Dies ist ein Beitrag zum Thema Meine eigene Betreuung im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
habe gerade heute den beschluß vom amtsgericht bekommen, mit der ich meine neue betreuerin bekommen habe, meine 5. kann mir ...
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 11.04.2011
Beiträge: 5
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habe gerade heute den beschluß vom amtsgericht bekommen, mit der ich meine neue betreuerin bekommen habe, meine 5. kann mir jemand den unterschied zwischen vermögenssorge mit und ohne einwilligungsvorbehalt erklären.
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Held der Arbeit
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 420
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Moin Renate!
Hier findest Du alles: Einwilligungsvorbehalt ? Betreuungsrecht-Lexikon Lieben Gruß, Thorsten
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