Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuung Verhindern im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat:
Zitat von Melo
ja da hast du wohl recht aber das jobcenter mach mir eigentlich am meisten sorgen weil ...
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#11 | |
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Stammgast
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 512
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Zitat:
Was die Sanktionen der U25er angeht, sind es 3 Monate, die aber mit sehr guter Mitarbeit und Einsicht auf 6 Wochen gekürzt werden könnten, liegt aber im Ermessen des Fallmanagers. § 31 SGB II 1. Sanktionsstufe: 100% Leistungssperre, KdU und Krankenversicherung werden nicht gekürzt. 2. Sanktionsstufe: 100% Leistungssperre, gar keine Leistungen, jedoch Lebensmittelgutscheine. Da nach den 3 Monaten die Miete wieder gezahlt wird und die Stelle zur Wohnungssicherung Deiner Stadt Dir ein Darlehn bewilligt fliegst in der Regel nicht aus der Wohnung. Viele Grüße! PS Bei solch Problemaussichten, verbunden mit Antriebslosigkeit ist ein Betreuer eine echt nützliche Sache
Geändert von gonzo (10.03.2011 um 21:09 Uhr) |
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#12 |
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Gesperrt
Registriert seit: 10.03.2011
Beiträge: 5
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gut dann komme ich mal wieder zum thema betreuer
was darf ein betruer eigentlich weil ich kann logisch gesehen alles alleine angefangen von einkaufen geld verwaöten und amt gängen erledigen das einzigste was ich nicht kann ist es regelmässige tätigkeiten auszuführen das andere problem stellen halt drogen und medikamente da zb drogen habe ich jetzt schon seit einem jahr nicht genommen abgesehen von dem wochenend bier was ja nicht so tragisch ist andere drogen nehme ich nicht weil Heroin und co mir einfach keinen spass sie lindern zwar meine angst aber das auch nur für kurze zeit da greife ich lieber zu benzos obwohl die ärzte ja was dagegen haben obwol es das einzigste ist was hilft in welchen bereich würde mein betreuer also tätig ? und was mich besonders interessiert darf ein betreuer einfach so sich um rezepte und änliches kümmern weil ich habe echt keine lust mir mein Diazepam auf dem schwarzmarkt zu besorgen vorallem will ich das aufentshaltbstimmungsrecht behalten denn ich möchte nicht einfach so in eine einrichtung abgeschoben werden weil ich weii das ich in einer gruppe sofort wieder zu drogen greiffen würde da es für mich einfach zuviel stress wäre |
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#13 |
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Stammgast
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 559
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Melo , Du schreibst
"weil das problem was ich habe ich kann nicht mit der Bahn oder bus fahren da ich dort sofort Panik attcken bekomme" ich nehme Dir diese Problematik voll ab, da ich Klienten genau mit diesen Angststörungen habe. Dein Psychiater versteht das wahrscheinlich auch ohne größere Erklärungen - nur ob das Dein Jobcenter-Sachbearbeiter versteht - ich wage es zu bezweifeln. Die schieben das ganz schnell auf "auf die faule Haut legen wollen". Möglicherweise brauchst Du jetzt wirklich Zeit, um Dich in Deiner neuen Situation einzufinden - und vorerst Ruhe vorm Jobcenter. Das soll jetzt keine Werbung für eine/n Betreuer/in sein, aber vielleicht brauchst Du wirklich jemand, der dem Jobcenter Deine Krankheit vermittelt und sich in gewisser Weise als Schutz vor Dich stellt . Ich meine jetzt keine Tricksereien im §§ - Dickicht , sondern einfach den Versuch, Deine Erkrankung auch dem Behörden-Laien darzustellen. Vielleicht gibt es bei Dir ja auch soetwas wie einen Sozialpsychiatrischen Dienst, mit denen Du die Problme besprechen könntest und der Dich auch zu den Ämtern begleitet. Und das Steichen von Leistungen ist bei den Jobcentern leider die Praxis. Vielleicht bist Du ja bei der Amtsärztin an jemanden geraten , die aufgrund Ihrer Erfahrung die Auswirkung Deiner Erkrankung sofort gesehen hat. Der Hinweis auf eine Einrichtung einer Betreuung kann durchaus auch im Sinne einer wohlwollenden Hilfe gemeint gewesen sein. f w u |
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#14 | |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,585
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Hallo Melo
Zitat:
Alles, was Du Dir wünschst oder vorstellen kannst, kannst Du auch umsetzen, wenn Du von dieser Sucht runter bist. Vorher kannst Du nur davon träumen. Um den für Dich richtigen Therapieplatz mit Dir zu suchen und den ganzen Formalitätenkram zu erledigen ist ein Betreuer gut geeignet. Ein Betreuer würde die Aufgabe aber nur übernehmen, wenn Du wirklich aus der Sucht aussteigen wolltest. Sein Job ist es nicht, Dir den Ärger vom Hals zu halten, damit Du dich weiter breit machen kannst. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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