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Ich bräuchte eure Hilfe oder einen Rat....

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Hallo liebes Forum... Ich weiß garnicht wo ich anfangen soll... alles so ein gewusel... Mein Lebensgefährte und ich wohnen jetzt ...


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Alt 24.03.2011, 13:01   #1
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Beiträge: 5
Standard Ich bräuchte eure Hilfe oder einen Rat....

Hallo liebes Forum...

Ich weiß garnicht wo ich anfangen soll... alles so ein gewusel...
Mein Lebensgefährte und ich wohnen jetzt etwas über 2 Jahre zusammen... Durch den Tod seiner Mutter als er 15 Jahre alt war (heute 26) hatte er langsam angefangen immer mehr mist zu bauen. Darauf hin hatte er eine Betreuerin für Vermögenssorge bekommen mit Einwilligungsvorbehalt... Nun ist es so das sie mit uns fast nie kommuniziert oder wir eeeeeeeewig warten können bis überhaupt mal eine Reaktion kommt.

Leider sind wir zur Zeit ALG II Empfänger und mein Lebensgefährte bekommt noch bis 27 Kindergeld da er wegen seelischer und psychischer Belastung einen 50%igen Behinderungsgrad hat.

Da wir ALG II erhalten und das Kindergeld "angerechnet" wird als so genanntes "Einkommen" sind wir auf dieses angewiesen. Aber da die Kommunikation mit dieser Betreuerin nicht stimmt müssen wir jeden Monat bangen und hoffen das sie sich zurück meldet nach dem man vergeblich versucht hat sie zu erreichen und das erfolglos.

Mein Lebensgefährte ist in unserer Bedarfsgemeinschaft der Antragsteller für das ALG II bzw die Unterlagen der ARGE bekommt die Betreuerin zugeschickt. Die ganze Zeit musste ich diesen Antrag mit unterschreiben weil ich ja zu dieser Bedarfsgemeinschaft gehöre. Jetzt ist die Betreuerin hingegangen und hatte das auf der ARGE "so geklärt" das ich nichts mehr unterschreiben müsse was ich dann erst im nachhinein erfahren habe und dies geschah ohne mein Wissen. Ist dies eigentlich rechtens das sie mich auf gut deutsch gesagt auf der ARGE "entmündigen" darf so das ich garnichts machen kann? Weil ich habe ja keine Betreuerin...

Würde das auch gehen, dass die Betreuung jemand anderes übernimmt z.b. aus der Familie?

Wenn Ihr fragen habt weil irgendwas unklar ist dann fragt

Über Hilfreiche Antworten würde ich mich freuen.

Lg kaddi
kaddi_manu ist offline  
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Alt 24.03.2011, 13:27   #2
fwu
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hallo Kaddi,


das Problem mit dem Kindergeld kann ich jetzt so auf Anhieb nicht nachvollziehen, da das Kindergeld ja ohne andauernden Antragskram gezahlt wird.

Besteht das Problem möglicherweise bei der Auszahlung des Geldes?

Gibts wegen des Einwilligungsvorbehalts irgendwelche Geldein-teilungen, Geldeinschränkungen ?

Geht das Geld auf ein Konto Deines Freundes ?

Nachdem Dir ja die Hälfte des Regelsatzes (zum Leben) zusteht, sehe Ich sehe keine rechtliche Veranlassung, daß Dir jetzt Deine Hälfte möglicherweise durch die Betreuerin eingeschränkt wird eingeschränkt wird.

Wegen was wollt/müsst Ihr mit der Betreuerin kommunizieren ?

Wieso ist eigentlich Dein Freund der sogenannte "Haushaltsvorstand" / Antragsteller ?

Könnte das Geld nicht auch auf ein Konto von Dir gehen und verwaltest für Euch gemeinsam das Geld ?


Ob Dich das Jobcenter jetzt bewußt indirekt entmündigen will , kann ich natürlich nicht entmündigen . Ich vermute eher, daß die mit dem Betreuungsrecht nicht klar kommen. Ich bekomme als Betreuer beispielsweise für eine Bedarfsgemeinschaft auch ständig die Post, obwohl mein Betreuter gar nicht der Haushaltsvorstand ist. Da haben aber mehrer Beschwerden bisher auch nix genutzt.

Unterschreibt die Betreuerin dann auch alleine den Weiterbewilligungsantrag nebst Anlagen - die weiss ja möglicherweise gar nicht, was Du mittlerweile machst - höchst abenteuerlich


Das wären mal vorerst meine Fragen


f w u
fwu ist offline  
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Alt 24.03.2011, 13:58   #3
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Beiträge: 5
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Mein freund ist aus dem Grund Antragsteller, weil ich damals gearbeitet habe als wir zusammen gezogen sind und er die "Aufstockung" bekommen hat.

Das ALG II geht auf mein Konto und das Kindergeld auf sein Konto... Die Betreuerin hat auch selber den Vorschlag gemacht das, dass Kindergeld auf mein Konto geht, darauf hin habe ich ihr meine Kto-Nr. gegeben und sie hatte es bis jetzt noch nicht bei KGK ändern lassen.

Das Kindergeld wird ja jeden Monat pünktlich ausgezahlt und da müssen wir dieser Betreuerin immer hinterherrennen

Das mit dem Antrag des Jobcenters ist so abgelaufen das sie uns gefragt hat ob sich bei uns etwas geändert hätte und bevor man Antwort geben konnte hatte sie im gleichen Atemzug gesagt das sie den Antrag/Weiterbewilligung schon weggeschickt hat.

Dann ging es darum das ich ihr hinterlaufen musste wegen dem Bewilligungsbescheid, weil ich da eine Kopie für die Krankenkasse gebraucht hätte, wegen einem Zahnimplantat... und die Kopie habe ich bis heute noch nicht, wir haben es ihr auch oft gesagt oder auch dem Jobcenter das wir gerne eine Zweitschrift hätten. Darauf hin bin ich dann selber zum Jobcenter mir das Bescheid abholen gegangen.
Dann reagiert sie fast nie auf Anrufe oder sowas...

Gibts wegen des Einwilligungsvorbehalts irgendwelche Geldein-teilungen, Geldeinschränkungen ?

Was heisst Geldeinschränkungen? Wir bekommen meistens nie den vollen Betrag ausgezahlt und der ein Rest bleibt auf dem Konto stehn, was ich nicht wirklich verstehe...

Jetzt weiß ich halt nicht wie das aussieht... wenn er wieder ein Gutachten gemacht bekommt ob er dann immer noch ein Einwilligungsvorbehalt hat/bekommt ob ich die Vollmacht für sein Konto übernehmen kann?
kaddi_manu ist offline  
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Alt 24.03.2011, 14:45   #4
fwu
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hallo kaddi_manu

wenn ich das richtig verstehe, verwaltet die Betreuerin das Konto
deines Freundes und damit das Kindergeld.

Werden von dem Kindergeld feste Ausgaben wie Strom , Telefon bezahlt, bzw. abgehoben.

Wenn das Kindergeld immer zu einem bestimmten Termin kommt, könnte man einen Daueraftrag für eine Überweisung auf Dein Konto veranlassen .

Andere Möglichkeit wäre, daß mit der Bank vereinbart ist, daß Dein Freund von seinem Konto - bei ausreichendem Guthaben - einen bestimmten Geldbetrag abheben kann. Also 150 € nach Eingang Kindergeld.

Dein Freund hat einen Anspruch gegenüber der Betreuerin zu erfahren, was mit seinem Geld passiert. Das heisst jetzt nicht, daß er einen Anspruch auf die Kontoauszüge hat, aber er könnte sich von der Bank zB eine sogenannte Umsatzliste ausdrucken lassen .

Ist die Betreuerin vielleicht der Ansicht, daß vom Kindergeld irgendwelche "alten Schulden" gezahlt werden sollen ?

Vollmacht für das Konto eines Betreuten ist eine schwierige Sache, da ja prinzipiell der Betreuer der gesetzliche Vertreter ist.

Es ist im übrigen durchaus auch möglich, daß ein Betreuter trotz Einwilligungsvorbehalt sein Griokonto verwaltet . Das geht eigentlich nur dann nicht, wenn der Betreute sonst zu Beginn des Monats sein ganzes Geld abhebt und verbraucht und dann nix mehr zum Beißen hat.

Ansonsten macht der Einwilligungsvorbehalt Sinn, wenn es darum geht "unsinnige Geschäfte" des Betreuten zu verhindern, insbesondere wenn er kein Geld für diese Geschäfte hat, schulden machen würde und seinen Lebensunterhalt gefährden würde.
Das wären auch die Punkte , die ein Gutachter prüfen müsste.

Was die Telefonate bei der Betreuerin angehen, so ist das ein allgemeines Problem - Worte sind flüchtig !

Wenn die Betreuerin nach der ersten Mitteilung auf Ab nicht zurückruft, würde ich Ihr einen Brief schreiben , zB Bitte um Übersendung der Kopie des Bescheids, Kopie von Kontoauszug.
Biref entweder mit Einschreiben oder du wirfst ihr den Brief persönlich in den Briefkasten. Wenn Sie dann immer noch nicht meldet, wäre das doch ein belegbarer Grund für einen Betreuer-wechsel .
Nach § 1908 b Abs. 3 BGB kann das Gericht den Betreuer entlassen, wenn der Betruete eine gleich geeignete Person, die zur Übernhame bereit ist, als neuen Betreuer vorschlägt. Aber man sollte schon ein paar handfeste Gründe vortragen und auch belegen können.


schöne grüße


f w u
fwu ist offline  
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Alt 24.03.2011, 15:20   #5
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Andere Möglichkeit wäre, daß mit der Bank vereinbart ist, daß Dein Freund von seinem Konto - bei ausreichendem Guthaben - einen bestimmten Geldbetrag abheben kann. Also 150 € nach Eingang Kindergeld.----

hatten wir ihr auch vorgeschlagen oder das mit dem dauerauftrag aber es kommt ein klares NEIN.

Vom Kindergeld gehen keine laufenden Kosten ab. das geht alles von meinem Konto.

jetzt weiß ich halt nicht ob ich mich im jobcenter als antragsteller "machen lassen" kann...
ich komme mir da irgendwie blöd vor weil ich da in dieser hinsicht nichts machen kann.
kaddi_manu ist offline  
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Alt 24.03.2011, 22:26   #6
fwu
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Hallo kaddi_manu,


mir ist immer noch nicht klar, was denn mit dem Kindergeld geschieht oder was es gespart werden soll ????

Sofern Dein Freund den Wunsch hat, daß dieses Geld auf Dein Konto für Euren gemeinsamen Lebensunterhalt per Dauerauftrag überwiesen wird, sollte eine ordnungsgemäß arbeitende Betreuerin diesem Wunsch auch entsprechen, es denn, die betreuerin hat gegen diese Vorgehensweise wichtigte Gründe " zum Wohl des Betreuten". Diese Gründe muß Sie aber dem Betreuten auch mitteilen.

mein Vorschlag wäre, die Bitte und die Frage warum das nicht wie gewünscht geht, schriftlich mit Nachweis an die Betreuerin. Nicht vergessen eine Frist für die Antwort bis zu einem bestimmten Datum. Kommt keine Nachricht > Kopie des Schreibens beim Betreuungsgericht vorlegen und nachfragen , ob ein solches Verhalten der Betreuerin denn eigentlich korrekt ist. Das Betreuungsgericht wird die Sache dann der Betreuerin zur Stellungnahme schicken.


fwu
fwu ist offline  
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Alt 25.03.2011, 07:05   #7
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hallo...

eigentlich soll nichts gespart werden.... weil wir auf dieses Geld angewiesen sind und das weiß sie auch. was mit dem geld geschieht wissen wir ja selber nicht, weil eben die kommunikation fehlt.

jeden monat ist es ein kampf überhaupt das geld zu bekommen, weil sie meistens NIE erreichbar ist.

Da mein freund noch schulden hat, hatte sie selbst den vorschlag gemacht das er Inso anmeldet... da war einmal das gespräch davon und das wars. in unserem bekanntenkreis ist ein anwalt und mit dem hatten wir schon rücksprache gehalten, was die Inso angeht, er meinte nur, weil wir im Moment sozialleistungen erhalten und nicht jeden Monat das große geld haben und er dann nur kleine Beträge abzahlen könnte sagen wir mal 10€ weise würde er ja nie fertig werden...
auch wenn er arbeit hätte...oder ich man verdient ja heute nichts mehr...

ich bin gelernte foristin da verdient man auch nicht die welt... und man bekommt schwer arbeit in diesem beruf.

Unser vorschlag an die betreuerin war auch schon das sie jeden monat einen geldbetrag auf seinem Konto frei gibt.... wieso weshalb warum sie das macht? da kann ich nur sagen ich haben 3 riesen fragezeichen über dem kopf. das würde sie nicht machen, keine begründung nichts.

mein freund kannte sich so an sich mit bankgeschäften nicht aus.... was überweisungen, lastschrift, daueraufträge betrifft... Jetzt weiß ich nicht ob ich richtig gehandelt habe. wir wohnen jetzt 2 jahre zusammen und ich habe ihn dann so langsam an die "bankgeschäfte" gelassen. Ihn mal überweisungen ausfüllen lassen, ihm erklärt was lastschriften sind und ihn an den vermieter in meinem beisein den dauerauftrag einrichten lassen, das er sich mal in dieser materie auskennt, das ganze spiel auch am geldautomaten.

jetzt hätte ich noch eine frage und zwar wie sieht es, weil wir irgendwann eine familie gründen wollen mit heiraten gehn, gäbe es dadurch probleme, wenn er weiterhin die betreuerin behält, wenn wir heiraten gehn wollen?
kaddi_manu ist offline  
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Alt 25.03.2011, 08:13   #8
fwu
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Hallo kaddi_manu,


mit einer Heirat hat die betreuerin nix zu tun, da dies ein höchstpersönliches Rechtsgeschäft ist.

Die Aussage des Anwalts bezüglcih der Privatinsolvenz finde ich etwas merkwürdig, es gibt auch eine Insolvenz auf 0 € Basis , wenn kein Einkommen in pfändbarer Höhe vorhanden ist . Von Hartz 4 sollte man wirklich nur das zahlen was lebensnotwendig ist , zB Strom./Mietschulden. Ich würde mal einen Termin bei einer Schuldnerberatungsstelle vereinbaren.

Es wäre meines Erachtens Aufgabe der Betreuerin gewesen, ihrem Klienten die Kontoführung beizuzubringen und ihm diese stückchenweise zu überlassen. Wenn Du das eh machst stellt sich für mich langsam die Frage, insbesondere nach einer Eheschließung, ob Du dann als Angehörige als Betreuerin nicht auch in Frage kämst.

alles gute


f w u
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Alt 25.03.2011, 08:37   #9
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vielen lieben dank.

das mit der insolövenz auf 0€ basis wusste ich nicht.
dann werde ich mal nach einer schuldner beratungsstelle suchen.
kaddi_manu ist offline  
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