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BEENDIGUNG ?!

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huhu und juten nabend , ich wurde seid september 2010 in allen bereichen betreut , die betreuung würde jetzt am ...


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Alt 12.03.2011, 20:08   #1
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Registriert seit: 23.06.2010
Ort: DUISBURG
Beiträge: 57
Standard BEENDIGUNG ?!

huhu und juten nabend ,

ich wurde seid september 2010 in allen bereichen betreut , die betreuung würde jetzt am 15.03.2011 aufgehoben.

Meine Frage bekomme ich Bescheid vom Gericht wenn die Betreuerin eine weiterführende Betreuung nicht befürwortet , oder wenn sie es befürwortet?!

Irgendwie muß ich ja wissen ob das beendet wird oder fortgeführt wird?
lesbedu ist offline  
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Alt 12.03.2011, 21:13   #2
Stammgast
 
Benutzerbild von andre
 
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 519
Standard Ende der rechtlichen Betreuung

Zitat:
ich wurde seid september 2010 in allen bereichen betreut , die betreuung würde jetzt am 15.03.2011 aufgehoben.
Meine Frage bekomme ich Bescheid vom Gericht wenn die Betreuerin eine weiterführende Betreuung nicht befürwortet , oder wenn sie es befürwortet?!Irgendwie muß ich ja wissen ob das beendet wird oder fortgeführt wird
Hallo, Du bekommst einen Beschluss vom Gericht, indem müßte stehen: .... wird die Betreuung aufgehoben. Der Beschluss enthält eine Rechtsmittelfrist, wenn die vorüber ist .... is vorbei.
Falls ein Beteiligter Rechtsmittel einlegt, wirst Du selbstverständlich informiert.
Gruss andre
__________________
Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen, dass Möglichkeiten genutzt werden, die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen, zu bessern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern.(§ 1901 Abs. 4 BGB)
andre ist offline  
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Alt 13.03.2011, 06:24   #3
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,904
Standard

Hallo lesbedu,

von September bis jetzt.... dann müsste das eine vorläufige Betreuung gewesen sein. Da gibts dann zwei Möglichkeiten, entweder die Betreuung wird verlängert oder sie endet. Beim Ende bekommst Du einen Beschluss so wie Andre das beschrieben hat und wenn verlängert werden sollte dann hätte Deine Betreuerin doch sicher mit Dir auch darüber gesprochen. Zur Verlängerung braucht es meistens nochmal ein ärztliches Attest oder ein Gutachten.

Bei uns bekommen alle Betreuten dieselbe Post wie der Betreuer direkt vom Gericht. In Deinem Fall würde das dann geheissen haben, ein Schreiben wo drin steht: bitte legen sie ein Attest vor, wünschen sie die Verlängerung? Hattest Du sowas?
Wenn ich als Betreuerin z.B. zu einer Verlängerung dem Gericht etwas schreibe dann bekommt der Betreute das automatisch in Kopie zur Stellungnahme. Ich gehe mal davon aus, dass bei euch auch so gearbeitet wird.
Was sagt Deine Betreuerin zum Ende bzw. einer Verlängerung? War das bisher nie Tema zwischen Euch beiden?

Gruss Michaela
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michaela mohr ist offline  
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Alt 13.03.2011, 06:54   #4
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Registriert seit: 23.06.2010
Ort: DUISBURG
Beiträge: 57
Standard

huhu,

ich habe selber vor ca einen Monat ein Brief ans Gericht geschrieben das ich beantrage die Betreung fortzuführen.

In der Stellungsnahme der betreuerin stand drin das sie schon bereit wäre die betreung weiterhin zu übernehmen sie sich aber nochmal bei gericht melden ürde ob sie es befürwortet oder nicht.

bisher keine post vom gericht
lesbedu ist offline  
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Alt 13.03.2011, 07:33   #5
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,904
Standard

Hallo lesbedu,

dann setze Dich umgehend, am besten gleich am Montag mit Deiner Betreuerin in Verbindung.
Vorläufige Betreuungen enden mit dem genannten Datum, das ist etwas anderes wie bei einer Verlängerung einer bereits fest eingerichteten Betreuung. Nicht dass Du noch Überraschungen erlebst. Du könntest auch auf der Geschäftsstelle des Gerichts nachfragen wie der Stand der Dinge ist.

Viel Glück, Gruss.
Michaela
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michaela mohr ist offline  
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Alt 13.03.2011, 13:01   #6
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Registriert seit: 23.06.2010
Ort: DUISBURG
Beiträge: 57
Standard

die betreuung war keine vorläufige da die betreuerin am anfang bedenken hatte wg der betreuung schlug sie vor erstmal eine betreuung für ein halbes jahr einzuichten und danach zu entscheiden ob diese verlängert wird
lesbedu ist offline  
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Alt 14.03.2011, 12:09   #7
Stammgast
 
Benutzerbild von mungo
 
Registriert seit: 10.09.2010
Ort: Hamburg
Beiträge: 522
Standard

Zitat:
Zitat von lesbedu Beitrag anzeigen
die betreuung war keine vorläufige da die betreuerin am anfang bedenken hatte wg der betreuung schlug sie vor erstmal eine betreuung für ein halbes jahr einzuichten und danach zu entscheiden ob diese verlängert wird
Dann mutmaße ich mal gaaanz stark, daß es sich tatsächlich um eine vorläufige Betreuung gehandelt hat.

Schau mal bitte in den Beschluß, den Du dazu vom Gericht bekommen hast.

Wenn eine Betreuung durch Ablauf endet, ist sie schlicht zuende. Klappe zu, Affe tot.
__________________
Es ist kein Ding an sich weder gut noch schlecht.
Unser Denken macht es erst dazu.

Theophrastus Bombastus von Hohenheim
mungo ist offline  
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Alt 17.03.2011, 13:40   #8
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 16.03.2011
Beiträge: 4
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Hallo,

bin neu hier und würde gerne nochmal nachfragen ob ich das richtig verstanden habe.

Eine vorläufige Betreuung endet mit dem genannten Termin im Beschluss ?

Ich bin Betreuerin für meinen Vater, der nach seinem Schlaganfall schwere Depressionen hatte und noch Sprachstörungen hat.
Nach einem Selbstmordversuch im Krankenhaus wurde durch den Arzt eine Zwangseinweisung und die Betreuung veranlasst.

Ich habe die Information vom Richter bekommen, dass wir ein ärztliches Attest benötigen um die Betreuung zum genannten Tag x zubeenden oder auch um sie fortzuführen.

Bin jetzt ein wenig irritiert? Mag mir jemand auf die Sprünge helfen?

Viele Grüße
Anna
Anna41 ist offline  
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Alt 18.03.2011, 05:49   #9
Admin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,904
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Hallo Anna,

ja, das ist etwas verwirrend.
Eine vorläufige Betreuung endet tatsächlich mit dem Beschlussdatum-ausser es wurde rechtzeitig ein Attest zur Verlängerung vorgelegt. Wenn aber bis zum Stichtag nichts vorliegt dass ist defintiv Schluss.

Das mit dem Attest ist so eine Sache, bei unserem Gericht müssen meistens wir uns darum kümmern obwohl vom Gesetz her das Gericht hier eine Ermittlungspflicht hat. Das ist auch bei unseren vergütungen so, bei einer vorläufigen erhalten wir nach dem Stichtag keine Vergütung mehr, bei einer festen- eben weil es ein Überprüfungstermin ist- aber schon.

Eine bereits fest eingerichtete Betreuung endet nicht mit dem im Beschluss angegeben Datum, die läuft auch ohne Attest erst mal weiter weil da im Beschluss steht dass überprüft wird.

Schau nach was genau bei Dir im Beschluss steht, vorläufig oder nicht. In der regel erhält man 4 bis 6 Wochen vor Ablauf der vorläufigen ein Schreiben mit der Bitte um Stellungnahme ob verlängert werden soll oder ob nicht.

Wenns immer noch nicht klar ist dann frag unverdrossen weiter nach.

Gruss Michaela
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michaela mohr ist offline  
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Alt 18.03.2011, 06:37   #10
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 16.03.2011
Beiträge: 4
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Hallo Michaela,

erst einmal vielen Dank für deine schnelle Antwort

Also im Beschluss steht " Die vorläufige Betreuung endet am xxxx wenn sie nicht vorher verlängert wird"

Ich habe letzte Woche Post vom Richter bekommen, inder nachgefragt wurde wo mein Vater sich aufhält und wie es ihm geht.
Um es zu vereinfachen, habe ich den Richter angerufen. Bei diesem Telefonat teilte er mir mit, dass wir zur Beeendigung auf jedenfall ein Attest benötigen.

Liebe Grüße
Anna
Anna41 ist offline  
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