Dies ist ein Beitrag zum Thema Pflegeheim kauft ohne Rückfrage ein im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
seit einigen Monaten bin ich ehrenamtliche Betreuerin für meine Mutter. Im weiteren Verwandtenkreis gibt es Personen die sich vermeintlich ...
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 25.03.2011
Beiträge: 7
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Hallo,
seit einigen Monaten bin ich ehrenamtliche Betreuerin für meine Mutter. Im weiteren Verwandtenkreis gibt es Personen die sich vermeintlich nur um meine Mutter Sorgen, durch Zufall habe ich nun erfahren, dass sie sich diese Sorgen und das Kümmern mit ziemlich viel Geld haben bezahlen lassen. Frei nach dem Motto: "Ich würde dich ja noch viel öfter besuchen, aber das Benzin ist so teuer, .... aber das Auto ist schon wieder defekt, etc." Da meine Mutter seit längerem im Pflegeheim lebt und die Rente hierfür nicht ausreicht, muß ich natürlich etwas schauen, das hier nicht das Geld mit vollen Händen ausgegeben wird. Aus diesem Grunde wurde die Betreuung in Vermögenssorge mit Einwillungsvorbehalt ergänzt. Nun ist sie vor wenigen Wochen in ein neues Heim umgezogen (ist nun familiärer geführt, da es kleiner ist und ideallerweise auch etwas günstiger). Von der Heimleitung dort wird nun ständig irgendetwas für das Zimmer meiner Mutter gekauft. Sie geben mir als Auskunft, das sie das ja so möchte und bei ihnen beauftragt hat. Selbstverständlich liegt dem Heim auch die Kopie der Betreuung vor. Nun meine Frage, dürfen die so einfach Anschaffungen für meine Mutter tätigen, oder müssen sie mich nicht erst um Genehmigung fragen? Es handelt sich hier um Besorgungen im Wert von einmal 100,- und einmal 65,- Euro. ![]() Vom Prinzip habe ich nichts gegen die Anschaffungen, zumal sie für meine Mutter eine Erleichterung darstellen, ich finde es nur seltsam, das die Heimleitung das ohne Rückfrage einfach kauft. Hoffe um Hilfe LG samaja |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 14.12.2010
Beiträge: 123
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Selbstverständlich sollte bzw. wenn Du die Vermögenssorge hast MUSS erst Rücksprache gehalten werden. Dieses Verhalten ist so nicht tragbar. Wofür gibt es denn Betreuer?? Also manchmal kann man sich nur wundern.
Gruß Tanja |
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#3 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,302
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Hallo Samaja,
bei der Vermögensoorge mit Einwilligunfgsvorbehalt müssen die selbstverständlich Rücksprache mit Dir halten. Hast Du gute Nerven? Dann verweise darauf... "In der Praxis kann der Einwilligungsvorbehalt zu erheblichen Einschränkungen des Betreuten im Rechtsverkehr führen, denn ohne Einwilligung vom Betreuten geschlossene Verträge sind schwebend unwirksam, ihre Wirksamkeit hängt von der nachträglichen Genehmigung des Betreuers ab (§ 108 Abs. 1 BGB, § 1829 BGB)" Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Einwill..._zu_genehmigen .. und verweigere schriftlich Deine Zustimmung. Wenn die Einrichtung meint Anschaffungen machen zu können, ohne Rücksprache mit Dir halten zu müssen, sollen sie schauen wie sie es bezahlt bekommen. Zitat:
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#4 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 25.03.2011
Beiträge: 7
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Hallo,
vielen Dank für die schnellen Antworten. Habe mir das ganze auch so gedacht, wollte nur wirklich noch mal sicher gehen. Wie gesagt, vom Prinzip habe ich nichts dagegen, wenn die für meine Mutter diese Besorgungen machen. Ich will ja auch, das sie es so angenehm wie möglich hat. Mir ist es halt nur nicht recht gewesen, dass die einfach lospreschen. Werde jetzt Montag nochmal Klartext mit der Heimleitung sprechen. Möchte es ja doch erst mal im Guten versuchen. Sollte es dann noch weiter vorkommen, werde ich wie ihr schon geschrieben habt entspr. Schritte unternehmen. Danke und schönes WE an alle samaja |
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#5 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,302
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Zitat:
![]() Die andere Variante wäre nämlich, dass sie die bisherigen Einkäufe aus eigener Tasche bezahlen dürften.. und nicht weil Du Deiner Mutter nichts gönnst, sondern weil man ohne Absprache, bei einem Einwilligungsvorbehalt, shoppen geht. |
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