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Betreuung Verhindern

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hoffe mal ich bin im richtigen forum gelandet habe kein bessere gefunden ^^ So erstmal guten Tag an alle Bei ...


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Alt 10.03.2011, 13:21   #1
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Beiträge: 5
Standard Betreuung Verhindern

hoffe mal ich bin im richtigen forum gelandet habe kein bessere gefunden ^^

So erstmal guten Tag an alle

Bei mir geht so gerade alles drunter und drüber aber erstmal zu mir

Ich bin vor kurzem 18 geworden und meine Jugendhilfe wird diesen Monat eingestellt
jetzt hatte ich aber folgendes problem ich habe eine straftat begangen und sollte zwei wochen in den Jugenarres
den ich aufgrund meiner Krankheiten(psychisch) net einhalten kann
deswegen hatte ich heute einen Termin beim Amtsarzt und wer hätte das gedacht er stimme mir zu das ich nicht haftfähig sei
leider hatte das ganze einen kleinen hacken sie meinte das
sie dafür sorgen würde das ich einen Rechtlichen betreuer kriegen würde
was mir natürlich überhaupt nicht passt ich meine wer hat schon gerne einen
bin ja jetzt auch nicht verrückt und kann klar denken
bissher leide ich an Panik und Angstörung Persönlichkeits störung durch Substanzen missbrauch Dpressionen und an extremer Faulheit was arbeitsstunden betrifft es ist ja nicht so das ich nicht arbeiten will aber meistens fühle ich mich wirklich immer so Kapput und das schon direkt nach dem austehen meisten habe ich dann einen blick drauf als hätte ich drei promille intus
aber ich will hier mal nicht zu tief in meine krankheits geschichte eintauchen
die frage die sich mir eigentlich stellt reicht das wirklich aus um einen rechtlichen betreuer vom gericht zu kriegen oder besser gesagt kann sich irgentwie dagegen wehren und dafür sorgen das das gericht es ablehnt weil will nicht in meinen jungen jahren schon jemanden haben der logisch gesehen ber sachen wie geld aufenthalt usw zu bestimmen hat

es wäre wirklich hilfreich wenn ich ein paar gute antworten bekommen würde danke schonmal
Melo ist offline  
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Alt 10.03.2011, 17:46   #2
fwu
Stammgast
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 559
Standard

Hallo Melo,


nach § 1896 Abs. 1 BGB wird einem Volljährigen ein Betreuer vom Betreuungsgericht bestellt, wenn er auf Grund einer psychischer Krankheit oder seelisch einer körperlichen , geistige oder seelischen Behinderung nicht in der Lage ist, seine Angelegenheiten ganz oder teilweise zu besorgen .

Angelegenheiten besorgen = erledigen
zB: Antrag beim Job-Center stellen, Unterhaltsansprüche geltend machen, Geld verwalten, also zB keine Schulen machen, einen Behandlungsvertrag mit Arzt oder Therapeuten schließen , Wohnung anmieten ...

es handelt sich um rechtliche Angelegenheiten, also um das Treffen rechtlich relevanter Entscheidungen und deren Umsetzung.


Es gibt jetzt zig Leute , die mit den oben genannten Angelegenheiten auch Schwierigkeiten haben.


Andererseits gibt es viele Menschen mit einer psychischen Erkrankung, die ihren Kram selbst klären kann.

Ein Betreuer wird aber erst bestellt, wenn beides zusammentrifft.
Wenn also ein Mensch gerade wegen seiner psychischen Erkrankung seinen Kram nicht auf die Reihe bringt .

Im übrigen darf nach § 1896 Abs. 1a BGB gegen den freien Willen des Volljährigen kein Betreuer bestellt werden. Beim Vorliegen bestimmter Krankheiten kann geschlossen werden, daß der betroffene Mensch keinen "freien Willen" mehr hat . Also nicht mehr einsichtsfähig ist.

Das Gericht ist verpflichtet, eine Anhörung des Betroffenen durch-zuführen und eine Begutachtung durch den Sachverstädigen durchfüren zu lassen. Möglicherweise kommt auch vorher ein Mitarbeiter der Betreuugsbehörde (Landratsamt) vorbei , um Deine Situation aufzuklären.

Aus dem Umstand, daß jemand haftunfähig ist, kann ich jetzt nicht unbedingt ableiten, daß die Voraussetzungen für eine Betreuung vorliegen .

Wenn Du Probleme rechtlicher Art hast , stellt sich die Frage, ob Du gerade wegen Deiner Erkrankung , die Probleme nicht angehen oder lösen kannst.

Im übrigen gibt es "soetwas" wie das Recht auf die eigene psychische Krankheit, bzw keinen Anspruch des Staats Dich zur Mitwirkung an einer Therapie zu zwingen auch nicht durch einen Betreuer.

Eine Betreuung darf nicht angeordnet werden ( Abs. 2 ) , wenn Du einen Bevollmächtigten in einer Vorsorgevollmacht bestimmt hast . Im übrigen kannst Du in einer Patientenverfügung festlegen, welche Behandlungen Du auf keinen Fall nicht haben willst, zB Medikation mit Psychopharmaka, Unterbringung in psychiatrischen oder sozialtherapeutischen Einrichtungen - ob ein solcher Inhalt einer Patientverfügung vor Gericht bestand hat , ist meines Wissens bisher noch nicht geklärt.

Im übrigen kannst Du in einer Betreuungsverfügung auch eine Person vorschlagen, die im Zweifelsfall zum Betreuer bestellt werden sollte und der Du vertraust.

Ich wünsch Dir auf jeden Fall alles Gute !


f w u *



*)Berufsbetreuer
fwu ist offline  
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Alt 10.03.2011, 18:08   #3
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Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,585
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Moin Moin

Zitat:
Zitat von fwu Beitrag anzeigen
Eine Betreuung darf nicht angeordnet werden ( Abs. 2 ) , wenn Du einen Bevollmächtigten in einer Vorsorgevollmacht bestimmt hast .
Dafür solltest Du das dem Gericht mitteilen, wenn es eine Vollmacht gibt. Sollte der oder die Bevollmächtigte selber völlig "ab vom Pad" sein und im Prinzip eine Betreuung benötigen, hilft das aber auch nicht weiter.

Zitat:
Zitat von fwu Beitrag anzeigen
Im übrigen kannst Du in einer Patientenverfügung festlegen, welche Behandlungen Du auf keinen Fall nicht haben willst, zB Medikation mit Psychopharmaka, Unterbringung in psychiatrischen oder sozialtherapeutischen Einrichtungen - ob ein solcher Inhalt einer Patientverfügung vor Gericht bestand hat , ist meines Wissens bisher noch nicht geklärt.
Das klappt nur solange es sich nicht um Unterbringungen aufgrund von akuter Selbst- oder Fremdgefährdung (also PsychKG) handelt. In dem Fall wird nach einem Gesetz gehandelt, dass nur im Notfall zur Gefahrenabwendung angewendet werden darf und persönliche Rechte - also auch Patientenverfügungen - bricht. (Sonst könnte man ja das ganze Gesetz eigentlich vergessen...)

Zitat:
Zitat von fwu Beitrag anzeigen
Im übrigen kannst Du in einer Betreuungsverfügung auch eine Person vorschlagen, die im Zweifelsfall zum Betreuer bestellt werden sollte und der Du vertraust.

Ich wünsch Dir auf jeden Fall alles Gute !
f w u
Wenn Dir das mit dem Vertrauen nicht so leicht fällt, ist die Variante mit der Betreuungsverfügung die bessere. Die von Dir vorgeschlagene Person wird vom Gericht kontrolliert - im Fall einer Vollmacht ist das Gericht aussen vor und keiner da, der aufpasst, dass da kein Mist passiert.

Den Wünschen von f w u kann ich mich nur anschließen

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 10.03.2011, 18:21   #4
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Hm Hm Hm das klingt für mich ka ziemlich interesannt

es ist ja so das ich letzten Monat alles alleine geregelt habe Harz4 beantragt wohnung gesucht und gefunden usw weil ich am 18 nämlich umziehe

und von dieser patverfü habe ich auch schon gelesen sogar schon ausgedruckt doch was muss ich damit genau machen wenn ich zb nicht von einem psychater behandelt werden will ? ich weiss zwar das ich krank bin aber das einzigste was ich nicht kann ist arbeiten ausser vl 3 tage die woche für drei stunden das hat mir nämlich auch die amtsärztin vorgeschlagen das ich die restlichen stunden über einem zeitraum eines halben jahre abarbeiten kann
sind aber nur noch 16 trotzdem finde ich das gut weil rs wirklich tage gibt wo es mir einfach nur schlecht geht

ausserm besteht bei mir keine selbstverletzungs gefahr das haben mir die ärzte in der klinik auch schon bestätigt aber wie ich gelesen habe entscheidet sich es ja darüber ob man einen freien willen hat oder nicht und den habe ich sicherlich daran besteht bestimmt keinen zweifel

muss aber auch zugeben das ich bei der amtärztin wirklich einen auf ich kann nicht arbeiten liege nur im bett und vor dem pc vor gemacht habe weil ich wirklich angst habe in den bau zu kommen weil ich weiss das dort zb benzodiazepine versucht werden abgesetzt zu werden und das könnte ch einfach nicht das ich die schon seit dem ich 10 nehme

was ich noch sagen muss das meine mutter die gleichen krankheiten hat und bei ihr weitaus schlimmer ausgepregt was sich bei ihr warscheinlich durch den regelmässigen Heroin Konsum nicht so bemerkbar macht der bruder meiner mutter zb wolte für sie auch schon einen betreuer bestellt doch das gericht hat nein gesagt warum sollte das bei mir ander laufen

worauf entscheidet sih das denn letztendlich durch das gutachten oder nur durch das gespäch des richters und werden eigendlich die alten berichte genuzt oder wird ein kommplett neues gutachten erstell von einem neuen arzt

also wäre net wenn ihr mich noch ein bisschn mehr aufklären könnten vorallem über die patverfü
Melo ist offline  
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Alt 10.03.2011, 18:55   #5
fwu
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Beiträge: 559
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hallo Melo,

mit Deinen 18 Lenzen fällst Du beim Job-Center in das U -25 Programm, mit dem sich besonders um Leute unter 25 Jahren bemüht, um sie in irgend eine Arbeit zu bringen. Wenn Du keinen sehr einfühlsamen Sachbearbeiter findets , hast Du möglicherweise schnell Probleme mit Sanktionen, wenn Du Bewerbungen nicht schaffst.
Eine Alternative wäre die Flucht in die Sozialhilfe > Grundsicherung wegen Erwerbsunfähigkeit. Da kannst Du natrürlich einen Antrag stellen, aber da bruachen die Behörden Unterlagen.

Es ist alleine schon aus diesem Grund sinnvoll , sich zu einem Psychiater in Behandlung zu begeben, damit dieser auf Nachfrage dann eine Stellungnahme zur Erwerbsfähigkeit stellen kann.

In 49 Jahren geht die Grundsicherung wegen Erwerbsunfähigkeit nahtlos über in Grundsicherung wegen Alter .

Solltest Du den Wunsch haben, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen und auch finanziell auf eigen Füßen zu stehen, kannst Du bei der Bundesagentur/Arbeitsamt einen Antrag auf berufliche Rehablitation stellen . Während dieses Verfahrens ist dann die REHA-Abteilung des Jobcenters zuständig, wo es möglicherweise etwas ruhiger zugeht.

Das wären zumindest auf den ersten Blick meine "Entmündigungsvorschläge" für Dich , wenn ich Dein Betreuer wäre.

Was die Patientenverfügung betrifft, siehst Du an der Äußerung von Imre, daß die Meinungen auseinander gehen.

Wenn ich für den Fall einer Lungenentzündung in meiner Patientenverfügung die Anwendung von Antibiotika verbieten kann, dann wohl auch bei einem psychotischen Schub ein entsprechendes Medikament.


schöne grüße


f w u
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Alt 10.03.2011, 19:25   #6
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ja das ich im u-25 bin weiss ich ja mein jetziger psychater hat mir auch ohne grosse fragen ein attest ausgestellt nur letztenendes hat ja der amtsarzt das letzte wort und die heutige ärztin sagte auch das kein amtsarzt sagen würde das ich nicht arbeiten kann sie sagte aber auch das halt für mich arbeiten in frage kommen die sich halt auf zwei drei tage für jeh drei stunden beziehen würde sowas könnte ich noch machen solange es sich nicht um grossartig körperliche arbeit handelt mir schwebt da am besten sowas wie arbeit die ohne zu gehen dauerhaftes stehen oder tragen von schweren sachen zu machen

puh finde das ganze mit der arge eh schrecklich es wird wohl so anfangen das sie mir 1euro jobs aufdrängen werden bei dehnen ich das immer ärztliche arteste mitbringen werde danach schicken sich mich zum amtsarzt und dann wünsche ich mir nur glück

trozdem wäre ich darüber froh noch mehr infos zu bekommen
Melo ist offline  
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Alt 10.03.2011, 20:00   #7
fwu
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hallo Melo,

wenn Du schon einen Psychiater hast, biste schon mal krankheitsein-sichtig, brauchtst also niemanden der Dich von der entsprechenden Notwendigkeit überzeugt.

Mit dem Jobcenter hast Du bisher auch noch keine großen Probleme.
Ein Betreuer könnte dich allenfalls zum Jobcenter Termin begleiten . aber sich ja nicht für Dich irgendwo bewerben. Also auch kein Grund für ne Betreuung.

Bei den 1 € Jobs geht die Tendenz eher dahin, daß diese reduziert werden . Ich kämpfe mittlerweile fast schon drum, wenn es die Klienten wollen.

Der Umgang mit dem Jobcenter ist jetzt nicht unmitelbar betreuungsspezifisch. Schau Dich vielleicht mal im Erwerbslosen-Forum zu den rchtlichen Bestimmungen um.

Anscheinend ist Dir ja auch klar, daß Du Deine "Nicht-Mitwirkung"
irgendwie mitteilen und begründen mußt, um keinen Ärger zu bekommen. Also kannst Du bei einer Anhörung auch ruhig sagen, daß Du mit dem Jobcenter keine aktuellen Probleme im rechtlichen Sinn hast.

Aber überlegs Dir vielleicht doch noch mal, muß ja nicht sofort sein, wegen Beruflicher REHA .

schöne grüße


fwu
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Alt 10.03.2011, 20:23   #8
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ja da hast du wohl recht aber das jobcenter mach mir eigentlich am meisten sorgen weil ich gelesen habe das wenn ich zb nicht zur arbeit erscheine mit als u25 direkt alle gestrichen werden kann icl miete aber stimmt das eigentlich weil dann würde ich ja auf der strasse sitzen weil zu mutter kann ich aus sozialen gründen nicht

was würde es denn für alternative zur arbeit geben zb speziele termine bei nunja weiss auch nicht genau wo mann mich hinschicken könnte weil das problem was ich habe ich kann nicht mit der Bahn oder bus fahren da ich dort sofort Panik attcken bekommen was heisst das ich nur auf ein recht eingeschränktes gebiet zugreifen kann und barsinghausen ist nicht gerade der grösste ort

aber kann man einem Jugendlichen auch einfach die miete streichen ? weil bei erwachsenen weiss ich das die miete weiterhin gezahlt wird aber das geld kommplett gestrichen werden kann worauf trotzdem lebensmittel gutscheine ausgetsellt werden
Melo ist offline  
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Alt 10.03.2011, 20:33   #9
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Ich weiß dass zu den Aufgaben des Betreuers keine Sozialarbeit gehört und jeder Mensch seinen alternativen Lebensentwurf bis zu Selbstzerstörung verfolgen darf, aber mal im Ernst das ist doch ganz große Scheiße und keine Perspektive nur auf ALG II oder auf Sozialhilfe sein Leben zu verbringen. Mit Aussicht mal in einer Behindertenwerkstatt, oder irgendwelchen Rehamaßnahmen zu arbeiten.

Ich hatte schon Klienten die auf Metha so platt ware, dass sie fast beim Fegen eingeschlafen sind, aber die haben immer wieder ihren Arsch hochgekriegt und die Stunden gemacht und das waren deutlich mehr als die läppischen 16 Stück. Klar das war hart für die und auch für mich, aber es hat geklappt.
Ich denke mal in Deiner Stadt gibt es auch eine Einrichtung die, die Kaputten und hoffnungslosen Fälle der Bewährungshilfe nimmt. Geh dort hin und die werden mit Dir zusammen diese paar Stunden machen, damit Du wenigstens diese Baustelle weg hast.

Klar ist es hinderlich, dass Du Dir Dein Hirn ziemlich wegegeballert hast, aber mit 18 bist Du noch weit am Anfang Deines Lebens solltest schauen Dich nicht wieder rauszulutschen und den bequemsten Weg zu gehen, sondern etwas ändern und Deine Völljährigkeit nutzen.

Du sagst Du willst arbeiten - das ist gut und genau richtig - dann mach doch was dafür, das Du auch arbeiten kannst!
Wenn ich sehen was für Energie und Hirnleistung Du verwendest um keine Hilfe in Form eines Betreuers zu bekommen, Dich vor Deinen Stunden zu drücken, Deiner Strafe und geregelter Arbeit aus dem Weg zu gehen, denk ich mit dass Du damit auch aus Deinem Leben was machen kannst!

Viele Grüße und Erfolg!
gonzo ist offline  
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Alt 10.03.2011, 20:34   #10
agw
Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,155
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HAllo Melo,
da deine Fragen sich eher mit ALG II Fragen beschäftigen könntest du dich eher hier: Tacheles - Aktuelle Informationen zum Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und Grundsicherung informieren.


Gruß,Andreas
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agw ist offline  
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