woche mitgeteilt, dass ich schnellstmöglich die Unterlagen haben möchte. Als Legitimation habe ich ihr eine Kopie aus dem Familienbuch meiner Eltern beigefügt, aus der ersichtlich ist, dass ich das einzige Kind bin.
Diese Legitimation hat bei allen anderen Stellen ausgereicht (Sparkasse, GEZ, Krankenkasse).
Der Erbschein weist Dich als Alleinerbe aus, das Familienbuch als Tochter.
Woher soll die Betreuerin sonst wissen, dass morgen nicht andere Erben die Unterlagen verlagen und sie dann die Dumme ist?

Zitat:
Zitat von gertrud Beitrag anzeigen
Da sie ja die mir zustehenden Unterlagen bei sich liegen hat, hätte es doch möglich sein können, diese mir innerhalb einer Woche zuzuschicken, oder? Ich bin gesundheitlich nicht in der Lage, eben mal 300 km hin- und 300 km zurückzufahren, um mir die Unterlagen persönlich abzuholen. Ich habe ihr auch angeboten, die Kosten für die Zusendung zu erstatten - aber sie rührt sich einfach nicht!
Was mache ich, wenn sie mir die Unterlagen nicht zuschickt?
Hier werden die Unterlagen gegen Quittung verbunden mit einem Aufklärungsgespräch übergeben. Ich vermute, dass so wie es bisher verlaufen ist, die Betreuerin Dienst nach Vorschrift machen wird, um nicht noch weitere Probleme mit Dir zu haben.

Vielleicht könntest Du jemanden Bevollmächtigen die Unterlagen für Dich abzuholen und zu unterschreiben.

Grüße!

Geändert von gonzo (16.05.2011 um 18:15 Uhr)
gonzo ist offline  
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Alt 16.05.2011, 19:24   #35
Einsteiger
 
Registriert seit: 05.03.2011
Beiträge: 10
Standard Probleme mit der Betreuerin

Hallo,
wieso sollte ich mich als Erbin ausgeben, wenn ich doch gar nicht wusste, wann sie die Unterlagen vom Gericht zurückbekommt?

Das Gericht hat nicht letzte Woche erst geprüft - man hat es mir nur letzte Woche mitgeteilt.

Die Betreuerin kennt mich persönlich und weiss, dass ich die einzige Verwandte meiner Mutter bin.

Woher weiss ich, ob die Abrechnung wirklich in Ordnung ist? Aufgrund meiner Erfahrungen mit dem Gericht und der Betreuerin habe ich meine Zweifel. Ausserdem hat die Betreuerin noch Bargeld meiner Mutter, welches ich gerne endlich ausgezahlt haben möchte.

Da ich nicht weiss, wieviel Geld noch übrig ist, kann ich doch noch keinen Erbschein beantragen. Man hat mir gesagt, dass die Kosten für den Erbschein sich nach der Höhe des Betrags richtet - und die kenne ich nicht.

Ich habe das Geld vom Sparbuch und vom Girokonto meiner Mutter von der Sparkasse erhalten; die Krankenkasse überweist mir das Geld für zuviel geleistete Zuzahlung meiner Mutter; die GEZ hat mir zuviel gezahltes Geld überwiesen (für TV) - und da hat es ausgereicht, dass ich eine Kopie des Familienbuches eingereicht habe.

Da ich 300 km von der Betreuerin entfernt wohne und die einzige Angehörige meiner Mutter bin, wie soll ich da eine "Vertrauensperson" finden und beauftragen?

Es ist mir schon klar, dass die Betreuerin "Dienst nach Vorschrift" macht wegen meiner Beschwerden beim Gericht.
Aber muss ich mir alles gefallen lassen? In meinem ersten posting habe ich erläutert, was ich alles machen musste, was Aufgabe der Betreuerin gewesen wäre!

Ich möchte ja nur wissen, wie lange ich warten muss, bis ich rechtliche Schritte einleiten kann.
Die Betreuerin sollte doch froh sein, wenn sie mit mir nichts mehr zu tun hat - und mir die Unterlagen zuschicken.

Da ich ihr beim Betreuerwechsel auch alle mir vorliegenden Unterlagen zugeschickt habe - Einschreiben mit Rückschein - kann sie das nicht? Die Unterschrift auf dem Rückschein gilt doch als Empfangsbestätigung.

Gruß
gertrud
gertrud ist offline  
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Alt 17.05.2011, 02:07   #36
agw
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,155
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Zitat:
Zitat von gertrud Beitrag anzeigen
Die Betreuerin kennt mich persönlich und weiss, dass ich die einzige Verwandte meiner Mutter bin.
Guten Morgen Gertrud,

du hast das Problem noch nicht verstanden.
Es geht nicht darum das du die einzige Tochter bist sondern es geht darum das du dich als Erbin legitimieren müsstest.
Die Betreuerin kann nicht wissen ob es evtl. noch andere Verfügungen deiner Mutter zugunsten Dritter gibt.

Wenn sie dir jetzt alles Geld und Unterlagen aushändigen würde und es käme ein weiterer Erbe hätte sie u.U. ein Haftungsproblem. Von daher kann ich ihre Haltung gut nachvollziehen.

Wegen des Wertes des Nachlasses kannst du die Betreuerin ja fragen. Sie hat ja eine Schlussrechnung gemacht in welcher die Vermögenswerte zum Todeszeitpunkt aufgeführt sind

Gruß,
Andreas
__________________
Die Nutzung der Suchfunktion verursacht weder kurz- noch langfristige Schäden , führt aber oft zu Erhöhung des Wissensstandes.
agw ist offline  
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Alt 19.05.2011, 21:10   #37
REM
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 02.03.2011
Ort: Nähe Bremerhaven
Beiträge: 27
Standard

Zitat:
Zitat von gertrud Beitrag anzeigen
Da ich ihr beim Betreuerwechsel auch alle mir vorliegenden Unterlagen zugeschickt habe - Einschreiben mit Rückschein - kann sie das nicht? Die Unterschrift auf dem Rückschein gilt doch als Empfangsbestätigung.
Nein, Gertrud das kann die Betreuerin aus haftungsrechtlichen Gründen nicht. Der Rückschein beweist nichts anderes, als dass Du eine Sendung erhalten hast, was Inhalt der Sendung war geht daraus nicht hervor. Wenn du nachweisen kannst, dass Du die Erbschaft angetreten hast, hast Du ein Legitimationspapier, gegen Vorlage darf dir die Betreuerin die Dokumente herausgeben. Ein eindeutiges Protokoll wird erstellt über die herausgegeben Sachen und Werte, welches Du unterschreiben musst. Beispielsweise so: Übergeben wurde die Akte der ..., mit den nummerierten Seiten von 1 bis 203. Es wurde Bargeld in Höhe von 203,01 Euro übergeben, sowie ein Teddybär, Farbe braun, Marke xyz.

Wenn Du die Reisekosten sparen möchtest, kannst Du der Betreuerin, den Erbschein auch schicken, im Gegenzug schickt Dir diese das Übergabeprotokoll, welches Du blind unterschreibst (das Risiko liegt dann bei Dir) und zurücksendest, dabei legst Du das erforderliche Porto für das versicherte Aktenpaket. Daraufhin wirst Du alles erhalten, (so wäre es jedenfalls bei mir).
Dieses Vorgehen hat auch nichts mit Dienst nach Vorschrift zu tun, sondern eher mit dem Haftungsrisiko, welches wir als Berufsbetreuer tragen und nicht durch entsprechende Einnahmen gedeckt ist. Daher müssen wir dafür sorgen, dass wir nicht Haus und Hof verlieren.

Falls Du nicht einen der aufgezeigten Wege wählst, wird die Betreuerin, die Geldwerte bei Gericht hinterlegen und Die Akten noch mindestens zehn Jahre lang nach Betreuungsende aufbewahren müssen.
PS: Experten streiten sich, ob die Aufbewahrungsfrist nicht eher 30 Jahre ist.
__________________
Viele Grüße
R.E.M.
Helmut Kreuzer
REM ist offline  
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