Dies ist ein Beitrag zum Thema BEENDIGUNG ?! im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Anna,
nix zu danken
Also wenn da steht sie endet, dann endet sie. Ich hätte zwischendurch ja mal immer ...
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#11 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,904
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Hallo Anna,
nix zu danken ![]() Also wenn da steht sie endet, dann endet sie. Ich hätte zwischendurch ja mal immer gute Lust das ordentlich durch zu fechten. Das Gericht ist verpflichtet die Bedingungen der Betreuung auf Dauer zu überprüfen, aber wie bereits gesagt, oft wird das auf die Betreuer abgewälzt. Vorläufige Betreuungen werden manchmal ja auch auf Grund einer aktuellen (gesundheitlichen) Notlage eingerichtet die "danach" keinen weiteren Bestand mehr hat. Du könntest höchstens dem Gericht noch mitteilen, dass Du nicht in der Lage bist ein ärztliches Attest vorzulegen. Hat dein Vater einen Hausarzt, der den weiteren Betreuungsbedarf bescheinigen könnte? Das wäre zunächst sicher ausreichend. Wenn Du nichts vorlegst ist die Betreuung auf jeden Fall beendet, ich wüsste wirklich nicht wie dieser Richter den Fortbestand erklären könnte? Ich vermute höchstens wenn gar nichts kommt, dass er dann ein Gutachten in Auftrag gibt. Grüsse Michaela
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#12 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 16.03.2011
Beiträge: 4
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Hi,
Dankeschööööön für die schnelle Antwort. Wir möchten unseren Vater aus der Betreuung raus bekommen, haben auch einen Hausarzt der dies befürwortet. Beim Gespräch mit dem Richter, wurde aber schnell klar, dass er ein Attest des Ha, anzweifeln und ein Gutachten erstellen lassen würde. Liebe Grüße Anna |
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#13 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,904
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Hallo Anna,
ich würde es- ohne nähere Einzelheiten zu kennen- mit dem Hausarztattest versuchen. Normalerweise zweifeln Richter so etwas nicht unbegründet an und setzen sich damit dann in de Nesseln. Viel Glück, Gruss. Michaela
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#14 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 16.03.2011
Beiträge: 4
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Dankeschön !!!
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