Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuungsaufgaben weiter geben? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Guten Tag,
kann ein Betreuer Aufgaben ( z.B. Finanzangelegenheiten oder Bankvollmachten ) weitergeben?
Hintergrund: Mein Bruder hat die Betreuung für ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
Gesperrt
Registriert seit: 10.03.2009
Beiträge: 5
|
Guten Tag,
kann ein Betreuer Aufgaben ( z.B. Finanzangelegenheiten oder Bankvollmachten ) weitergeben? Hintergrund: Mein Bruder hat die Betreuung für meine Mutter. Wir sind 4 Geschwister. Jetzt hat mein Bruder meiner Schwester Bankvollmacht ( für Sparbücher u. Girokonto) gegeben. Er sagt, er schafft es zeitlich nicht, sich um Alles zu kümmern. Ich bin aber damit nicht einverstanden. Meine Mutter hat ausdrücklich meinen Bruder als Betreuer benannt. Darf mein Bruder so etwas überhaupt machen? Grüße Fabelwesen |
|
|
|
|
|
#2 |
|
Stammgast
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 559
|
Hallo Fabelwesen,
prinzipiell muß der Betreuer seine Tätigkeit eigenständig, also in seiner Person ausführen. Dazu hat er ja vom Gericht seine Kompetenz erhalten. Der Betreuer kann sich zwar bestimmter Hilfspersonen bedienen, muß aber die wesentlichen Dinge selbst entscheiden. Der Betreuer kanne etwa einem Rechtsanwalt oder einem Steuerberater für eine bestimmte Angelegenheit Vollmacht erteilen. In Finanzsachen wäre eine Vollmacht des Heims für die Verwaltung des Barbetrages möglich, denkbar vielleicht auch eine Ermächtigung einer Person Geld vom Konto des Betreuten abzuheben und dem Betreuten zu bringen, wenn er nicht mehr mobil ist. Erteilung einer Kontovollmacht ist nicht möglich. Ich würde das Betreuungsgericht über den Sachverhalt informieren und nachfragen ob dies korrekt ist. Das Gericht könnte allerdings bei einer ordentlichen Begründung wegen Arbeitsüberlastung Deine Schwester dann zu einer weiteren Betreuerin bestellen, entweder nur Vermögensorge oder Vermögenssorge gemeinsam. schöne Grüße f w u |
|
|
|
|
|
#3 |
|
Gesperrt
Registriert seit: 10.03.2009
Beiträge: 5
|
Hallo,
ist es nicht so, dass die Geschwister zustimmen müssten, falls das Gericht nun meine Schwester als weitere Betreuerin benennt? Als meine Mutter entschieden hat, dass mein Bruder die Betreuung machen soll, hat meine Mutter mir gesagt, dass auf keinen Fall meine beiden anderen Schwestern die Betreuung übernehmen sollen. Also wäre das eindeutig gegen den Willen meiner Mutter. Ich habe extra darauf gedrungen, dass die Betreuung im Vorfeld nach den Wünschen meiner Mutter geregelt wird. Gruß Fabelwesen |
|
|
|
|
|
#4 |
|
Stammgast
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 559
|
hallo,
Kinder der Betreuten sind zwar Beteiligte am Verfahren, es kommt aber nicht darauf an, ob sie zu irgend einer Entscheidung zustimmen. Die Entscheidungsbefugnis liegt ausschließlich beim Gericht. Deine Mutter hätte die Möglichkeit gehabt in einer Betreuungsver-fügung auch schriflich festzulegen, wer auf keinen Fall zum Betreuer bestellt werden soll. Im Falle einer Erweiterung der Betreuung kann sie soweit noch möglich auch noch entsprechende Wünsche selbst äußern . Du könntest aber das Gericht darauf hinweisen, daß Deine Mutter ausdrücklich erklärt hat, sie möchte nicht, daß sich Deine beiden Schwestern um das Geld kümmern. Letztlich bleibt es aber bei der Entscheidung des Betreuungsgericht . fwu |
|
|
|
|
|
#5 |
|
Gesperrt
Registriert seit: 10.03.2009
Beiträge: 5
|
Hallo,
ist das Betreuungsgericht Teil des Amtsgerichtes vor Ort? Irgendwie eskaliert die ganze Situation im Moment. Alle 4 Geschwister sind mittlerweile zerstritten. Mein Bruder meint, ich solle mich nicht einmischen u. er könnte Kontovollmachten verteilen wie er will. Meine Schwester verklagt jetzt auch noch im Namen meiner Mutter den ehemaligen Vermieter meiner Mutter. Das hätte meine Mutter nie gewollt, sie hatte immer ein gutes Verhältnis zu dem Vermieter. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass meine Schwester so etwas im Namen meiner Mutter machen kann, sie ist doch gar keine Betreuerin?! Am besten wäre eine gesetzliche Betreuung. Aber leider weiß ich nicht wie das beantragt wird. Meine Eltern hätten nie gewollt, dass wir Kinder uns wegen so etwas zerstreiten. Ich bin total traurig u. befürchte, dass die Familie endgültig zerbricht. Ich bin die Einzige, die nicht vor Ort wohnt und meine Mutter leider nicht oft sehen kann. Aber ich mag auch gar nicht mehr hinfahren, wie soll ich meine Mutter in die Augen schauen wenn sich so etwas hinter den Kulissen abspielt?! Bin total verzweifelt!! |
|
|
|
|
|
#6 |
|
Stammgast
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 559
|
hallo,
das Betreuungsgericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts. Zuständig ist grundsätzlich das Amtsgericht in dessen Bezirk Deine Mutter wohnt. Mit dem Namen und dem Geburtsdatum können die Dein Anschreiben dem konkreten Verfahren auch ohne Benennung des Aktenzeichnes zuordnen. So wie das klingt, wäre es wohl sinnvoll, wenn das Gericht eine/n außenstehende/n Berufsbetreuer/in bestellen würde. Wie bereits geschrieben, hast Du als Tochter bei dem Gericht nicht allzuviel eigene Rechte . Das Betreuungssgericht übt aber die Aufsicht über die Betreuer aus und muß sich darum kümmern, daß sich die Tätigkeit der Betreuer am Wohl der Betreuten orientiert. Für das Betreuungsgericht gilt der sogenannte Amsermittlungs-grundsatz. Das Gericht muß von sich aus - "von amtswegen" Ermittlungen durchführen , wenn das Wohl eines Betreuten gefährdert sein könnte . Wenn Du Dich an das Gericht wendest handelt es sich über keinen Antrag im förmlcihen Sinn , sondern über eine "Anregung". Es dürfte deshalb am sinnvollsten sein, wenn Du die ganzen Verhältnisse schriftlich dem Gericht mitteilst und um Überprüfung der Führung der Betreuung bittest . ZB auch daß es der Bruder zuläßt, daß eine Nichtbetreuerin jetzt einen Prozeß führt. Je genauer Deine Angaben sind, um so größer sind die Erfolgsaussichten . Es gibt allerdings keine Erfolgsgarantie, daß Deine Anregung zu einem von Dir gewünschten Ergebnis führt. Da Du nicht antragsberechtigt bist, braucht das Gericht auch keinen formalen Beschluss erlassen, wenn es die Sache anders beurteilt als Du. Dann hast Du leider mit deiner Argumentation Pecht gehabt - aber wenn Du nicht aktiv wirst, ändert sich mit Sicherheit nix ! Du hast dann wenigstens für Deine Mutter das getan, was Dir möglich war. viel Erfolg f w u |
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|