Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuung angeregt im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo
Vor einiger Zeit habe ich hier die Situation meines Schwiegervaters geschildert, der seinen drei Kinder eine Generalvollmacht gegeben hat. ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 28.02.2011
Beiträge: 12
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Hallo
Vor einiger Zeit habe ich hier die Situation meines Schwiegervaters geschildert, der seinen drei Kinder eine Generalvollmacht gegeben hat. Der jüngste Sohn verpulvert regelmäßig die ganze Rente des Schwiegervaters und lässt ihn verdrecken und vermüllen ( die beiden leben zusammen und nehmen keinerlei Hilfen an ). Der Schwiegervater selber blickt da nicht mehr durch. Habe hier von den Schwierigkeiten Hilfe zu bekommen ( Ordnungsamt, Notar, Gesundheitsamt, usw. ), wenn es Generalvollmachten gibt, berichtet. Nun hartnäckig wie ich bin bekam ich wenigstens einen telefonischen Gesprächstermin für fünf Minuten beim Notar. Weil ich schon vorher wusste, daß ich in diesen fünf Minuten wahrscheinlich das wichtigste vergesse, habe ich die ganze Situation aufgeschrieben. Am Morgen dieses Termins habe ich nochmal beim Notar angerufen und ließ mir die Faxnummer geben. Ich habe die Angestellt des Notars gebeten, ihm das Schreiben zur Vorbereitung des Gesprächs zu geben. Und siehe da, einige Minuten später rief der Notar an, war ganz nett und hat vorgeschlagen, daß ich das Schreiben umformuliere und auch für den Sohn die Betreuung anrege. Das ist nun geschehen. Dieser Sohn, also mein Schwager ist jetzt natürlich stinksauer und verhält sich aggressiv. Ich habe Angst vor ihm. Vom Vater erfahren wir jetzt gar nichts mehr. Ich habe bis jetzt immer alles medizinische bei ihm geregelt. Jetzt sagt mir keiner wie es ihm geht und zu ihm nach Hause getraue ich mich nicht, weil mir mein Schwager droht. Mein Mann hat eine schwere Depression und kann sich nicht mit der Misere belasten ( seine Meinung: sollen die doch im Dreck verrecken) Was mache ich jetzt? Letztens war meine Schwägerin dort, als mein Schwager unterwegs war. Die Haustür war jedoch abgeschlossen, so daß der Schwiegervater von innen nicht öffnen konnte. Ich weiß ja nicht ob die Betreuung überhaupt durchkommt. Das Warten dauert mir zu lange, bis etwas unternommen werden kann. Was kann ich noch tun? Herzliche Grüße Hysterie |
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#2 |
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Stammgast
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 512
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Moin,
dass der Notar die Situation auch so einschätzt und eine Betreuung für Deinen Schwager auch für notwendig hält und diese angeregt hat ist schon eine positive Entwicklung. Das auf Grund dessen die Situation zwischen Dir und Deinem Schwager noch angespannter ist, ist nicht schön. Wie verhält sich Dein Mann in dieser Situation, wenn er sieht dass sein Bruder seine Frau bedroht? Hast Du dem Notar auch mitgeteilt, dass Dein Schwiegervater in seiner Wohnung eingeschlossen wird - waren alle Ausgänge von innen nicht zu öffnen? Auch wenn es erstmal "harmlos" aussieht ist das eine freiheitsentziehende Maßnahme die nicht einfach so geht, sondern richterlich genehmigt werden muss. Eine Auskunftspflicht besteht rein formal gegenüber Dir als Schwiegertochter nicht, ausser Dein Schwiegervater wünscht dies. Gibt es bei Euch so etwas wie den SAD (Sozialen Aussendienst) des Sozialamtes? Dort kannst Du als besorgter Bürger oder Angehöriger Dich melden und einen Hausbesuch bei Deinem Schwiegervaterv anregen, so dass das Amt auch von den dortigen Zuständen erfährt. Zudem bewilligt das SA auch Hilfen zur Pflege und ist auch beratend für Angehörige tätig. Alternativ wäre die örtliche Sozialstation eine Anlaufstelle. Viel Erfolg! Geändert von gonzo (14.04.2011 um 20:41 Uhr) |
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#3 |
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Admin
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 1,585
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Moin Moin
Ein bisschen durchgeknallt ist die Situation ja schon. Das wäre auch was für den Sozialpsychiatrischen Dienst. Informiere die Mitarbeiter des SpD und weise sei auch auf die Betreuungsanregung und die Zusammenarbeit mit dem Notar hin. Der SpD hat durchaus weitgreifende Befugnisse zur Gefahrenabwehr und ist mit Stellungnahmen im Betreuungsverfahren hilfreich. (oder kann es zumindest sein) Ansonsten: Du willst doch hoffentlich nicht die Betreuerin werden, oder? In einem ähnlichen Drama (Die Betreute hatte auch drei Söhne, die sich genauso verhalten haben) durfte ich mich als Betreuer anstrengen. War spannend, aber auch wirklich nur was für Leute, die einen solchen Nerv gut wegstecken können und nicht durch verwandt- oder freundschaftliche Bande in der Suppe drinstecken. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#4 |
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Einsteiger
Registriert seit: 28.02.2011
Beiträge: 12
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Hallo
Um Gottes Willen! Ich würde im ganzen Leben die Betreuung der beiden auf gar keinen Fall und gar nie nicht nicht übernehemn. Das muß jemand neutral übernehmen. Auch meine Schwägerin und mein Ehegespons wollen die Betreuung ( wenn es denn überhaupt eine wird ) auf keinen Fall übernehmen. Ich habe mich bereits mit dem SMD und dem So.psych. Dienst auseinandergesetzt. Die wollen beide lediglich auf Initiative der Betroffenen reagieren. Aber jetzt herrscht ja eine neue Sachlage. Ich werd`s deshalb nochmal versuchen. Wenn die zwei sich helfen lasssen würden, auch ohne Betreuung, wäre das ja schon o.k. Wir wären ebenso einverstanden, daß der Schwager Geld vom Schwiegervater bekommt. Hierzu müsste er ihn jedoch viel besser versorgen. Es bleibt spannend. Herzliche Grüße Hysterie |
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#5 |
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Einsteiger
Registriert seit: 28.02.2011
Beiträge: 12
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Hallo
Bin fassungslos über die neue Sachlage. Wir haben ja die Betreuung für Schwiegervater und auf Anraten des Notars auch für den Schwager angeregt. Der Notar ließ jedoch lediglich den Schwager untersuchen, weil er dachte wenn der eine Betreuung bekommt, kann er ja die Vorsorgevollmacht nicht mehr ausüben und mißbrauchen. Was ist passiert? Der Schwager ist laut Gutachten zwar etwas schräg drauf, jedoch nicht geschäftsunfähig und nicht psychisch krank. Deshalb hat er keine Betreuung bekommen. Schlimmer noch. Als sich der Leiter der Betreuungsbehörde bei denen zu Hause angemeldet hatte, saßen die beim Termin geschniegelt und gebügelt da und erzählten einen Haufen Müll, den der von der Betreuungsbehörde so wie`s aussieht komplett abgenommen hat. Zum Beispiel seien die Schulden zum Teil dadurch entstanden, weil das Begräbnis der Mutter vor zwei Jahren so viel gekostet hat. Von diesen Kosten haben der Schw.vater nix und der Schwager erst recht nix gezahlt. Die haben meine Schwägerin und mein Ehegespons übernommen. inklusive der kompletten Grabpflege seither. Wenn wir keine Blumen pflanzen und natürlich auch vorher kaufen würden, passiert nichts. Vom Rest der Schulden sei ein Auto gekauft worden. Das stimmt auch nicht. Das Auto wurde bereits drei Jahre vorher per Finanzkauf über das Autohaus gekauft. Die stottern deshalb noch monatlich Geld dahin ab. Mein Schwager hat zugegeben komplett vom Geld des Schwiegervaters zu leben, findet dies aber gerecht, weil er ihn ja auch "versorge". Er habe nicht gewußt, daß der Schw.vater für ihn die Krankenversicherung bezahlen muß, nur weil er nicht arbeitslos gemeldet sei. Das stimmt nicht, daß haben wir ihm bereits vor zwei Jahren überdeutlich gesagt. Außerdem würde er deshalb nicht arbeiten, weil er vor zwei Jahren die Mutter bis zu ihrem Tod gepflegt habe und jetzt für den Vater zuständig sei, weil seine Halbgeschwister sich nicht kümmern würden, usw. Das stimmt auch nicht. Meine Schwmutter war nie pflegebedürftig. Sie hat erst eine Woche vor ihrem Tod ganz plötzlich extrem abgebaut und ist davor schon ins Krankenhaus gekommen und auch dort gestorben. Ich war immer für die Organisation aller medizinischen Hilfen zuständig, weil ich im Krankenhaus arbeite. Der Schwager hat nie gepflegt oder sie versorgt. Der von der Betreuungsbehörde ist zum Schluß gekommen, daß der Schwager den Schw.vater ausreichend versorge und daß das Haus zwar einen deutlichen Renovierungsstau habe, jedoch soweit ausreichend sauber sei. Von den Zeitschriften und CD´s die auch bei seinem Besuch immer noch bis unter die Decke gestapelt waren ( hat er auch so formuliert ) meinte er, daß mein Schwager sagte, die hätte er ganz billig bekommen. Er hat sich erzählen lassen, daß mein Schwager selber koche, usw. Kurz und nicht gut: Er vermutet, daß es für uns eher um einen familiären Konflikt gehe und um den Erhalt des Erbes. Außerdem würde dem Schwager das Geld des Schw.vaters komplett zustehen, weil ihn dieser ja versorge( Gleichzeitig hat er in einer anderen Stelle des Gutachtens erwähnt, daß der Schw.vater orientiert erscheine und keine aufwändige Versorgung nötig habe ). Das ist der Oberhammer, wenn man bedenkt, daß mein Mann und seine Schwester drei Monate nach Geburt des Schwagers per notariellem Testament quasi enterbt, bis auf den Pflichtteil, worden sind. Außerdem sind ja sowieso hauptsächlich Schulden und lediglich ein halb zerfallendes Haus vorhanden. Also eine Aussicht auf ein Erbe hat`s nie gegeben. Frage: Was kann jetzt noch getan werden? Eigentlich haben wir gar keine Lust mehr noch etwas zu unternehmen. sollen die doch in ihrem Dreck hocken. Aber die Unwahrheiten des Schwagers und den Verdacht der Erbschleicherei wollen wir auch nicht auf uns sitzen lassen. Und da ist dann doch noch der Schwiegervater, der meiner Meinung nach immer noch deutlich kognitiv eingeschränkt ist und lediglich sehr gut fassadiert und der in seiner Wohnung den ganzen Tag auf dem Sofa hockt und null Ansprache oder Abwechslung hat und der immer noch nicht gut versorgt ist, nach meiner Meinung. Also was kann ich noch tun? Herzlichen Dank Hysterie |
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#6 | |
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Admin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 3,904
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Hallo Hysterie,
Du fragst: Zitat:
1. die Richtigstellung/Korrektur zu einigen Behauptungen als Sachstand, genauso wie Du das hier gemacht hast, in Kurzform zusammenfassen, vielleicht noch den ein oder anderen Beleg dazu und ab ans Betreuungsgericht damit. Kopie an die Betreuungsstelle. Das Gericht ist dann auf jeden Fall von einer/Deiner anderslautenden Meinung informiert und kann nochmal nachforschen. Um das in Gang zu setzen sollte Dein Schreiben absolut emotionslos sein, auch wenns vielleicht schwer fällt. Wenn bei uns das Gericht in die Klemme geraten könnte weil sich in der einen Akte zwei völlig gegensätzliche Darstellungen befinden die beide sehr glaubhaft sind dann wird ein zweiter Gutachter losgeschickt. Der Hintergrund ist der, sollte später was passieren könnte man dem Gericht mangelnde Sorgfaltspflicht bzw. mangelnde Ermittlungen vorwerfen. Das ist nicht gut gelitten und wird zumindest bei uns sehr vermieden. 2. der zweite Weg könnte sein, den "Kampf" aktiver aufzunehmen aber dazu bräuchtest Du "renommierte" Unterstützter, Hausarzt, Pfarrer usw. Ich würde- auch wenns wahrscheinlich schwer fällt- zu dem ersten Weg tendieren. Mir ist völlig klar dabei wie sehr es an den Nerven zerren kann wenn man abwarten muss bis eine Situation sich offensichtlich so verschlimmert dass Misstände offenkundig werden. Viel Glück mit der Entscheidung , Gruss.Michaela
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