Dies ist ein Beitrag zum Thema Probleme bei der Verwaltung des Mündelgeldes im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage:
Eine meiner Schwestern (Heike) ist geistig behindert, eine andere Schwester (Anja) hat für sie ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 05.04.2011
Beiträge: 2
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Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage: Eine meiner Schwestern (Heike) ist geistig behindert, eine andere Schwester (Anja) hat für sie die Betreuung übernommen. Heike bekommt jetzt bereits seit 9 Jahre Rente, Anja hat von dieser Rente immer die Hälfte auf ein Sparbuch, von dem später ein evtl. Heimaufenthalt bezahlt werden soll, und die andere Hälfte der Rente hat Anja meinen Eltern überlassen, da diese für den Lebensunterhalt von Heike sorgen. (Heike wohnt bei meinen Eltern). Nun gab es in letzter Zeit einige Streitigkeiten, da Anja sich mit dem ihr zugesprochenem Erbanteil benachteiligt fühlt. Seitdem behält Anja die komplette Rente von Heike ein, weil sie angeblich noch mehr Geld für eine spätere Heimunterbringung ansparen muss. Laut unseren Hochrechnungen müsste sie mittlerweile schon ca 40 000 €angespart haben, und wir befürchten, dass sie sich evtl an dem Geld bereichern möchte! Ich habe auch etwas gelesen, dass es so etwas wie eine 10 Jahres Regelung geben soll, also dass der Staat für die Kosten der Heimunterbringung an das Geld, das Anja bereits seit 10 Jahren verwaltet nicht mehr ran kommt. Ist das richtig? Wie können wir verhindern, dass Anja, die evtl auch Gelder von meinen Eltern für die Betreuung von Heike erhalten hat von dem ich nichts weiß, sich an dem Geld bereichert und meine behinderte Schwester somit über den Tisch zieht??? Viele Grüße Thomas |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,155
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Zitat:
erst mal willkommen im Forum. Handelt es sich bei der übernommenen Betreuung um eine rechtliche Betreuung durch das Betreuungsgericht? Falls ja und du hast Bedenken wegen evtl. Veruntreuung von Geldern durch deine Schwester dann kannst du dich an das zuständige Betreuungsgericht wenden. Grundsätzlich finde ich die Argumentation deiner Schwester für ein Ansparen wegen eines evtl. späteren Heimaufenthaltes überhaupt nicht nachvollziehbar. Wenn deine Schwester bei deinen Eltern wohnt hätten diese auch einen Anspruch auf Zahlungen Miete, Strom etc. Falls das mit der derzeitigen Betreuerin nicht funktioniert müssten sie sich ans Betreuungsgericht wenden. Von alleine passiert da gar nichts. Das mit der 10 Jahres Regelung hast du falsch verstanden. Es geht um Schenkungen u.ä. im Laufe der letzten 10 Jahre. Diese müssen zurückgefordert werden bevor Sozialhilfe leistet. Falls deine Schwester in ein Heim müsste dann wäre sie erst einmal verpflichtet ihr Vermögen (bis auf den Freibetrag) für die Heimkosten einzusetzen bevor ein Träger der Sozialhilfe leistet. Insofern kann ich das Ansparen der gesamten Rente überhaupt nicht nachvollziehen. Gruß, Andreas
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#3 |
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Gesperrt
Registriert seit: 05.04.2011
Beiträge: 2
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Hallo Andreas,
vielen Dank für deine Antwort. Wie ist das dann eigentlich wenn die Kosten für die Heimunterbringung nicht von der Pflegeversicherung oder von der Sozialhilfe gedeckt werden können? Muss dann meine Schwester als Vormund für die Kosten aufkommen? Das würde ja dann das Ansparen wieder rechtfertigen. Oder müssen dann alle Geschwister für die Kosten aufkommen? Wenn ja, jeder gleich viel oder je nach Vermögen? Muss meine Schwester aktuell gegenüber dem Betreuungsgericht nachweißen wieviel Rente sie von meiner Schwester bekommt und weiviel sie anspart oder könnte sie sich von diesem Geld unbemerkt etwas auf ihr eigenes Sparbuch übertragen? Ich habe mal etwas von der Möglichkeit gelesen, dass man einen Gegenvormund bestimmen kann, halten Sie so etwas in diesem Fall für Sinnvoll? Viele Grüße Thomas |
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#4 |
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Admin/Dipl. Sozialarbeiter / Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hessen
Beiträge: 1,155
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Hallo Thomas,
deine Schwester ist als nicht befreite Betreuerin zu einer jährlichen Rechnungslegung verpflichtet. Wenn deine Eltern mit ihr ein Problem haben weil sie keine Kosten für Unterkunft etc. mehr bezahlt dann müssten sie sich zur Klärung an das Gericht wenden. Deine Schwester müsste nicht für die Heimkosten aufkommen weil sie die Betreuerin ist. (Das wär ja noch schöner )Unterhaltsverpflichtet sind in der Regel immer die Eltern den Kindern gegenüber und umgekehrt. Geschwister haben damit nichts zu tun. Allgemein zum Thema Betreuung kannst du mal hier schauen: Hauptseite ? Betreuungsrecht-Lexikon Gruß, Andreas
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#5 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 37
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Hallo agw,
hast Du schon mal die Situation gehabt, dass ein Betreuer Geld des Betreuten veruntreut hat? Gibt es da einen Bereich im Forum? Für ehrenamtliche Betreuer gibt es dafür ja eine Vermögenshaftpflicht über die Betreuungsbehörde. Wer hat damit Erfahrung? Sind die Bearbeitungszeiten überall so lange? Liebe Grüße |
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#6 |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,904
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Hallo Paulus,
es gibt natürlich keinen Bereich im Forum für veruntreute Gelder! ![]() Die Vermögensschadenshaftpflicht- weder die für Ehrenamtliche noch die für Berufsbetreuer- tritt in einem solchen Fall nicht für den Schaden ein. Deshalb gibt`s dafür auch keine Bearbeitungszeit, die gibt es höchstens dann wenn die Staatsanwaltschaft überlastet ist. Gruss Michaela
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