Dies ist ein Beitrag zum Thema Schenkung bei betreuter Mutter im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo!
Meine Mutter wird seit Jahren betreut-finanziell,Gesundheit,Aufenthalt. Mit dem Betreuer sind wir zufrieden. Demnächst möchten wir bauen. Aufgrund der guten ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 14.03.2011
Beiträge: 1
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Hallo!
Meine Mutter wird seit Jahren betreut-finanziell,Gesundheit,Aufenthalt. Mit dem Betreuer sind wir zufrieden. Demnächst möchten wir bauen. Aufgrund der guten finanziellen Situation meiner Mutter haben wir Ihren Betreuer gefragt, ob meine Mutter uns unterstützen würde. Der Betreuer und meine Mutter sind einverstanden. Wir möchten eine Schenkung oder Vorab-Erbauszahlung veranlassen. Allerdings ist die Zustimmung des Rechtspflegers fraglich. Einen weiteren Darlehensvertrag können wir uns aber nicht leisten. Was ist möglich? Finanziell wäre meine Mutter aufgrund unserer Anfrage auf keinen Fall so gestellt, dass sie dann arm wäre. Danke! Viele Grüße Wetopa |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,155
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HAllo Wetopa,
wenn deine Mutter noch geschäftsfähig ist dann kann sie eine Schenkung selber ausführen. Für den Betreuer gilt ein Schenkungsverbot. Siehe hier:Schenkung ? Betreuungsrecht-Lexikon Wenn deine Mutter die Schenkung macht und noch genügend finanzielle Reserven übrig sind dann braucht es auch keine Genehmigung des Gerichtes. Gruß, Andreas
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